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Großer Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung Vergleich

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1. Hohe Eigenanteile für Zahnbehandlung und Zahnersatz

In den vergangenen Jahren war die Zahnmedizin besonders hart von Leistungskürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Das ging an die Gesetzlich Versicherten nicht einfach so vorbei! Der Markt für private Zahnzusatzversicherungen ist auf Grund einer zusehends steigenden Nachfrage von den Versicherungsunternehmen entdeckt worden.
Aus gutem Grund! Die Gesetzlichen Kassen leisten kaum noch für Zahnersatz. Gerade bei von Zahnärzten empfohlenem hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten steigen die Eigenanteile der Gesetzlich Versicherten ins Unermessliche und können schnell bei 90% bezogen auf den Rechnungsbetrag liegen. Wird auch noch eine Krone fällig und Maßnahmen zur Unterstützung des Knochenaufbaus nötig, beträgt der Eigenanteil für ein einziges Implantat leicht mehr als 2.500 Euro.
Von den Versicherungsunternehmen ist längst erkannt worden, dass der Normalverbraucher Kenntnis über Eigenanteile beim Zahnersatz hat. Werbewirksam wird daher in Prospekten auf die Erstattung von Rechnungen für Zahnersatz hingewiesen, auch wenn die meisten Versicherer – aus gutem Grund – nicht auf die Höhe der drohenden Zuzahlungen hinweisen, die trotz Abschluss einer (falschen) Zahnzusatzversicherung tatsächlich noch zu zahlen sind.

Die richtige Zahnzusatzversicherung

Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung hingegen kann der Eigenanteil für hochwertigen Zahnersatz auf* 0-10%* verringert werden.
Verglichen mit dem zahnmedizinischen Leistungsbereich des Zahnersatzes, sind die Leistungsanteile der Gesetzlichen Kassen im Bereich der Zahnbehandlung zwar (noch) vergleichsweise hoch. Doch auch hier klaffen deutliche Leistungslücken, die mit jeder neuen Gesundheitsreform größer werden können. Da lebenswichtige medizinische Maßnahmen wie Arneimittel oder gar eine stationäre Behandlung kaum gekürzt werden können, sind zahnmedizinische Leistungen vergleichsweise stark von *Leistungskürzungen *betroffen, da diese keine lebensbedrohliche Situation für Patienten darstellen. Für Wurzel- und Parodontosebehandlungen betragen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – schon heute die Eigenanteile mehrere Hundert Euro.
Dennoch leistet kaum ein Tarif neben dem Zahnersatz für Zahnbehandlungen und noch weniger für kieferorthopädische Korrekturmaßnahmen. Sogar die renommierte Testzeitschrift „Stiftung Warentest“ geht in ihrem regelmäßig durchgeführten Zahnzusatzversicherung Vergleich von Finanztest auf die Erstattungsfähigkeit von Zahnbehandlungen nur in einem Nebensatz ein.
Mit diesem großen Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung geben wir Ihnen einen Kompass an die Hand, in dem die wichtigsten Leistungskriterien für einen auf die individuellen Präferenzen abgestimmten Zahnzusatzversicherung Vergleich heraus gearbeitet werden. Pauschale Empfehlungen für einen bestimmten Tarif sind kaum möglich – und auch nicht das Ziel dieses Ratgebers, da es bei der Zahnzusatzversicherung sehr stark auf die individuelle (Zahn)Situation und auch die eigenen Absicherungsbedürfnisse ankommt. Des Weiteren ändert sich der Markt stetig und es kommen neue Tarife auf dem Markt. Um in diesem Dschungel unterschiedlicher Tarife den richtigen finden zu können, helfen eine Reihe an Hintergrundinformationen, die man bei einer Zahnzusatzversicherung als Interessent abgleichen sollte.

2. Die Gesetzliche Krankenversicherung – nicht einmal Grundversorgung

Die Gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei den Leistungen für die zahnmedizinische Grundversorgung an von der Kasse definierten Befunden, nicht jedoch daran, welche zahnärztliche Maßnahme (z. B. für Zahnersatz) in Anspruch genommen worden ist. Mit anderen Worten erstattet die Gesetzliche Kasse einen pauschal festgelegten Betrag für den diagnostizierten Befund.

Ein kleines Zahlenspiel

Für das eingangs erwähnte Beispiel des Implantates mit Knochenaufbau und inklusive Krone werden von der gesetzlichen Krankenkasse gerade einmal 375 Euro erstattet, obwohl die Materialkosten und die implantologische Leistung alleine bereits* jeweils 600 Euro* betragen, vom Zahnarzthonorar und der sog. Suprakonstruktion, für die tausend bzw. 800 Euro veranschlagt werden können, ganz zu schweigen. Zwar kann sich bei einem sorgfältig geführten Bonusheft die Zuzahlung der Gesetzlichen Kasse etwas erhöhen, doch selbst bei einem Bonusheft, das den regelmäßigen Zahnarztbesuch über zehn Jahre nachweist, betragen diese weniger als 500 Euro. Bei Gesamtkosten von rund 3.000 Euro fast nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein und eben ein Eigenanteil von über 80%.
Dabei handelt sich im gerade geschilderten Fall wohlgemerkt nur um die Zahnersatzleistungen für einen einzigen Zahn!
Nebenleistung für Funktionsanalytik und Knochenaufbau sind dabei aus Sicht der Kasse nicht berücksichtigt, da sie nicht zur Regelversorgung zählen. Auch die Leistung für Verblendungen der Backzähne ist durch die Krankenkasse auf den 4, bzw. 5 Zahn je Kiefer beschränkt, so dass im hinteren Backenzahnbereich der Festzuschuss noch geringer ausfallen kann.

