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Senioren-Rechtsschutzversicherung

Rechtliche Absicherung für Ältere

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Rechtsschutzversicherung auch für Senioren? Aber sicher!

Ein Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart (L 11 KR 1154/18) macht deutlich, weshalb eine Rechtsschutzversicherung auch ältere Personen durchaus sinnvoll ist. Der Marsch durch die juristischen Instanzen, gerade, wenn der Gegner im Rechtsstreit die Ersatzkasse ist, kann teuer werden. Institutionen wie die Ersatzkassen haben in der Regel den längeren finanziellen Atem als der Versicherte. Was lag dem Urteil zugrunde?

Eigeninitiative kann teuer werden

Eine bei einer Ersatzkasse versicherte Rentnerin erkrankte im Alter von 73 Jahren im Jahr 2013 an Alzheimer. Die Diagnose der Fachärzte war eindeutig. Die Empfehlung zielte auf eine stationäre Reha-Maßnahme ab.

Die Ersatzkasse beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einer Begutachtung der Patientin.

Die Diagnose lautete darauf, dass keine Rehabilitationsfähigkeit und damit auch keine positive Prognose bestünde. Allerdings machte der MDK in seiner Stellungnahme keine Hinweise zur Diagnose der Fachärzte und deren Zielsetzung bei einer Reha-Maßnahme ein. Die Ersatzkasse verweigerte daraufhin die Kostenübernahme.

Die Patientin begab sich darauf hin in Begleitung ihres Mannes selbst in die Klinik, die ihr wiederum mehrere Tausend Euro in Rechnung stellte.

Prozess durch zwei Instanzen

Die Patientin klagte nach Beendigung der Maßnahme auf Kostenübernahme durch die Ersatzkasse. Die erste Instanz wies die Klage als unbegründet zurück, ließ aber Berufung zu. In der zweiten Instanz gab das Landessozialgericht der Klägerin Recht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Ablehnung der Kostenübernahme rechtswidrig gewesen sei. Die Ersatzkasse habe in keiner Weise die individuellen Umstände, die Schwere der Erkrankung und die von den behandelnden Ärzten definierten Behandlungsziele berücksichtigt.

Die Ersatzkasse musste, abzüglich eines Selbstbehaltes der Klägerin, nicht nur die Kosten für die Versicherte, sondern auch die Unterbringungskosten ihres Ehemannes übernehmen. Dessen Aufenthalt in der Klinik war aus therapeutischen Gründen notwendig.

Was hat das mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun?

Zunächst einmal übernimmt die Privatrechtsschutzversicherung auch Kosten für Verfahren im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit. Ersatzkassen sind für ihre Sparsamkeit bekannt. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass die Kostenübernahme für manche Behandlung, die angemessen wäre, unter Vorwänden abgelehnt wird. Ein Prozess kostet jedoch Geld, das viele Rentner nicht haben.

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von 10.000 Euro, welches in der zweiten Instanz entschieden wird, schlüsseln sich wie folgt auf:

Rechtsschutzversicherung Prozesskostenrechner

Insgesamt belaufen sich die Kosten bei dieser Beispielrechnung auf 8.820,82 Euro, ein Kostenrisiko, welches der Kläger im Fall einer Niederlage selbst tragen müsste.

Rechtsschutzversicherung bietet Sicherheit im täglichen Leben

Es muss aber nicht immer das Sozialgericht sein. Wer ab und an einmal die Sendung „WISO“ schaut, kennt die Sache mit der Test-Oma. Immer wieder versuchen Handwerker, unsinnige Reparaturen vorzunehmen oder arbeiten schlampig. Ein Streitwert in Höhe von 1.000 Euro schlägt im Fall einer Gerichtsverhandlung mit 682,60 Euro zu Buche. Wer diese Kosten kennt, auf seine Rente schaut, überlegt es sich vielleicht doch, mit einem Handwerkspfusch zu leben, bevor er einen Prozess verliert.

Die Privatrechtsschutzversicherung bietet aber auch Deckung im Vertragsrecht, und darunter fallen Handwerksarbeiten.

Rabatt für Rentner und Senioren

Die Rechtsschutzversicherer bieten heutzutage spezielle Seniorentarife an. Diese sind gegenüber Tarifen für Personen bis zum 65. Lebensjahr deutlich günstiger kalkuliert, da zum Beispiel das Risiko des Arbeitsrechtsschutzes entfällt und ältere Menschen meistens ein geringeres Risiko darstellen.

Setzt man die Prämie einmal in Relation zu den Kosten eines Rechtsstreites, fällt sie marginal aus. Und sie verhindert, wie im ersten Fall, die Verweigerung einer rechtlich begründeten medizinischen Behandlung und im zweiten Fall den täglichen stillen Ärger über eine mangelhafte Handwerkerleistung, deren Nachbesserung man mangels Geld nicht einklagen kann.