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Klimaneutral

Privatpatient

Ambulante Restkostenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Vorteilhafter Versichertenstatus – Privatpatient

Privatpatient Kostenerstattungsprinzip

Privatpatienten haben deutliche Vorteile

Ein Privatpatient, auch Selbstzahler genannt, ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, der der Arzt und sonstige Leistungserbringer, Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellen.
Ihm gegenüber steht der “Kassenpatient”, bei dem die Krankenkasse nach dem Sachleistungsprinzip über die Kassenärztliche Vereinigung dem Arzt die erbrachte Leistung nach verschiedenen Punktwerten vergütet.
Das Honorar des Behandlers wird hierbei nach der amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Jede Behandlung ist dort nach Ziffern geordnet ein Punktwert zugeordnet aus dem sich der Preis ergibt.
Dieser kann je nach individuellem Schwierigkeitsgrad bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz vervielfacht werden. In besonders schweren Fällen kann nach schriftlicher Begründung des Arztes auch mit dem 3,5 fachen (Höchstsatz) gehebelt werden.
Da bei der Behandlung zwischen Arzt und Patient ein zweiseitiger Behandlungsvertrag zustande kommt, ist der Behandler nicht unbedingt an die GOÄ gebunden.
Wird vor Behandlungsbeginn eine Absprache getroffen, z.B. bei besonderen Spezialisten, kann der Hebel mit dem der Arzt die einzelnen GOÄ-Ziffern maximiert auch über dem 3,5 fachen Satz liegen.
Der Vorteil, der sich beim Privatpatient gegenüber dem Kassenpatient ergibt, ist der, dass der Arzt durch den Umstand, dass er bei dieser Abrechnungsform nicht an bestimmte Budgets gebunden ist, wirklich die Behandlung anbieten kann, die der Patient benötigt.
Durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen, arbeitet ein Arzt streng genommen für viele Behandlungen umsonst. Zwar erhält er eine Pauschale pro Patienten, diese ist aber nahezu unabhängig davon, was beim Patienten im Einzelnen für Behandlungen durchgeführt wurden.

Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Kassenpatient wirklich nur die notwendigste und einfachste Behandlung erhält.
Beim Privatpatienten ist dies anders, da der Arzt hier genau die Behandlung bezahlt bekommt, die er auch durchgeführt hat.

Ein Privatpatient erhält insofern in fast allen Fällen eine wesentlich bessere ärztliche Versorgung. Zusätzlich ergeben sich komfortable Vorteile wie z.B. die Tatsache, dass Privatpatienten wesentlich kürzer auf Termine bei Fachärzten oder bis zum Behandlungsbeginn warten müssen.
Zusätzlich kann eine Privatpatient auch die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen, der keine Kassenzulassung besitzt.
Für gesetzlich Versicherte gibt es über die Möglichkeit auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen und über den Abschluss einer bestimmten Ergänzungs-Krankenzusatzversicherung ebenfalls in den Genuss zu kommen, wie ein Privatpatient behandelt zu werden.

Kassenpatienten: Definition und Merkmale

Kassenpatienten sind Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Diese Versicherung wird in Deutschland durch eine Vielzahl von Krankenkassen getragen, die den Versicherten eine grundlegende medizinische Versorgung bieten. Die GKV finanziert sich über Beiträge, die je nach Einkommen der Versicherten variieren. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind die Leistungen der GKV gesetzlich geregelt, was bedeutet, dass alle Kassenpatienten einen ähnlichen Leistungsumfang erhalten.
Ein zentrales Merkmal der Kassenpatienten ist die Solidargemeinschaft, die das Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung bildet. Alle Mitglieder der GKV zahlen Beiträge in einen gemeinsamen Topf, aus dem die medizinischen Kosten für alle Versicherten gedeckt werden. Dieses System sorgt dafür, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass Kassenpatienten bei der Wahl ihrer Ärzte und bei der Art der Behandlung, die sie erhalten, oft Einschränkungen unterliegen.
Kassenpatienten haben zwar Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung, jedoch müssen sie oft die Bürokratie und die Regelungen der Krankenkassen durchlaufen. Das kann dazu führen, dass sie weniger Freiheit und Flexibilität in Bezug auf ihre medizinische Versorgung haben. Zudem sind Kassenpatienten in der Regel auf die standardisierten Behandlungsangebote angewiesen, die von den Krankenkassen genehmigt wurden, was sich auf die individuelle Anpassung der Behandlung auswirken kann.