Es kommt noch schlimmer

Sind beispielsweise dagegen drei Zähne zu ersetzen, was nicht gerade selten vorkommt, betragen die Gesamtkosten schon 9.000 Euro. Der Eigenanteil der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann gerade einmal 1125 Euro bzw. 1.725 Euro bei einem zehnjährigen Bonusheft. Mit anderen Worten müssen schon bei drei fehlenden Zähnen 7.875 Euro (aus eigener Tasche bezahlt werden! Bei Eigenanteilen für Zahnersatz von fast 90 % erweist sich das – immer noch recht weit verbreitete – Vorurteil, die Gesetzliche Krankenversicherung übernehme noch den Löwenanteil für wichtige Zahnersatzmaßnahmen als kostenspielige Falschinformation.

-Erstattungsbeispiele Zahnersatz

Auch bei zahnärztlichen Maßnahmen, die den Zahn erhalten sollen, können sich Patienten nicht mit der Regelleistung der Gesetzlichen Kassen zufrieden geben. Wer jedoch bei einer Zahnkrone eine Keramikverblendung wählt, muss jedoch mit Gesamtkosten in Höhe von 500 Euro rechnen. Während der Kassenzuschuss derzeit gerade einmal 137 Euro beträgt bzw. 158 Euro beim Nachweis des Zehnjahresbonusheftes. Mit einem Eigenanteil von 342 Euro muss bei einer keramikverblendeten Krone mehr als zwei Drittel vom Patienten selbst getragen werden!

Finstere Aussichten

Da die Gesetzliche Krankenversicherung nur pauschale Festzuschüsse vorsieht, die sich am Befund, nicht jedoch der Maßnahme orientieren, wird der zu zahlende Eigenanteil überproportional mit der Hochwertigkeit des Zahnersatzes steigen. Beim Extrembeispiel einer Komplettsanierung mit 28 Implantaten verursacht Gesamtkosten bis zu 36.000 Euro, während der Festzuschuss der Gesetzlichen Kassen nicht wesentlich mehr als 1000 Euro betragen. Das entspricht einem Eigenanteil in Höhe von 99 %, der selbst dann zu zahlen ist, wenn jemand unvorhergesehen in Folge eines Unfalles seine Zähne verliert.

Erstattungsbeispiel Implantat

3. Warum der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Der Sinn und Zweck einer Zahnzusatzversicherung liegt nicht darin, dass sich diese für den Versicherungsnehmer finanziell „lohnen“ soll. Eine Zahnzusatzversicherung kann – wie übrigens jede Zusatzversicherung – nicht mehr an die Versicherten auszahlen, als die Versicherung von diesen in der Summe einnimmt. Eine Zusatzversicherung ist eine* Absicherung* gegen finanzielle Risiken, die einem Versicherten treffen können, aber nicht unbedingt müssen. In der Absicherung finanzieller Risiken, die mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreten, liegt der Sinn und Zweck einer Zahnzusatzversicherung. Was eine Zahnzusatzversicherung jedoch nicht verkörpert, ist eine Geldauszahlungsmaschine per se.

Früh an die Risiken denken

Wie das vorherige Kapitel gezeigt hat, sind die finanziellen Risiken im Falle ernstzunehmender Zahnersatzmaßnahmen für den gesetzlich Versicherten extrem hoch. Zudem ist auch die Wahrscheinlichkeit für den Leistungsfall des Zahnersatzes sehr hoch, daher sollten Gesetzlich Versicherte gerade in jungen Jahren über den Abschluss nachdenken. Nicht nur, weil private Zusatzversicherungen bei jüngeren Antragstellern noch vergleichsweise günstig sind, sondern auch, weil das Risiko des Zahnersatzes generell nur solange versicherbar ist, wie der Leistungsfall noch nicht eingetreten ist. Dabei sind fehlende nicht ersetzte Zähne durchaus versicherbar, sofern eine Zahnersatzmaßnahme vom Zahnarzt noch nicht aktenkundig angeraten wurde. Dies sollte man vor Abschluss unbedingt in Erfahrung bringen. Je nach Anbieter sind bei fehlenden Zähnen höhere anfängliche Summenbegrenzungen oder auch Risikozuschläge zu zahlen, während viele Versicherer fehlende nicht ersetzte Zähne grundsätzlich nicht mitversichern.
Darüber hinaus sind bei den meisten Tarifen auch Gesundheitsfragen zu beantworten, was dazu führen kann, dass die leistungsstarken Zahntarife überhaupt nicht mehr abgeschlossen werden können, wenn zu lange gezögert wurde und sich in der Zwischenzeit der zahnmedizinische Gesundheitszustand des Interessenten deutlich verschlechtert haben sollte.
Zwar gibt es auch einige Zahnzusatzversicherungen, die gar keine Antragsfragen stellen, doch bedeutet dies nicht, dass bereits angeratene Behandlungen mitversichert sind. Diese Tarife bieten nur eine Möglichkeit die gesunden noch nicht Behandlung bedürftiger Zähne zu versichern.

