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Schlechte Zahnversicherungen erkennen

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Schleche Zahnversicherungen erkennen

Als Neukunde die beste Zahnversicherung findet zu finden ist bei den vielen Vergleichsmöglichkeiten im Internet und durch Testzeitschriften wie Stiftung Warentest – Finanztest heutzutage fast einfacher als herauszufinden, ob eine bestehende Zahnversicherung schlecht ist oder man diese behalten sollte. Hier finden Sie anhand einer kurzen Kriterienliste, ob eine Zahnversicherung etwas taugt oder ob sie so schlecht ist, dass Sie sie lieber kündigen bzw. auf keinen Fall abschließen sollten, falls Ihnen ein Vermittler diese anbietet. Ebenso erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Ihre bestehende Zahnversicherung leider nicht das hält, was Sie sich von ihr erhofft hatten.

Merkmale eines schlechten Tarifs

Zunächst einmal sollten Sie sich selbst klarmachen, welche Art von Schutz Sie für Ihre Zähne benötigen. Durch die folgenden Kriterien sortieren Sie dann alle Ihnnen vorliegenden Angebote. Denn oft ist es einfacher danach zu gehen, welche Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall nicht empfehlenswert ist. Dabei sollten Sie wissen, dass die leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen auf eine Sicht von 5 Jahren oder länger auch immer deutlich teurer und oft nicht sehr beitragsstabil sind. Hingegen kann es einen langfristig günstigen Versicherunggschutz nur unter Inkaufnahme von schlechter Leistung geben. Je nachdem, was Ihnen bei einer Zahnzusatzversicherung wichtig erscheint nutzen Sie unsere Checkliste zum Erkennen der nicht empfehlenswerten Zahntarife.

Sie suchen einen Premiumtarif

Sofern Sie einen Premium Zahnzusatztarif suchen, welcher mindestens 80-90% der Rechnung erstatten soll, sortieren Sie folgende Tarife aus der engeren Auswahl aus: Tarife, die

  • nicht bezogen auf den Rechnungsbetrag leisten
  • ein Preis- Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten verwenden
  • Beschränkungen bei Implantatanzahl oder Höchsterstattungsbetrag je Implantat und Inlay vorsehen
  • nicht für funktionsdiagnostische Maßnahmen und Knochenaufbau(Augmentation leisten
  • die nicht für über die durch die Krankenkasse vorgesehenen Zahnbehandlungen hinausleisten

Tarife, die dieses Leistungsniveau nicht erfüllen, gibt es viele. Die R+V Z1U + ZahnVorsorge , sowie die Württembergische Zahnzusatzversicherung leisten hier.

Sie suchen eine beitragsstabile Absicherung mit angemessenen Leistungen

In diesem Fall verzichten Sie auf Tarife, die

  • mehr als 75% der Rechnung für Zahnersatz erstatten
  • keine Begrenzungen in den ersten 4 Jahren vorsehen
  • für Zahnbehandlungen wie die professionelle Zahnreinigung unbegrenzt leisten
  • keine Gesundheitsfragen vorsehen und gleichzeitig wenig Gesundheitsfragen
  • Tarife, die keine Alterungsrückstellungen bilden und daher immer jedes Jahr teurer werden.

Tarife, die hier empfehlenswert sein können wären: Arag Z70 , Arag Z50/90 , R+V Z2U oder auch Württembergische ZGU70.

Was tun, wenn man eine schlechte Zahnversicherung abgeschlossen hat

Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer bestehenden Zahnversicherung unzufrieden sein, gibt es viele Möglichkeiten diese sinnvoll in einen besseren Tarif zu wechseln:

  • Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: Möglicherweise bietet der Versicherer, bei dem die schlechte Zahnversicherung besteht Ihnen einen neuen, besseren Tarif an. Sie könnten in diesen wechseln, ohne dass Sie sich dabei in den ersten Jahren durch die Summenbegrenzung des Tarifes schlechter stellen, als hätten Sie den Tarif behalten (Günstigerprüfung). Eventuelle Wartezeiten würden auch nur für die Mehrleistung des neuen Tarifes bestehen. Wurden in ihrem derzeitigen Tarif Alterungsrückstellungen gebildet, werden diese unter Umständen beim neuen Zahntarif angerechnet, was den Beitrag günstiger macht.
  • Spezielle Zahnversicherungen für Wechsler: Mittlerweile gibt es viele Zahnversicherungen, die Ihnen die Wartezeiten und einen Teil oder im besten Fall sogar die kompletten anfänglichen Summenbegrenzungen erlassen, wenn Sie bereits eine Zahnversicherung hatten und diese wechseln möchten. Wichtig ist hier in den meisten Fällen, dass ein Tarifwechsel nahtlos, das heisst ohne monatelange Unterbrechnung des Versicherungsschutzes, erfolgt.