Privatpatient bedeutet: selbstbestimmt und eigenverantwortlich

Privatpatient zu sein hat einige Vorteile, doch fordert es den Patienten/Versicherten auch die Eigendisziplin ab, selbst zu entscheiden, ob er bestimmte Untersuchungen über sich ergehen lassen will und inwieweit diese sinnvoll sind. Zudem muss er sich im Klaren darüber sein, welche Leistungen seine Krankenversicherung genau absichert und welche nicht. Die Leistungen sind zwar umfangreich, doch gibt es keinen einzigen Tarif am Markt, der alles zu 100% absichert.
Während ein Kassenpatient in so einem Fall die Leistung nicht ohne Weiteres erhält, wird bei einem Privatpatient der Arzt die Behandlungen empfehlen, die er für notwendig hält. Daher muss der Privatpatient dann unter Umständen selbst bei seiner Versicherung abklären, ob die Behandlungskosten abgedeckt sind oder nicht bzw. in welchem Umfang diese abgesichert sind.
Es bleibt also festzuhalten, dass der Privatpatienten-Status ein wenig Mitdenken erfordert und daher nicht für jeden passend ist. Wer sich dies nicht zutraut, der sollte sich in jedem Fall nicht für den ambulanten Bereich privat versichern und das Kostenerstattungsverfahren wählen.
Im stationären Bereich erhält man hingegen einfach eine Klinikkarte, so dass hier zumindest das Mitdenken in weiten Teilen nicht notwendig ist.

Behandlungsqualität: Einfluss des Versicherungsstatus auf die medizinische Versorgung

Die Behandlungsqualität ist ein weiterer entscheidender Faktor, der den Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten prägt. Während beide Gruppen Zugang zu medizinischen Behandlungen haben, berichten viele Privatpatienten von einer höheren Zufriedenheit mit der Qualität der Versorgung, die sie erhalten. Dies kann zum Teil an der schnelleren Verfügbarkeit von Fachärzten und der individuelleren Betreuung liegen, die Privatpatienten oft genießen.
Ein weiterer Aspekt der Behandlungsqualität ist die Art der bereitgestellten Leistungen. Privatpatienten haben häufig Zugang zu innovativeren Behandlungsmethoden, hochmodernen Diagnoseverfahren und einer breiteren Palette von Therapien, die möglicherweise nicht für Kassenpatienten verfügbar sind. Dies kann zu einem spürbaren Unterschied in den Behandlungsergebnissen führen, insbesondere in Fällen, in denen spezifische, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Therapien erforderlich sind.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Qualität der Behandlung nicht ausschließlich vom Versicherungsstatus abhängt. Viele Kassenpatienten erhalten ebenfalls eine hervorragende medizinische Versorgung, die von engagierten Fachleuten erbracht wird. Dennoch kann der Zugang zu bestimmten Leistungen und die Möglichkeit, schnellere Entscheidungen zu treffen, für Privatpatienten ein wesentlicher Vorteil sein, der die Zufriedenheit und das allgemeine Behandlungserlebnis beeinflusst.