-Weitere Infos: Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

4. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei zahnärztlichen Handlungsbefund

Bei den meisten Tarifen wird vor Aufnahme nach angeratenen/beabsichtigten Zahnbehandlungen gefragt. Je nach Tarif ist in diesem Fall ein zahnärztliches Zeugnis notwendig, in welchem der Versicherer sich vom Zahnarzt den genauen Zahnbefund aufführen lässt und dann entscheidet, ob er den Antragsteller annimmt oder nicht oder auch einen vorherigen Leistungsausschluss für bereits erkrankte Zähne vereinbaren möchte. Einige Versicherer arbeiten in diesem Fall einfach mit einem unkomplizierten Leistungsausschluss, ohne dass erst ein ausführlicher Zahnarztbericht vorgezeigt werden muss. Sofern eine Behandlung bald abgeschlossen sein wird, bietet es sich an, den Antrag erst nach Behandlungsende zu stellen. Wenn sich die Behandlung noch länger hinzieht, sollte eventuell ein Tarif gewählt werden, bei dem man nicht gezwungen ist, sich komplett offen zu legen. Denn durch den zahnärztlichen Befundbericht erhält der Versicherer mehr Einsicht als er nur aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen erfahren hätte und man könnte eine unnötige Ablehnung riskieren.

-Abschluss bei angeratener Behandlung

4.1 Der zahnärztliche Befundbericht

Einschränkend muss zunächst gesagt werden, dass es zwar leistungsstarke Zahntarife gibt, die den Patienten auch bei bereits diagnostiziertem zahnärztlichem Handlungsbedarf aufnehmen, von diesem jedoch die Vorlage des Befundberichtes verlangen.
In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig zu wissen, dass eine Zahnbehandlung dann angeraten ist, wenn diese in der Patientenakte sozusagen „aktenkundig“ gemacht wurde. Der Zahnarzt muss, um Zweifelsfälle auszuräumen schriftlich dem Versicherten bestätigen, ob eine Behandlung vor oder nach Vertragsabschluss angeraten worden ist. Da beispielsweise Röntgenaufnahmen das Datum der Diagnose dokumentieren, ist es nicht möglich eine konkret eingetretene Diagnose so darzustellen, dass der Versicherer für diese dennoch leistet. Daher lohnt es sich auch vor dem nächsten Zahnarztbesuch eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen, zumal der Patient umso länger von dem höheren Versicherungsschutz profitiert, je früher der Tarif geschlossen wurde!
Hat der Zahnarzt bereits die evtl. Möglichkeit eines zahnärztlichen Handlungsbedarfes in der Vergangenheit mündlich (nicht in der Patientenakte) angedeutet, sollte umso mehr vor dem nächsten Termin eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Denn selbst, wenn die Vermutung einer ernsthafteren Behandlung gegeben ist, ist für die Versicherung gewöhnlich nur das ausschlaggebend, was nach Krankenaktenstand definitiv festgestellt worden ist. Ein in der Patientenakte dokumentierter Tatbestand muss dagegen angegeben werden. Vorsätzliche Vertuschung kann sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn im Versicherungsantrag explizit danach gefragt worden ist. Die Folge einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung wäre im schlimmsten Fall die Leistungsfreiheit und Kündigung des Versicherers.

Die Kosten eines zahnärztlichen Befundberichtes liegen bei ca. 20 Euro und sind vom Antragsteller selbst zu tragen. Sofern auch noch ein Parodontalstatus verlangt wird, kann es bis zu 50 Euro kosten.

4.2 Fehlende Zähne und die Frage nach dem Zahnersatz

Neben der Frage nach Zahnbehandlungen sind aber auch konkretere Fragestellungen nach Zahnlücken nicht so eindeutig, wie diese scheinen.
Fehlende Zähne sind grundsätzlich alle Zahnlücken, die voraussichtlich noch durch Zahnersatz behoben werden können.Bei einigen Tarifen zählen auch mit herausnehmbarem Zahnersatz ersetzte Zähne dazu. Wird beispielsweise im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme ein Zahn gezogen, so gilt dieser nicht als fehlender Zahn. Genauso gelten bereits behobene Zahnlücken (z. B. durch hochwertige Implantate oder Brücken) nicht als fehlende Zähne. Somit wäre die Frage nach „fehlenden Zähnen“ vom Antragsteller zu verneinen, wenn es sich hierbei ausschließlich um ehemalige Zahnlücken handelt, die durch Zahnersatzmaßnahmen bereits ersetzt worden sind.
Übrigens sind fehlende, nicht ersetzte Zähne solange in einer Zahnzusatzversicherung mitversicherbar, bis ein Zahnarzt eine Zahnersatzmaßnahme konkret angeraten hat und dies auch noch schriftlich in der Patientenakte kundgetan hat.
Wir empfehlen bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, sofern Sie fehlende Zähne haben, einen Tarif zu wählen, bei dem diese, wenn auch gegen Zuschlag oder strengere anfängliche Summenbegrenzungen, diese mitzuversichern.
Der Grund ist ganz einfach, denn wenn später mal ein Zahn neben der Zahnlücke ersetzt werden muss, der vor Abschluss fehlende Zahn jedoch an dieser Zahnersatzmaßnahme in irgendeiner Form beteiligt ist, so kann es sein, dass der Versicherer nur einen Teil erstattet, einige Anbieter wie die Advigon Zahnzusatzversicherung zahlt in so einem Fall sogar überhaupt nicht.

-Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Doch auch Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz! Einige Tarife differenzieren sehr stark zwischen herausnehmbaren Prothesen und fest eingesetzten Zahnersatz. Die meisten Tarife versichern jedoch vorhandener herausnehmbarer Zahnersatz für fehlende Zähne zu den gleichen Bedingungen wie fehlende, nicht ersetzte Zähne. Zudem wird in einigen Tarifen nicht explizit nach herausnehmbarem Zahnersatz gefragt und muss daher auch nicht angegeben werden. Andere Tarife wiederum fragen explizit danach und sind dann gar nicht oder nur mit Einschränkungen abschließbar.

