So behalten Sie immer Ihr Recht
Traurig, aber wahr: Nicht immer werden bei Streitigkeiten und Unfällen im Verkehr wirklich die Schuldigen mit den dadurch entstandenen Kosten belastet. Denn in vielen Fällen bleibt die Schuldfrage ungeklärt, da sich die Beteiligten langwierige Rechtsstreitereien nicht leisten können. Daher sollten sich Autofahrer durch den Abschluss einer Versicherung, die Verkehrsrechtsschutz leistet, vor unberechtigten Forderungen absichern.
Verkehrsrechtsschutz schützt nicht nur Autofahrer!
Jemand nimmt Ihnen die Vorfahrt, aber es gibt keine Zeugen; Sie übersehen im Urlaub ein Ihnen unbekanntes oder schlecht aufgestelltes Verkehrsschild und sollen dafür eine hohe Geldbuße entrichten – Verkehrsrechtsschutz umfasst alle Fälle, bei denen ein Fahrer wegen eines Unfalls oder eines Vergehens gegen die Straßenverkehrsordnung mit finanziellen Forderungen belastet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Unfall oder das Vergehen nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Der Verkehrsrechtsschutz deckt dann u.a. die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwalt, für Schmerzensgeld oder Schadenersatz, für die Bestellung eines Gutachters oder auch für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen. Auch Streitigkeiten, die sich mit Leihwagenfirmen oder Werkstätten ergeben, werden von der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.
Zu beachten sind jedoch die großen Unterschiede, die die Auswahl der geeigneten Versicherung nicht immer leicht machen. So muss zunächst zwischen drei Tarif- und Schutzoptionen unterschieden werden: Ein Verkehrsrechtsschutz kann für den Fahrer, für das Fahrzeug oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Auch die tatsächlich gewährten Leistungen sind nicht bei allen Versicherungsanbietern gleich; daher lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, einen Anbietervergleich vorzunehmen, der über die Konditionen, die tatsächlich versicherten Leistungen und den daraus resultierenden Tarif Aufschluss gibt.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung oder der Einschluss dieses Teilbereiches in die private Rechtsschutzversicherung ist nicht nur für Autofahrer sinnvoll.
Auch Radfahrer und Fußgänger sind Teilnehmer am Straßenverkehr! So sind über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beispielsweise auch rechtliche Angelegenheiten aus einem Kaufvertrag eines KFZ abgesichert.
Was jedoch noch wichtiger ist, ist die Absicherung z.B. einer Schadenersatzklage in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Klagt man als geschädigtes Unfallopfer beispielsweise gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, so können die Rechtskosten in die zehntausende Euro gehen, bedenkt man den Streitwert den eine lebenslange Unfall-Rente verursachen würde.
Für den Bereich der Verkehrsrechtsschutzversicherung verzichten die meisten Versicherer übrigens auf die normalerweise üblichen 3 Monate Wartezeit. Schauen Sie hier aber genau den Versicherungsbedingungen nach, ob der jeweilige Tarif hier verzichtet.