Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
"Wurzelbehandlung" beim Zahnarzt
Bei Zahnschmerzen ist eine Wurzelkanalbehandlung oft die beste Lösung, um den betroffenen Zahn zu retten und weiteren Schaden zu verhindern. Aber was genau ist eine Wurzelkanalbehandlung und wie läuft sie ab? In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über diese zahnärztliche Prozedur wissen müssen und wie das Ganze mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen läuft.
Eine Wurzelkanalbehandlung wird durchgeführt, um eine infizierte oder entzündete Zahnwurzel zu behandeln. Sie wird auch als endodontische Behandlung bezeichnet und kann helfen, den natürlichen Zahn zu erhalten, anstatt ihn ziehen zu müssen. In diesem Artikel werden wir den gesamten Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung detailliert beschreiben. Wir werden auch auf die häufigsten Symptome einer Zahnwurzelinfektion eingehen, damit Sie frühzeitig handeln können. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps zur Nachsorge und Prävention zukünftiger Probleme. Wenn Sie sich über eine Wurzelkanalbehandlung informieren möchten oder bereits einen anstehenden Termin haben, ist dieser Leitfaden ein unverzichtbarer Begleiter für Ihre Zahngesundheit. Lesen Sie weiter, um alles über die Wurzelkanalbehandlung zu erfahren.
Eine Wurzelkanalbehandlung, auch endodontische Behandlung genannt, wird durchgeführt, um eine infizierte oder entzündete Zahnwurzel zu behandeln. Das Verfahren ermöglicht es, den natürlichen Zahn zu erhalten, anstatt ihn extrahieren zu müssen. Bei einer Wurzelkanalbehandlung entfernt der Zahnarzt das infizierte Gewebe und reinigt den Wurzelkanal gründlich, um eine erneute Infektion zu verhindern. Anschließend wird der Wurzelkanal mit einem speziellen Füllmaterial versiegelt, um den Zahn zu stabilisieren und weitere Komplikationen zu vermeiden.
Eine Wurzelkanalbehandlung kann eine effektive Lösung sein, um einen stark erkrankten Zahn zu retten. Indem der infizierte Bereich entfernt wird, kann der Zahn erhalten bleiben und seine normale Funktion wiedererlangen. Die Behandlung kann in der Regel in einer oder mehreren Sitzungen abgeschlossen werden, abhängig vom Schweregrad der Infektion und anderen individuellen Faktoren.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Wurzelkanalbehandlung heutzutage in der Regel schmerzfrei ist, da örtliche Betäubungsmittel verwendet werden, um den Behandlungsbereich zu betäuben. Wenn Sie sich Sorgen um Schmerzen oder Unannehmlichkeiten während des Verfahrens machen, sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, um alle Ihre Bedenken auszuräumen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich sein kann. Oft tritt eine Infektion oder Entzündung der Zahnwurzel aufgrund tiefgreifender Karies oder einer Zahnverletzung auf. Wenn Karies unbehandelt bleibt, kann sie sich durch den Zahnschmelz und das Dentin bis zur Zahnpulpa, dem inneren Teil des Zahns, ausbreiten. Dies kann zu einer Infektion führen und Schmerzen verursachen.
In einigen Fällen kann eine Wurzelkanalbehandlung auch durchgeführt werden, um eine erneute Infektion nach einer vorherigen Zahnbehandlung zu behandeln oder um eine Wurzelresektion durchzuführen, bei der ein Teil der Wurzel entfernt wird, um den erkrankten Bereich zu behandeln.
Man unterscheidet nach der klinischen Situation drei Methoden:
Die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung können je nach Standort, Zahnarztpraxis und individuellen Faktoren variieren. In der Regel sind die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung höher als für eine einfache Zahnfüllung, da es sich um einen komplexeren Eingriff handelt. Es ist wichtig, sich bei Ihrem Zahnarzt über die genauen Kosten der Behandlung zu informieren, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Wurzelbehandlung, in vielen Fällen jedoch nicht oder nur teilweise.
Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung durch einen privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abrechnenden Spezialisten können je nach Anzahl der zu behandelnden Zahnwurzeln bei zwischen 500- 2.000 Euro liegen.
Auch bei Vorleistung der GKV können die Mehrkosten, die nicht übernommen werden durchaus mehrere hundert Euro kosten.
Die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung sollten jedoch nicht der alleinige Faktor bei der Entscheidung für oder gegen die Behandlung sein. Es ist wichtig, die langfristigen Vorteile einer Wurzelkanalbehandlung zu berücksichtigen, da sie dazu beitragen kann, den betroffenen Zahn zu erhalten und weitere Zahnersatzoptionen zu vermeiden.
