Der kontinuierliche Leistungsabbau bei den Ersatzkassen reißt bei manchem Haushalt ein Loch in das monatliche Budget. Die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Je niedriger das Einkommen ausfällt, umso geringer ist die Steuerrückerstattung, trotz gleichbleibender Kosten für privat gezahlter Behandlungen oder Hilfs- und Heilmittel. Private Krankenzusatzversicherungen gibt es nicht umsonst, allerdings mit moderaten Beiträgen, welche die Kostenseite zumindest relativieren.
Krankenzusatzversicherungen gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen. Dabei wird innerhalb der einzelnen Behandlungsbereiche, ambulant, stationär und Zahn, noch einmal differenziert. Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, wie er seine Leistungen der Ersatzkasse aufstocken möchte:
Bevorzugter Patient mit der passenden Absicherung
• Behandlung als Privatpatient
• Heilpraktiker-Einschluss
• Krankentagegeld
• Pflegetagegel
• Zuschuss zu Brillen
• Zuschüsse zu Heil- und Hilfsmitteln
• Zahnersatz
• Professionelle Zahnreinigung
• Kieferorthopädische Maßnahmen
Die hier aufgeführten Optionen variieren von Anbieter zu Anbieter. Teilweise sind die Absicherungsmöglichkeiten als stand-alone Lösung zu haben, teilweise nur in Paketform. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung sollten die Interessenten sehr genau prüfen, welcher Bedarf tatsächlich besteht. Tatsache ist, dass früher oder später jeder mit dem Thema Zahnersatz konfrontiert wird. Bekanntermaßen fallen hier die Einschnitte der Ersatzkassen am gravierendsten aus, hochwertiger Zahnersatz wird zur Kapitalanlage. Da Kieferorthopädie nur bis zu einem gewissen Alter erstattet wird, können ältere Versicherungsnehmer diesen Baustein getrost vernachlässigen.
Wie notwendig eine Pflegeversicherung inzwischen ist, zeigte die Einführung der Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen daraus sind aber im Zweifelsfall bei Weitem nicht ausreichend. Die Erstattung in der Pflegestufe III bei stationärer Pflege macht im Idealfall die Hälfte der tatsächlichen Unterbringungskosten aus, in der Regel weniger. Eine private Pflegetagegeldversicherung entlastet in diesem Fall die Angehörigen bei einer aufkommenden Zahlungspflicht – Kinder haften für ihre Eltern.
Kaum ein gesetzlich Versicherter empfindet die Leistungen der Ersatzkassen als ausreichend. Für wen allerdings welche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist, kann nicht pauschal beschrieben werden. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler zeigt auf, welche individuellen Versorgungslücken primär geschlossen werden sollten.