-Zahnzusatzversicherung bei herausnehmbarem Zahnersatz

Dagegen gibt es aber auch Tarife, die fehlende Zähne mitversichern, sofern der Zahnarzt für diese Zahnlücken noch keine konkrete Behandlungsnotwendigkeit gesehen hat.
Es hängt dabei von den Tarifbedingungen ab, inwiefern sich Prothesen bzw. fehlende Zähne als Nachteil für dem Versicherten erweisen, diese sollten daher sehr genau studiert werden. Im Zweifelfall sollte auch ein kompetenter Versicherungsmakler um Rat gefragt werden, um evtl. Zweifel bei dieser und anderen Fragen auszuräumen. Unser Zahnzusatzversicherung Vergleich gibt in diesem Fall Aufschluss.

4.3 Was man bei Antragsablehnung tun und wie man sich davor bewahren kann

Da der zahnärztliche Befundbericht aber nicht nur Angaben zu der konkret durchzuführenden oder durchgeführten Behandlung, sondern auch zum Gesundheitszustand der Zähne überhaupt machen, kann dieser sogar zu einer Antragsablehnung führen.
Wie bereits erwähnt, ist ein bereits eingetretener Versicherungsfall nicht mehr versicherbar, bei keiner Versicherung! Jedoch kann bei Vorlage des Befundberichtes ein bei Antragstellung bereits behobener Handlungsbedarf an den Zähnen zu einer negativen Einschätzung des Risikos führen, wenn beispielsweise Zahnverlust durch Zahnersatz behoben worden ist oder generell sehr viel Zahnersatz vorhanden ist oder dieser schon sehr alt ist. Da in der Antragstellung gewöhnlich nur nach den Zahnlücken gefragt wird, sind Tarife zu bevorzugen, die auf einen Befundbericht verzichten.

Bei langwierigen Zahnbehandlungen

Als attraktive Alternative bietet sich, insbesondere für Antragsteller mit langwierigen, größeren Zahnbehandlungen, eine Zahnzusatzversicherung an, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Dabei gilt aber auch hier zu bedenken, dass die bereits laufende Behandlung nicht erstattet werden kann, da jedoch die Wahrscheinlichkeit für weitere Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungen nicht geringer wird, lohnt der langwierige Absicherungsaspekt einer gut aufgestellten Zahnzusatzversicherung allemal.
Bei kleineren zahnärztlichen Maßnahmen, wie beispielsweise einer Zahnfüllung, sollte ein Zahntarif später abgeschlossen werden, da bei der Antragstellung explizit die Frage nach gegenwärtigen Behandlungen gestellt wird und unter Umständen dann eine weitere Frage bejaht werden müsste.
Ein Versicherungsvergleich ist aber auch hier sehr wichtig, da einige Tarife gar nicht nach die Frage nach kleineren kurzzeitigen Behandlungen stellen.
Weitaus wichtiger als die Frage nach laufenden, gerade durchgeführten Behandlungen bzw. die bereits festgestellte Notwendigkeit für diese, ist aber die Frage, ob ein Zahnarztzeugnis verlangt wird. Gesetzlich Versicherte, die bereits in der Vergangenheit größere Zahnbehandlungen über sich mussten ergehen lassen, sollten daher von Tarifen mit Gesundheitsprüfung die Finger lassen. Ebenso, wenn in der Vergangenheit Zahnfleischerkrankungen vorlagen oder diesbezügliche Behandlungen zurückliegen.

-Infos Zahnersatz versichern bei Antragsablehnung

Ein sehr ausführlicher Versicherungsvergleich lohnt sich aber auch deshalb, weil es vom Tarif abhängt, wie sich ein Zahnstatusbefundbericht auf die Versicherbarkeit auswirkt. Es gibt Zahnversicherungen, bei denen dieser kein Problem darstellt, solange die Behandlung an kranken oder fehlenden Zähnen erfolgreich abgeschlossen worden ist und gegenwärtig kein weiterer Handlungsbedarf absehbar ist. Andere Tarife wiederum sehen jedoch trotz beendeter Behandlung ein höheres Absicherungsrisiko.
Der Tarifdschungel der Zahnzusatzversicherungen ist allerdings auf den ersten Blick sehr undurchsichtig!
So gibt es Zahntarife, die selbst bei einer längerfristigen Behandlung abgeschlossen werden können, dafür aber einige zahnärztliche Handlungsbereiche, insbesondere Zahnbehandlungen wie hochwertige Füllungen oder Wurzelbehandlungen, weitgehend oder sogar ganz ausschließen.
Eine Top Zahnzusatzversicherung, die bereits nach der allgemein üblichen achtmonatigen Wartezeit auf betragsmäßige Summenbegrenzungen verzichtet, sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn sich der Antragsteller wirklich sicher sein kann, dass seine Zähne – noch – in Ordnung sind. Ansonsten muss bei diesen mit einer Ablehnung gerechnet werden.
Zur Entscheidungsfindung, welche Tarife überhaupt noch in Frage kommen bzw. bei Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustandes der Zähne (und auch des Kiefers und Zahnfleisches) zu empfehlen sind, helfen unabhängige Versicherungsvergleiche mit Hilfe aufwendig programmierter Vergleichsrechner.
Wurde bereits die Aufnahme in einem Zahnzusatztarif abgelehnt, ist es nämlich schwierig attraktive Alternativen zu finden, da ein Antrag bei vielen Versichern schon allein deshalb abgelehnt wird, weil ein anderer Versicherer die Aufnahme abgelehnt hat. Insbesondere viele attraktive Versicherer lehnen in diesem Fall einen Aufnahmeantrag von vornherein ab. Es sollte also auch abgeklärt werden, welcher Tarif zuerst beantragt wird, wenn sich der Interessent nicht sicher sein kann.