Es ist daher sehr sinnvoll eine private Zahnzusatzversicherung zu besitzen, die für privatzahnärztliche Zahnbehandlungen wie einer Wurzelkanalbehandlung die Kosten übernimmt, sofern die Gesetzliche Krankenkasse dafür nicht aufkommt.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Wurzelbehandlung nur in eingeschränkten Fällen. Probleme mit der Kostenerstattung kann es bei der Behandlung der so genannten “Molaren” (hintere Backenzähne) geben.
Die Krankenkasse zahlt für eine “Wurzelbehandlung” nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sofern die Erfolgsaussichten der Wurzelbehandlung unklar sind, werden die Kosten von der Krankenkasse ebenfalls nicht übernommen.
Es kann oft vorkommen, dass der Zahnarzt zwar die Möglichkeit sieht, einen Zahn durch eine Wurzelbehandlung zu retten, doch wenn die Erfolgsaussichten zu gering sind, wird die gesetzliche Krankenkasse nicht leisten.
Die Kosten einer solchen Wurzelbehandlung sind dann privat zu zahlen. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet in diesen Fällen und übernimmt die Kosten einer solchen Wurzelbehandlung
Beispielsweise Arag Z100 oder die Advigon Zahnzusatzversicherung , aber auch Barmenia ZG Plus oder Janitos dental plus oder Universa dentprivat
In vielen Fällen besteht zwar ein Anspruch auf eine Wurzelbehandlung durch die GKV, doch oft empfehlen Zahnärzte spezielle privatzahnärztliche Behandlungsformen, beispielsweise mittels Laser-Mikroskops. In diesem Fall leisten nicht alle Zahntarife, da diese argumentieren, die Krankenkasse würde grundsätzlich ja leisten, wenn auch nicht für die teurere und bessere Behandlung.
Mehrkosten können sein:
Folgende Zahnzusatzversicherung kommen jedoch auch für die Mehrkosten auf:
Eine Übersicht, der Zahnzusatzversicherungen, die für die Leistungen oder Mehrleistungen (über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehende) aufkommen, finden Sie hier
Unter dem Reiter “Beispielrechnungen – welcher Tarif erstattet was genau?” (Reiter oben rechts klicken) erfahren Sie anhand beispielhafter Praxisrechnungen, was genau verschiedene Premiumzahntarife im Fall einer Wurzelbehandlung erstatten würden.
Wir haben eine Beispielrechnung an die wichtigsten Versicherer geschickt und erfragt, welche Gebührenpositionen sie davon übernehmen würden.
Es gibt mittlerweile eine ganze Anzahl an Zahntarifen, die für Wurzelkanalbehandlungen aufkommen.
Eine Liste findet sich hier
Anzumerken ist, dass fast alle Anbieter Zahnarztrechnungen “nur” in Höhe des 3,5fachen-GOZ Höchstsatzes erstatten. Gerade Fachzahnärzte (Endodontologen), die in der Praxis oft Privatleistungen für Wurzelkanalbehandlungen übernehmen, rechnen zumindest einige Gebührenziffern auch über dem 3,5fachen Höchstsatz ab, was entsprechend dann bei der Erstattung zu Kürzungen führen kann.
Die Münchener Verein Zahngesund+ Tarife übernehmen die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung zu bis zu 100%, sofern eine Vorleistung durch die Krankenkasse erfolgt.
Ohne GKV-Vorleistung werden immerhin 65% der Kosten ersetzt.
Grundsätzlich sehen diese Tarife für Wurzelbehandlung folgende Leistungen vor:
1. Mehrkosten, wenn GKV geleistet hat: 100 % bei Mein Zahnschutz 100; 90% bei Mein Zahnschutz 90
2. Gesamtkosten, wenn GKV nicht leistungspflichtig ist: 100 % bei Mein Zahnschutz 100; 75 % bei Mein Zahnschutz 90
Gerne gehen wir auch näher auf die von Ihnen beigefügten Abrechnungsbeispiele ein. Unsere Anmerkungen bezüglich der Erstattungsfähigkeit haben wir farblich kenntlich gemacht.
