Der Tarif wurde zum 01.9.2024 durch die neue UKV Zahnzusatzversuicherung Tarif UKV ZahnPRIVAT75 ersetzt.
Hinweis : Die Tarife BBKK ZahnPrivat Optimal und UKV ZahnPrivat Optimal sind identisch, gleiches gilt für den Tarif der Bavaria direkt, da alle 3 Versicherer unter einem Dach arbeiten und die gleichen Zusatztarife mit identischen Bedingungen vermitteln).
Der Tarif UKV ZahnPrivat Optimal ist der kleine “Bruder “ des stärkeren UKV bzw. BBKK ZahnPrivat Premium , welcher 90% aller Restkosten absichert.
Dieser Tarif ist nur noch bis zum 1.9.2024 abschließbar und wird durch die neue UKV Zahnzusatzversucherung ersetzt. Dort können Sie in 3 Tarifstufen mit Erstattungssätzuen von 75%,90% bzw. 100% der Rechnung für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, zudem gibt es viele weitere Tarif-Verbesserungen wie z.B. “unbegrenzte Zahnprophylaxe, Bleaching-Leistungen und vieles mehr.
Erstinformation – Die Fairfekt Versicherungsmakler GmbH ist nur Ihnen als Kunden und keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet.
Die UKV ZahnPRIVAT Optimal Zahnzusatzversicherung leistet für Zahnvorsorge (inkl. PZR), Zahnbehandlung und Zahnersatz. Erstattet werden jeweils 70% der Restkosten
Der Tarif übernimmt 70% der verbleibenden Restkosten für Zahnbehandlungen. Dazu gehören:
Auch für hochwertigen Zahnersatz erstattet die UKV ZahnPRIVAT Optimal (bzw. BBKK ZahnPrivat Optimal* Zahnzusatzversicherung 70% der verbleibenden Restkosten (nach eventueller Vorleistung der Kasse), zusammen mit dem Festzuschuss der Krankenkasse also bis. ca. 85% des Rechnungsbetrages. Bei einfacher Regelversorgung werden 100% erstattet.
Als Zahnersatz gelten:
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt keine anfänglichen Wartezeiten.
Fehlende Zähne sind gegen einen Risikozuschlag von 6,70 Euro je fehlendem Zahn (ein Zahn, bei dem ein “Ziehen” bereits angeraten wurde zählt hier dazu) mitversichert.
Bei anderen Zahntarifen außer UKV/BBKK sind fehlende Zähne nur dann versicherbar, wenn hier das Ziehen seitens des Zahnarztes noch nicht angeraten wurde.
Da viele Zahnärzte grundsätzlich den Ersatz eines gezogenen Zahns anraten, würde dies bedeuten, dass viele andere Versicherer nicht zu leisten brauchen mit dem Argument, der Ersatz sei ja bereits vor Abschluss der Versicherung angeraten gewesen.
Nicht so bei der UKV/BBKK. Hier sind zudem nur Zahnersatzmaßnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die nicht bereits fehlende Zähne oder zu ziehende Zähne betreffen, sofern hierfür der Risikozuschlag im Beitrag berücksichtigt wurde.
Die UKV/BBKK bietet seit Neuem eine App (“rundumgesund-App” für Ihre Kunden an. Sie können Rechnungen und Erstattungsunterlagen ab sofort mit Ihrem Smartphone abfotografieren und über die App an die Leistungsabteilung senden.