Zwar gibt es einige Zusatzversicherungen, die auch Leistungen für Hörgeräte beinhalten (z.B. DKV KHMR oder UKV VorsorgePrivat), jedoch ist meist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren, wenn die zu versichernde Person bereits bei Versicherungsbeginn ein Hörgerät benötigt.
Lediglich der Tarif Nürnberger Sehen und Hören würde in diesem Fall den Antrag annahmen und zudem für zukünftige Reparaturen oder falls ein neues Hörgerät benötigt wird, bis zu 800 Euro je Hörgerät bezuschussen (bis zu 1600 Euro für beide Ohren, innerhalb von 3 Versicherungsjahren)
Die weiteren Leistungsdetails zu dieser Hörgeräte Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten entnehmen Sie hier.