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PKV Krankenvollversicherung

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Wer kann sich in der privaten Krankenvollversicherung versichern?

Jeder freiwillig Versicherte in Deutschland kann sich auch bei einer privaten Krankenvollversicherung versichern.
Freiwillig versichert sind beispielsweise Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die in drei aufeinander folgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient haben.

Besonders junge Selbständige und Arbeitnehmer sparen gegenüber der Alternative gesetzliche Krankenversicherung eine Menge Geld beim Wechsel in die Krankenvollversicherung.

Auch Studenten haben zu Beginn die Möglichkeit, in eine private Krankenvollversicherung zu wechseln. (weiteres unter Studentenversicherung)

Welche Vorteile bietet die private Krankenvollversicherung?

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenvollversicherung einige Vorteile. Zum einen lässt sich der Versicherungsschutz einer Krankenvollversicherung nach dem “Baukastenprinzip” individuell gestalten. Leistungen für Privatärzte, hochwertiger Zahnersatz, Behandlung auf der Privatstation im Krankenhaus, Krankentagegeld und vieles mehr lässt sich nach eigenen Wünschen in einer Krankenvollversicherung integrieren.

Des Weiteren lässt sich beim Wechsel in die private Krankenvollversicherung eine Menge Geld sparen. Besonders junge Selbständige und gut verdienende Arbeitnehmer sparen beim Wechsel in die private Krankenvollversicherung.
Da sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemessen, muss für den gesetzlichen Versicherungsschutz im schlechtesten Fall weit über 600 Euro pro Monat bezahlt werden.
Für einen geringeren Beitrag lässt sich eine hervorragende private Krankenvollversicherung abschließen.
Während eine private Krankenvollversicherung durch die Bildung von Alterungsrückstellungen bereits die Kosten der medizinischen Versorgung in späteren Jahren vorfinanziert, lebt die gesetzliche Krankenversicherung auf Kosten der nachfolgenden Generationen.
Da die Bundesbürger jedoch immer älter werden, es jedoch immer weniger Beitragszahler gibt, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen.
Zudem können die Versicherungsleistungen in der Krankenvollversicherung nicht gestrichen werden.
Was einmal vertraglich festgeschrieben wurde, wird von der Krankenvollversicherung ein Leben lang auch geleistet, ein klarer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Arbeitnehmer, die über der JAEG verdienen und freiwillig versichert sind, erhalten beim Wechsel in die Krankenvollversicherung einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Speziell für Arbeitnehmer gibt es Tarife der Krankenvollversicherung, die diesen über garantierte Beitragsrückerstattungen doppelt profitieren lassen. Denn diese Beitragsrückerstattungen der Krankenvollversicherung fließen einzig und allein dem Arbeitnehmer zu.

Generell wird Gesundheit durch eine Krankenvollversicherung belohnt, denn die meisten Krankenvollversicherungen erstatten bei Leistungsfreiheit bis zu 7 Monatsbeiträge zurück.
So lässt sich mit der Krankenvollversicherung doppelt sparen, denn bei Krankheit ist zum einen der Versicherungsschutz höher, bei Gesundheits gibt es noch Geld zurück.

Die Auswahl an Privaten Tarifen zur Krankenversicherung ist groß und verwirrend.

Welche Krankenvollversicherung ist die richtige?

Die Frage, welche Krankenvollversicherung, bzw. welcher Anbieter die richtige ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. So unterschiedlich wie die Menschen, sind auch ihre Wünsche.
Fakt ist, dass es keine Krankenvollversicherung gibt, die alles kann.
Eine Krankenversicherung kann niemals mehr ausgeben als sie einnimmt, das gilt umso mehr auch für die Krankenvollversicherung. Aus diesem Grund muss man sich bei der Suche der richtigen Krankenvollversicherung folgende Sachverhalte klarmachen:

1. Möchte ich eine leistungsstarke Krankenvollversicherung?
2. Möchte ich eine beitragsstabile Krankenvollversicherung?
3. Möchte ich eine günstige Krankenvollversicherung?

Maximal 2 dieser Leistungspunkte sind von einer Krankenvollversicherung erfüllbar.

Wählt man eine Krankenvollversicherung ohne Begrenzungen und Selbstbehalte, so muss man dementsprechend tief in die Tasche greifen.
Verspricht eine Krankenvollversicherung mit einem extrem niedrigen Beitrag, gleichzeitig extrem leistungsstark zu sein, so sollte man gerade hier aufpassen.

Eine solche Krankenvollversicherung wird in 99% der Fälle “am Sparen sparen”. Das bedeutet, dass eine Krankenvollversicherung wahrscheinlich nicht genügend Alterungsrückstellungen bildet und aus diesem Grund zwangsläufig die Beiträge nachverlangen muss, die sie in jungen Jahren versäumt hat einzusammeln.

Der dritte Punkt Beitragsstabilität kann also nicht erfüllt werden. Sehr problematisch ist dies, weil eine späte Beitragsanpassung nicht auf den Zinseszinseffekt zurückgreifen kann. Statt heute ein paar Euro mehr zu zahlen, müssten in 20 Jahren möglicherweise sehr viele Euro in sehr kurzer Zeit bezahlt werden.

Wenn man davon ausgeht, dass eine Krankenvollversicherung bis zu Lebensende halten soll, so kann dies sehr problematisch werden. Da auch der Wechsel von einer Krankenvollversicherung zu einer anderen Krankenvollversicherung durch erneute Gesundheitsprüfungen schwerer ist als der Wechsel von einer Krankenkasse zur nächsten, sollte man sich am besten gleich eine Krankenvollversicherung aussuchen die nachhaltig finanziert ist.

Bei Fragen oder Interesse an einer Analyse oder Angeboten zur Krankenvollversicherung, benutzen Sie bitte unserer Anfrageformular oder rufen Sie uns gern an.

Tarifwechselrecht nach §204 VVG

Statt die Krankenvollversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung zu kündigen, hat der Gesetzgeber eine viel bessere Möglichkeit geschaffen, das Preis-Leistungsverhältnis seiner Krankenvollversicherung zu verbessen. Diese Möglichkeit nennt sich Tarifwechselrecht nach §204 VVG und ermöglicht es unter Anrechnung aller erworbenen Ansprüche (Alterungsrückstellungen) beim gleichen Versicherer ohne neue Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif zu wecheln. Der Versicherer darf einen solchen Antrag nicht ablehnen. Bei Wechsel der PKV hingegen verliert man im schlimmsten Fall die komplette Alterungsrückstellung, bzw. kann maximal einen sehr geringen Anteil (von vielleicht 20%) zur Anrechnung bei der neuen Gesellschaft übertragen. Das ist meist die deutlich schlechtere Lösung.