Leistungsumfang: Unterschiede in den Leistungen für Privat- und Kassenpatienten

Der Leistungsumfang, den Privat- und Kassenpatienten in Anspruch nehmen können, unterscheidet sich erheblich. Privatpatienten haben oft einen erweiterten Zugang zu verschiedenen medizinischen Leistungen, die über das hinausgehen, was Kassenpatienten standardmäßig angeboten wird. Dazu gehören beispielsweise Zusatzleistungen wie Einzelzimmer im Krankenhaus, die Möglichkeit, einen Chefarzt zu wählen, und Zugang zu speziellen Therapien oder Medikamenten, die nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden.
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Art der Behandlungen, die für die beiden Gruppen verfügbar sind. Privatpatienten können oft von innovativen Behandlungsansätzen profitieren, die in der Regel schneller verfügbar sind als bei Kassenpatienten. In einigen Fällen können Kassenpatienten erst dann auf bestimmte Behandlungen zugreifen, wenn diese als Standardversorgung anerkannt sind, was zu Verzögerungen führen kann.
Zusätzlich haben Privatpatienten oft die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, die nicht im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Dazu können alternative Heilmethoden, Physiotherapie oder spezielle Diagnosetests gehören. Kassenpatienten hingegen sind an die Vorgaben ihrer Krankenkasse gebunden, was bedeutet, dass sie unter Umständen für bestimmte Leistungen selbst aufkommen müssen oder diese gar nicht in Anspruch nehmen können.

Passende ambulante Zusatzversicherungen – Kostenerstattungsprinzip

Folgende Zusatzversicherungen sichern Sie als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens wie ein Privatpatient ab und übernehmen sämtliche nicht von der GKV gedeckte Restkosten.
So stellen Sie trotz Verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse hochwertigen Versorgungsstatus eines Privatpatienten im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung sicher. Dazu zählen neben der Inanspruchnahme von Ärzten, auch verordnete Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen, Physiotherapie, Heilpraktiker, Psychotherapie und viele weitere).

Diese ambulanten Tarife können zudem um die Bereiche Krankenhausabsicherung und Zahnersatzversorgung als Privatpatient erweitert werden:


Der Unterschied zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten im Krankenhaus

Privatpatientenstatus im Krankenhaus

Privatpatientenstatus im Krankenhaus

Auch im Krankenhaus gibt es große Versorgungsunterschiede zwischen dem Status als “Kassenpatient” und dem Status “Privatpatient”. Es ist wichtig zu verstehen, dass es einige wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Optionen gibt. In diesem umfassenden Vergleich untersuchen wir die verschiedenen Aspekte, die den Unterschied zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten im Krankenhaus ausmachen.
Als Privatpatient genießen Sie viele Vorteile, wie zum Beispiel die freie Wahl des behandelnden Arztes, kürzere Wartezeiten und eine bevorzugte Behandlung. Sie haben auch Zugang zu Einzelzimmern und einer umfassenderen medizinischen Versorgung. Auf der anderen Seite stehen die Kassenpatienten, die zwar auch gute medizinische Versorgung erhalten, jedoch oft längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und weniger Autonomie bei der Wahl des behandelnden Arztes haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterschied zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten nicht nur finanzieller Natur ist, sondern auch Auswirkungen auf die Qualität der medizinischen Versorgung haben kann. Lassen Sie uns also tiefer in dieses Thema eintauchen und herausfinden, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Die Bedeutung des Unterschieds zwischen Privatpatienten und Kassenpatienten im Krankenhaus

In Deutschland ist das Gesundheitssystem in zwei Hauptbereiche unterteilt: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Patienten im Krankenhaus behandelt werden. Der Versicherungsstatus beeinflusst nicht nur die Kosten, die Patienten selbst tragen müssen, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung und die Optionen, die ihnen zur Verfügung stehen. Die Entscheidung, ob man sich als Privat- oder Kassenpatient behandeln lässt, kann weitreichende Konsequenzen haben, die über die bloßen finanziellen Aspekte hinausgehen.
Privatpatienten haben oft den Vorteil, dass sie eine individuellere Betreuung erhalten können. Sie haben die Freiheit, ihren behandelnden Arzt frei zu wählen, was in vielen Fällen bedeutet, dass sie von spezialisierten Fachärzten behandelt werden können, die möglicherweise über mehr Erfahrung oder Expertise im jeweiligen Bereich verfügen. Im Gegensatz dazu sind Kassenpatienten oft an die Ärzteschaft gebunden, die von ihrer Krankenkasse zugelassen ist, was die Auswahlmöglichkeiten einschränken kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahrnehmung von Wartezeiten. Privatpatienten genießen in der Regel kürzere Wartezeiten für Untersuchungen, Behandlungen und Operationen. Dies kann in Situationen, in denen eine schnelle medizinische Intervention erforderlich ist, einen entscheidenden Vorteil darstellen. Kassenpatienten müssen hingegen oft längere Wartezeiten in Kauf nehmen, was zu Verzögerungen in der Behandlung führen kann. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten im Krankenhaus näher beleuchten, um Ihnen zu helfen, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