-Entscheidungshilfen Zahnzusatzversicherung

Tarife ohne Gesundheitsfragen

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen versichern Sie zwar grundsätzlich, dass heisst jedoch noch lange nicht, dass bereits angeratene Behandlungen ebenfalls versichert sind. Diese sind immer ausgeschlossen, oft sogar auch fehlende nicht ersetzte Zähne in Tarifen ohne Gesundheitsfragen.

5. Die optimale Zahnzusatzversicherung

Auf den Markt gibt es inzwischen mehr als 300 verschiedene Tarife. Allerdings erbringt das Gros der Zahnzusatzversicherungstarife unzureichende Leistungen für den Ernstfall. Daher ist es sehr wichtig, die verschiedenen Zahntarife sehr genau an Hand wichtiger Leistungskriterien, die diese erfüllen sollten, zu überprüfen. Nur durch eine gute Zahnzusatzversicherung, die den gesamten Rechnungsbetrag erstattet, sind die enormen Leistungslücken für den Durchschnittsverdiener bezahlbar! Ein ausführlicher Zahnzusatzversicherungsvergleich ist daher extrem wichtig.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Frage nach der optimalen Zahnzusatzversicherung pauschal nicht beantwortet werden kann. Nicht jeder Zahntarif ist für jeden Antragsteller gleich gut. Zudem spielt die Zahngesundheit, aber auch die individuelle Risikopräferenz bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung eine entscheidende Rolle.
Nachstehend wird ein Leidfaden vorgestellt, indem die verschiedenen Leistungskriterien einer guten Zahnzusatzversicherung näher erläutert werden.
Wichtig ist es, dass eine Zahnzusatzversicherung neben den Leistungsbereich des Zahnersatzes, auch die Erstattungsfähigkeit von Zahnbehandlungen wie Wurzel-, Prodontose- und prophylaktische Behandlungen vorsieht.
Nicht immer halten Zahnzusatzversicherungen dabei aber das, was sie in ihrem Prospekten versprechen. Neben den Beitragssatz sollte daher ein besonderes Augenmerk nicht nur auf die Erstattungssätze gerichtet werden, sondern auch darauf, worauf sich diese beziehen. Viele – auch +namhafte Versicherer – beziehen ihre Erstattungssätze nur auf bestimmte Zahnersatzleistungen. Nicht wenige Zahntarife beziehen ihre Leistungen auf die gesetzliche Regelleistung, die sich nicht an hochwertigen Zahnersatz wie Implantate orientiert. Die Werbebotschaft vieler Versicherer Zahnarztrechnungen zu 100 % zu übernehmen, muss daher häufig relativiert werden! Wichtig ist es u. a., dass in den Tarifbedingungen bei den prozentualen Erstattungssätzen explizit auch auf die Leistungen für Implantate, Inlays und andere hochwertige Zahnersatzleistungen verwiesen wird und nicht auf die gesetzliche Regelversorgung bzw. Grundversorgung.
Wenn Sie einen langfristig hochwertigen Versicherungsschutz suchen und derzeit einigermaßen gute Zähne haben, empfehlen wir Ihnen auf Tarife mit anfänglicher Leistungs (Summen) Begrenzung zurückzugreifen. Es hat sich erwiesen dass die Versicherer hier im Leistungsfall sehr schnell und unkompliziert leisten und die Beiträge lange stabil bleiben verglichen mit Krankenzusatzversicherungen ohne anfängliche Einschränkung der Erstattung.

5.1 Erstattungsfähigkeit für die drei Bereiche der Zahnmedizin!?

Die Leistungslücken der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnbehandlungen sind zwar (noch) nicht so deutlich zu spüren wie die für Zahnersatz, unsere Rechnungsbeispiele zeigen jedoch, dass sich diese auch zu beträchtlichen Beträgen summieren können.
Neben den Zahnersatz sind gute Leistungen für Zahnbehandlungen unerlässlich. Unter Zahnbehandlungen fallen Zahnfüllungen, prophylaktische Maßnahmen, Wurzel- und Parodontitisbehandlungen.
Die Gesetzliche Krankenkasse leistet z. B. im Bereich der Prophylaxe nur die nötigsten Leistungen. Zahnerhaltende professionelle Zahnreinigunge*n werden jedoch von der Krankenkasse *nicht bezahlt, obwohl diese die Zähne vor späteren kostenintensiven Schäden bewahren kann. Gute Zahnzusatztarife zahlen dagegen Erstattungsbeträg*e für die Professionelle Zahnreinigung, was zwei positive Nebeneffekte mit sich bringt: Die Versicherten profitieren auch von den präventiven Leistungen eines leistungsstarken Zahnzusatztarifes, selbst, wenn kein wirklicher Ernstfall – was man als Patient ja auch nicht gerade hofft – eintritt. Des weiteren werden Versicherte zum *regelmäßigen Zahnarztbesuch angehalten, wodurch wiederum weitere Kosten für zukünftige Zahnbehandlungen vermieden werden.
Zahnfüllungen werden dagegen von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen, jedoch sind auch hier die versteckten Leistungskürzungen nicht unerheblich. Die private Krankenkasse bezahlt nur preisgünstige Zahnfüllungen, jedoch nicht hochwertige Kunststofffüllungen. Eine gute Zahnzusatzversicherung bezahlt auch diese.