Beispiel 1: „Mehrkosten bei einer über die GKV abgerechneten Wurzelbehandlung“
- 3 x Nr. 2410 GOZ: keine Berechnung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung möglich, da Kassenleistung
- 1 x Nr. 0120 GOZ: keine Berechnung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung möglich (Zuschlag zur Nr. 2410 GOZ), da Kassenleistung
- 1 x Nr. 0110 GOZ: keine Berechnung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung möglich (Zuschlag zur Nr. 2410 GOZ), da Kassenleistung
- 18 x Nr. 2400 GOZ: berechnungsfähig, aber pro Sitzung und Wurzelkanal nur zwei Mal berechnungsfähig
- 9 x Nr. 2420 GOZ: berechnungsfähig, aber pro Sitzung und Wurzelkanal nur einmal berechnungsfähig
- Material Feilen: keine Berechnung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung möglich, da Kassenleistung (zugehörig zur Nr. 2410 GOZ)
- Material Wurzelfüllmaterial: keine Berechnung im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung möglich, da Kassenleistung (zugehörig zur Nr. 2440 GOZ)
Beispiel 2: „Beispiel für eine vollständig privat abgerechnete Wurzelbehandlung
- 1 x Nr. 1 GOÄ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 5 GOÄ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 0030 GOZ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 0090 GOZ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 0100 GOZ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 0120 GOZ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 0110 GOZ: berechnungsfähig
- 3 x Nr. 2360 GOZ: berechnungsfähig
- 3 x Nr. 2410 GOZ: berechnungsfähig
- 18 x Nr. 2400 GOZ: berechnungsfähig, aber pro Sitzung und Wurzelkanal nur zwei Mal berechnungsfähig
- 9 x Nr. 2420 GOZ: berechnungsfähig, aber pro Sitzung und Wurzelkanal nur einmal berechnungsfähig
- 3 x Nr. 2430 GOZ: berechnungsfähig, aber pro Sitzung und Zahn nur einmal berechnungsfähig; nicht in selber Sitzung wie Nr. 2440 GOZ berechnungsfähig
- 3 x Nr. 2440 GOZ: berechnungsfähig
- 1 x Nr. 2060 GOZ: berechnungsfähig
- Material Feilen: berechnungsfähig (lt. Gebührenordnung nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Feilen)
- Material Wurzelfüllmaterial: Grundsätzlich sind diese Kosten mit den Gebühren abgegolten. Die Kosten für „Harvard MTA OptiCaps“ und „ProRoot MTA“ werden jedoch im Rahmen einer Vereinbarung erstattet.
Der 3,5fache Steigerungssatz wird bei einer entsprechenden Begründung anerkannt.
In diesem Tarif erfolgt eine Erstattung von 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlung jeweils inklusive der Vorleistung durch eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) /Heilfürsorge._
Zu Zahnbehandlungen gehören auch die Wurzelkanalbehandlungen.
Zum ersten Beispiel – eine Berechnung der Mehrkosten bei einer über die GKV abgerechneten Wurzelkanalbehandlung:
Da die Wurzelkanalaufbereitung (hier nach Ziffer 2410 GOZ) grundsätzlich eine Leistung der GKV ist, ist sie nicht noch einmal
ansetzbar.( Das heißt, sobald die GKV für eine bestimmte Maßnahme leistet, wird diese von uns nicht erstattet.)
Damit sind auch die Nickel-Titan Instrumente in diesem Zusammenhang nicht gesondert berechnungsfähig.
Das gilt auch für das Wurzelfüllmaterial, welches schon mit der entsprechenden Leistung abgegolten ist.
Alle anderen Leistungen werden aus dem Tarif Dent-Premium U beim Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit erstattet.
Zum zweiten Beispiel – eine vollständig privat abgerechnete Wurzelkanalbehandlung:
Die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, werden alle Maßnahmen erstattet, auch die im Zusammenhang mit der Wurzelkanalaufbereitung
in Rechnung gestellten Instrumente (vorbehaltlich einer Prüfung des Leistungsumfangs).
Aber auch hier ist das Wurzelfüllmaterial nicht erstattungsfähig,
weil es mit der Leistung (Ziffer 2440 GOZ) bereits abgegolten ist.
Die Antwort der Fachabteilung auf die oben aufgeführte Beispielrechnung:
Die beiden Beispielrechnungen wären aus unserem ZahnPRIVAT tariflich erstattungsfähig, mit einer Einschränkung: Die Position “Material WF”, je 120 EUR, wäre jeweils NICHT erstattungsfähig.
Dieses gehört zum Praxismaterial und ist mit den Behandlungsziffern abgegolten.
Ansonsten bitte beachten, dass bei “Material Feilen” ein Sachkostennachweis erforderlich ist.
Außerdem ist der GKV-Nachweis für die Behandlung zwingend, auch dann, wenn die GKV keine Leistung übernimmt.
Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend dar, wie hoch eine Kostenbeteiligung aus dem Tarif uni-dent|Privat ausfallen würde unter der Voraussetzung, dass keine Wartezeiten und keine tariflichen Leistungshöchstsätze gelten.