Krankenhaus Zusatzversicherung = Privatpatient im Krankenhaus

Mit einer leistungsstarken Krankenhaus Zusatzversicherung kann entweder die Privatabsicherung, die mit oben aufgezählten ambulanten Zusatzversicherungen einhergeht, auf den stationären Bereich erweitert werden. Eine stationäre Zusatzversicherung kann jedoch auch einzeln abgeschlossen werden.
Sie sichert stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus ab, wozu die freie Arztwahl, bessere Behandlungsmethoden, komfortable Unterbringung und die freie Wahl der Klinik bzw. der stationären Behandlungseinrichtung gehören.

Folgende Tarife sind hierbei beispielsweise empfehlenswert, um nur einige zu nennen:

Weitere Krankenhaus Zusatzversicherungen für den stationären Patientenstatus im Krankenhaus, finden Sie in unserem Krankenhaus Zusatzversicherung Vergleich.


Privatpatient beim Zahnarzt

Privatpatient - Zahnärztliche Versorgung

Privatpatient - Zahnärztliche Versorgung

Ebenfalls genießen Privatpatienten bei der zahnärztlichen Versorgung (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie) deutliche Vorteile gegenüber Kassenpatienten.
Während die GKV für Kassenversicherte nur eine Grundversorgung vorsieht, die mit geringen Festzuschüssen z.B. bei Kronen und Brücken eingergeht, erhalten Privatpatienten mit einer entsprechenden privaten Absicherung bis zu 100% der Restkosten für privatzahnärztliche Leistungen inklusive teurer, höherwertiger Zahnersatzformen erstattet.
Des Weiteren sieht die GKV im der Grundversorgung insbesondere bei Zahnbehandlungen deutlich schlechtere Leistungen für Kassenpatienten vor und hochwertigere bzw. einen höheren Behandlungserfolg versprechende zahnerhaltende Maßnahmen (z.B. bei Wurzelkanalbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder zusätzliche Narkoseleistungen) werden teilweise gar nicht übernommen.
Bei Zahnersatz stellt die GKV nur einen geringen Festzuschuss zu Verfügung, der bezogen auf hochwertige Zahnersatzarten wie Inlays, Implantate, Keramikkronen usw. nur ca, 10-25% der tatsächlichen Kosten abdeckt.

Mit einer “privaten Zahnersatzversicherung(Zahnzusatzversicherung):https://www.versicherung-online.net/zahnzusatzversicherung-1/ erhöhen Sie diesen Erstattungssatz auf 80, 90 oder sogar bis zu 100 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten und sichern sich zudem bis zu 100% Kostenübernahme bei Aufwendungen für die Versorgung mit bestimmgen Zahnbehandlungen (Prof. Zahnreinigung, Laser-Mikroskop. hochwertige Füllungen, die grundsätzlich nicht zum Versorgungsbereich der “Kassenleistung” zählt.

In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden Sie zahlreiche Zahnversicherungen, mit der Sie Ihre GKV-Grundversorgung sinnvoll und günstig ergänzen können und die Sie bei der Zahnversorgung vom Kassenpatienten zum Privatpatienten machen.
Sie können ebenfalls als Ergänzung zu einem ambulanten, einem stationären oder einzeln abgeschlossen werden.


Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung. Zuletzt am 07.11.2024