Paradontitis als Verursacher schwerer Krankheiten

Viel wichtiger können aber Wurzelbehandlungen und eine Behandlung der Parodontitis sein, die nicht nur präventive Wirkung für zukünftige Zahnersatzmaßnahmen haben (und diese sogar verhindern können), sondern auch bezogen auf schwerwiegende Erkrankungen präventiv wirken können.
Auf den „Tag der Zahngesundheit“ werden regelmäßig Studien präsentiert, wonach viele schwer wiegende Erkrankungen wie Diabetis oder sogar ein Schlaganfall und der Herzinfarkt durch eine Parodontitis im Mundbereich begünstigt werden. Bakterien aus der Umwelt werden schließlich über den Mund aufgenommen. Liegt der Befund einer Parodontitis vor, ist es sehr wichtig, dass diese umgehend behandelt wird, da über diese bakteriell bedingte Erkrankung des Zahnfleisches (bzw. eines anderen Bereiches des Parodontiums) sich die Bakterien über die Blutbahn im ganzen Körper verbreiten können. Leider übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Parodontitisbehandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm, was nicht gerade förderlich für den Heilungsprozess ist, da die Erkrankung in diesem Stadium bereits als fortgeschritten gilt. Prävention bleibt bei der Gesetzlichen Kasse leider oft auf der Strecke, da eine unbehandelte Parodontitis zum Zahnverlust führt.

Oft unterbewertet

Unverständlich ist es daher, dass die Wichtigkeit von Zahnbehandlungen und deren Erstattungsfähigkeit kaum thematisiert werden und sogar im großen Zahnzusatzversicherung Warentest der renommierten Verbraucherschutzzeitschrift „Stiftung Warentest“ nur ganz am Rande behandelt werden, jedoch nicht in die Wertung des ausführlichen Zahnzusatzversicherungsvergleiches berücksichtigt werden.

-Erstattungsbeispiele Zahnbehandlung

Im vorherigen Kapitel wurde an Hand von Rechenbeispielen verdeutlicht, wie groß die Leistungslücken der Gesetzlichen Krankenkassen bei hochwertigem Zahnersatz sind. Doch bereits wer sich mit der gesetzlichen Regelversorgung – was aus zahnmedizinischer Sicht kaum zu empfehlen ist – zufrieden gibt, muss schnell mit Zuzahlungen von mehreren hundert Euro rechnen. Im Alter, aber auch in Folge von Unfall oder ein schweren Krankheit kann sogar eine Vollsanierung notwendig werden, die höhere Kosten als ein gutes Auto verursacht, von denen die Gesetzliche Kasse nur einen geringfügigen Bruchteil übernimmt.

-Erstattungsbeispiele Zahnersatz

Nur eine Handvoll von Tarifen leisten auch für den dritten Bereich der Zahnmedizin – der Kieferorthopädie. Besonders kostengünstige Zahnzusatztarife für Kinder sind daher skeptisch zu betrachten. Gerade bei Kindern und heranwachsenden Jugendlichen werden oft kieferorthopädische Maßnahmen notwendig, um später ein attraktives Erscheinungsbild abgeben und gutes Leben führen können. Doch selbst in Erwachsenenalter ist es noch nicht zu spät.
Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet allerdings nur für Patienten unter 18 Jahren und erst ab einer Kieferindikationsgruppe 3. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche, die auch für Kieferorthopädie leistet, sollte aber sehr früh von den Eltern abgeschlossen werden. Denn auch hier gilt das Versicherungsgesetz, dass eine einmal angeratene Behandlung nicht mehr versichert werden kann! Mit einem guten Zahntarif, der eine 80prozentige Erstattung für Kieferorthopädie leistet, werden Eltern vor hohen Zuzahlungen bewahrt. Besteht kein kieferorthopädischer Handlungsbedarf profitieren die Versicherten vom lebenslangen Versicherungsschutz, der bei einem Abschluss in Erwachsenenalter u. U. nicht mehr abgeschlossen werden kann, wenn sich die Zahngesundheit verschlechtert hat.

Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie

5.2 Leistungskriterien, die ein guter Zahntarif erfüllen sollte

Neben der Erstattungsfähigkeit für die drei Bereiche der Zahnmedizin müssen auch Leistungskriterien beachtet werden, die der Antragsteller in den klein gedruckten Versicherungsbedingungen schnell überliest. Das geschieht aber nicht zuletzt auch auf Grund von Unwissenheit über die Bedeutung einiger Erstattungssätze!
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte angesichts der enormen Leistungslücken der Gesetzlichen Kassen – zumindest für Zahnersatz und Zahnbehandlungen – mindestens 70 prozentige Erstattungssätze vorsehen. Diese sollten sich zudem auf den gesamten Rechnungsbetrag einer privatärztlichen Zahnarztbehandlung beziehen und nicht nur auf die gesetzliche Regelversorgung oder den Eigenanteil nach Abzug der gesetzlichen Vorleistung. Das ist leider selten der Fall! Sogar wenn es heißt, dass 100 % der Zahnarztrechnung übernommen wird, sollte genau überprüft werden, ob sich dieser werbewirksame Slogan auf eine der zahnärztlichen Privatrechnung adäquaten Behandlung (wie hochwertige Implantate bei Zahnersatz oder qualitative Keramikmaterialien bei Zahnfüllungen – übrigens auch für Backenzähne!) bezieht.
In diesem Zusammenhang ist auch der Verzicht auf eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung essentiell für die zukünftige Leistungsfähigkeit des gewählten Tarifes. Wird in den Tarifbedingungen auf eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse verwiesen, bedeutet dies mit anderen Worten, dass der Zahnzusatztarif schon heute für eine Reihe sinnvoller, weil zahnärztlich angeratener, Zahnbehandlungen nicht aufkommt. Mit jeder neuen Gesundheitsreform drohen zudem weitere Maßnahmen ganz aus den gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen zu werden, womit die Leistungen dieser Tarife genauso wie die zahnärztlichen Leistungen der gesetzlichen Kasse Gefahr laufen in sich zusammen zu schrumpfen.
Wie das Beispiel der Parodontitis – immerhin nach Karies die häufigste und ernsthafteste Erkrankung im Mundbereich – bezahlt bereits heute die Gesetzliche Krankenversicherung zahnärztlichen Handlungsbedarf nicht mehr bzw. nur noch in Ausnahmefällen. Die Leistung sollte daher unbedingt kassenunabhängig sein!
Um die optimale Behandlung beim Zahnarzt zu erhalten, muss der Zahnzusatztarif mindestens das 3,5fache der Gebührenordnung für Zahnärzte erstatten (Höchstsatz der GOZ).
Für die Zukunftsfähigkeit von Zahnzusatztarifen ist es auch unabdingbar, dass sich die Erstattungssätze einschränkend nicht nur bei erstmaliger Behandlung gewährt werden. Jeder – auch hochwertiger Zahnersatz – muss regelmäßig erneuert werden. Zahnärzte geben z. B. für gute Implantate eine Haltbarkeit von etwa zehn Jahren an.
Zudem dürfen Inlays und Implantate nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt sein, weil dies die Erstattungssätze ebenfalls ad adsurbum führen könnte.
Neben den Erstattungssätzen und der Tatsache, dass diese nicht auf die gesetzliche Grundversorgung beschränkt sein darf, ist es auch wichtig darauf zu achten, dass die maximale Erstattung nicht durch eine genannten Maximalbetrag „umschifft“ wird.
Auch eine Leistung für Knochenaufbau (bei Implantaten) und die Funktionsdiagnostik sollten mitversichert sein.

-Infos Checkliste Zahnzusatzversicherung

5.3 Alterungsrückstellungen bei einer Zahnzusatzversicherung

Über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheidet, wie so oft im Leben, primär auch der Preis. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Beitragssatz gerade bei einer Zahnversicherung nicht so gut verglichen werden kann, wie einzelne Leistungskriterien. Der primäre Grund dafür liegt in der gewählten Kalkulationsart, die bei der Antragstellung nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Die Beitragskalkulation mit Alterungsrückstellungen wird gerade im Bereich der Krankenversicherung sehr häufig gewählt. Dabei werden nicht nur die Risikokosten den Beitragssatz zu Grunde gelegt, sondern auch die Tatsache, dass mit steigendem Alter sich der Gesundheitszustand verschlechtert und daher höhere Behandlungskosten entstehen. Um keine den höheren Altersrisiko geschuldeten Beitragssteigerung mit zunehmendem Alter zu erreichen – und damit ein großes Potential an Versicherungsnehmern zu verprellen – wird der Beitragssatz um für jüngere Versicherungsnehmer neben dem Risikobeitrag mit einen Sparbeitrag aufgestockt. Junge Versicherte bezahlen bei Alterungsrückstellungen paritätisch für das höhere Gesundheitsrisiko der älteren Menschen mit.

Für den Versicherten von Vorteil?

Doch macht ein solches System auch aus ökonomischer Sicht für den Versicherten Sinn? Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, wohl aber eine Tendenz!
Junge Versicherungsnehmer zahlen einen höheren Beitragssatz als Versicherte gleichen Alters bei alternativen Versicherungen ohne Altersrückstellungen. Im Alter wird dann weniger gezahlt als bei Versicherern, die auf diese Rückstellungen verzichten (schließlich hat man ja in jungen Jahren bereits eine statistisch ermittelte, ausreichende Beitragssumme angespart).
Als erste Zahnzusatzversicherung hat gerade aus diesem Grund die CSS Versicherung auf Altersrückstellungen verzichtet (womit aber kein Plädoyer für die CSS Zahnversicherung gehalten werden soll, da beide Kalkulationsarten ihre Vorzüge haben).
Werden keine Rückstellungen gebildet, werden im Beitragssatz nur die Risikoprämie, sowie ein Beitragsanteil für Verwaltung und Marketing (der aber immer, bei jeder Versicherung, anfällt) berücksichtigt, was aber ja auch der eigentliche Sinn und Zweck einer privaten Zusatzversicherung ist!
Das bringt den großen Vorteil mit sich, dass eine Zahnzusatzversicherung gerade in jungen Jahren, in denen der Geldbeutel – schon allein bedingt durch Ausbildung und Familiengründung – gewöhnlich sehr knapp bemessen ist, selbst bei überdurchschnittlichen Leistungsumfang auch preislich gesehen attraktiv werden kann. Die altersbedingten Beitragsanpassungen sind dann weniger ein Problem, weil bei Erwerbstätigen mit zunehmender Berufserfahrung auch das Gehalt steigt, während andere finanzielle Belastungen (wie z. B. eine höhere Prämie in jungen Jahren für die KFZ-Versicherung) wegfallen bzw. geringer werden.
Doch der Verzicht auf Rückstellungen bringt noch weitere Vorzüge mit sich!
Nicht selten entscheiden sich Menschen mit privater Zusatzversicherung diese zu kündigen, weil sie sich z. B. selbständig gemacht haben und daher in der privaten Vollversicherung versichern müssen. Sollte die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung dagegen aus einer finanziellen Notsituation entstehen, hat dies bei Rückstellungen die Folge, dass diese für den Versicherten verloren gehen und diese – auf die eigene Risikoabsicherung bezogen – umsonst gezahlt worden sind. Die Statistik zeigt, dass Zahnzusatzversicherungen im Durchschnitt aller Versicherungsnehmer nicht lange genug behalten werden, damit sich die Rückstellungen für die Versicherten lohnen.
Selbst, wenn man sich sicher sein kann, die gewählte Zahnzusatzversicherung bis ins hohe Alter behalten zu wollen, lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die von Altersrückstellungen absieht. Der Grund ist, dass diese auch mit einem privaten Sparvertrag gebildet werden können, der zudem – in manchen Fällen – eine höhere Rendite verspricht als der Ertrag von Alterungsrückstellungen.