Rechenbeispiel über 801,16 EUR – tarifliche Leistung: 264,70 EUR
Der erstattungsfähige Betrag in dieser Rechnung beläuft sich auf 441,16 EUR, da die Materialkosten „Material Feilen“ und „Material WF“ nicht gesondert berechnungs- und somit nicht erstattungsfähig sind. Ausgehend von diesem Betrag beträgt die fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 20%, das heißt 88,23 EUR. Die tarifliche Leistung berechnet sich folgendermaßen:
- Gesamtrechnungsbetrag 801,16 EUR abzgl. Korrekturbetrag 360,00 EUR ergibt erstattungsfähigen Betrag 441,16 EUR
- 441,16 EUR x tarifliche Leistung 80% = 352,93 EUR
- abzgl. fiktiver GKV-Vorleistung 88,23 EUR = 264,70 EUR Auszahlungsbetrag
Rechenbeispiel über 1.433,43 EUR – tarifliche Leistung: 644,05 EUR
Der erstattungsfähige Betrag in dieser Rechnung beläuft sich auf 1.073,43 EUR, da die Materialkosten „Material Feilen“ und „Material WF“ nicht gesondert berechnungs- und somit nicht erstattungsfähig sind. Ausgehend von diesem Betrag beträgt die fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 20%, das heißt 214,69 EUR. Die tarifliche Leistung berechnet sich folgendermaßen:
- Gesamtrechnungsbetrag 1.433,43 EUR abzgl. Korrekturbetrag 360,00 EUR ergibt erstattungsfähigen Betrag 1.073,43 EUR
- 1.073,43 EUR x tarifliche Leistung 80% = 858,74 EUR
- abzgl. fiktiver GKV-Vorleistung 214,69 EUR = 644,05 EUR Auszahlungsbetrag
Wichtiger Hinweis für beide Rechenbeispiele:
Es wird angegeben, dass jeweils ein Seitenzahn mit drei Wurzelkanälen behandelt wird. Die Gebührenziffer 2400 wird jeweils 18x und die Ziffer 2420 jeweils 9x in Ansatz gebracht. Dies ist nachvollziehbar und erstattungsfähig, sofern die Behandlungen innerhalb von drei Sitzungen durchgeführt werden, da die Ziffer 2400 je Wurzelkanal und je Sitzung maximal 2x und die Ziffer 2420 je Wurzelkanal und je Sitzung maximal 1x berechnungsfähig ist.
Hier kürzte die Württembergische von der Rechnung lediglich den Laserzuschlag in Höhre von 22,05 Euro. Alles andere würde zu 100% erstattet werden.
Eine einzelner Zahnbehandlungstarif, der die Kosten für privatzahnärztlich in Rechnung gestellte Wurzelkanalbehandlungen abdeckt, wäre der Tarif Zahnvorsorge der Barmenia. Dieser kann mit einem zusätzlichen Zahnersatz-Tarif kombiniert werden, muss er aber nicht.
Eine Wurzelkanalbehandlung kann eine effektive Methode sein, um einen erkrankten Zahn zu retten und seine natürliche Funktion wiederherzustellen. Das Verfahren ermöglicht es, die infizierte Zahnwurzel zu behandeln und den Zahn zu erhalten, anstatt ihn extrahieren zu müssen. Durch eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von Wurzelkanalinfektionen können schwerwiegendere Komplikationen vermieden werden.
Wenn Sie Symptome einer Wurzelkanalinfektion bemerken oder bereits eine Wurzelkanalbehandlung planen, ist es wichtig, mit Ihrem Zahnarzt zu sprechen und alle Fragen oder Bedenken zu klären. Ihr Zahnarzt wird Ihnen die bestmögliche Behandlungsoption empfehlen und Sie über den gesamten Prozess informieren.
Denken Sie daran, dass eine gute Mundhygiene und regelmäßige Zahnarztbesuche dazu beitragen können, zukünftige Probleme zu vermeiden. Indem Sie Ihre Zähne gründlich putzen, Zahnseide verwenden und Ihre Zähne regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen, können Sie Ihre Zahngesundheit aufrechterhalten und mögliche Infektionen frühzeitig erkennen.
Die Wurzelkanalbehandlung ist eine bewährte Methode zur Erhaltung der Zähne und zur Vermeidung von Zahnersatzoptionen. Informieren Sie sich bei Ihrem Zahnarzt über weitere Informationen zur Wurzelkanalbehandlung und wie sie Ihre Zahngesundheit verbessern kann.