-Infos Alterungsrückstellungen Zahnzusatzversicherung

5.4 Summenbegrenzungen bei einer Zahnzusatzversicherung

Genauso wie der Verzicht auf Alterungsrückstellungen steigende Beitragssätze mit zunehmender Versicherungsdauer verursachen, tragen betragsmäßig genannte Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren dazu bei, dass der Beitragssatz im Vergleich zu anderen Tarifen eine höhere Beitragsstabilität gewährleisten.
Der Verzicht auf anfänglichen Summenbegrenzungen klingt zugegeben verlockend, verspricht jedoch ebenso wie Alterungsrückstellungen nicht zwangsläufig das, was diese zu versprechen scheinen. Summenbegrenzungen in den ersten Jahren sind für den Versicherungsnehmer – langfristig gesehen – sogar vom großen Vorteil. Wie bereits erläutert besteht der Sinn einer Zahnversicherung in der langfristigen Risikoabsicherung. Ein bei Abschluss 30jähriger Versicherungsnehmer wird im Laufe seines Lebens bestimmt noch fünfzigmal zum Zahnarzt gehen (beim Erreichen der durchschnittlichen Lebenserwartung und halbjährigen Zahnarztbesuch sogar deutlich mehr). Angesichts der großen Wahrscheinlichkeit weiterer Leistungskürzungen bei den nächsten Gesundheitsreformen, wird eine private Zahnzusatzversicherung immer wichtiger, damit beim nächsten Zahnarztbesuch nicht große Zuzahlungen drohen.
Um eine Zahnzusatzversicherung jedoch für Versicherte auch bezahlbar zu machen – und zu halten, ist eine intelligente Beitragskalkulation notwendig. In den letzten Monaten kamen einige neue Tarife auf den Markt, die durch die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit großes Augenmerk auf Erstattungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren gelegt haben, eben aus diesem Grund. Summenbegrenzungen sollten daher nicht verteufelt werden, zumal die Summenbegrenzungen für Zahnersatz im Unfallfall bei guten Tarifen sowieso entfallen.
Ansonsten gibt es mittlerweile auch Tarife, die die Summenbegrenzung auf die ersten 4 Jahre verteilen, aber hier bereits bis zu 10.000 Euro allein für Zahnersatz erstatten würden.
Das wäre beispielsweise beim Tarif der R+V der Fall.
Wer jedoch gute Zähne hat, macht mit einem Tarif mit angemessener Summenbegrenzung in den ersten 5 Jahren nichts verkehrt. Eine Summenbegrenzung von 5 Jahren sorgt dafür, dass genau die Wors-case Risiken keinen Einzug in den Tarif erhalten und dieser damit “sauber” bleibt.

Wer langfristig an einem guten Tarif interessiert ist, sollte sich nicht von einem zu günstigen Beitrag und zu hohen Leistungen in den ersten Jahren blenden lassen, sondern auch Wert auf Nachhaltigkeit legen.

6. Fazit

In diesem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung wurde bewusst darauf verzichtet, Empfehlungen für einzelne Zahntarife zu geben. Wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung ist immer der individuelle Zahnzusatzversicherung Vergleich, da es sehr auf den Einzelfall ankommt, welcher Tarif zu empfehlen ist. Allgemein schneiden folgende Versicherungsunternehmer mit ihren Zahntarifen überdurchschnittlich gut ab: Die Arag Versicherung, die CSS Zahnzusatzversicherung, die Zahnzusatzversicherung Barmenia, die Janitos und die Universa. Auch die Continentale und die Central Prodent schneiden beim Versicherungsvergleich oft sehr gut ab. Aber aucg die DKV gehört zu den empfehlenswerten Tarifangeboten.
Es ist aber auch eine Frage der individuellen Präferenzen. Wer für eine Zahnzusatzversicherung nicht mehr als zehn Euro ausgeben möchte, muss sich jedoch dann auch der Tatsache bewusst sein, dass diese Tarife nur eine suboptimale Gesundheitsabsicherung bieten. Der Beitragssatz sollte nicht primäres Entscheidungskriterium sein, wichtiger sind die Leistungen des Tarifes. Denn welchen Sinn macht es monatlich für eine Zahnversicherung zu bezahlen, wenn dem Versicherten im Ernstfall trotzdem hohe Eigenanteile drohen oder der gewählte Tarif unter Umständen sogar gar nicht leistet?
Bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich sollten daher die in diesem Ratgeber aufgeführten Aspekte berücksichtigt werden.Fakt ist, dass Tarife von Krankenkassen nicht sehr empfehlenswert sind.