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Klimaneutral

Privatpatient

Ambulante Zusatzversicherung (für Kostenerstattungsprinzip GKV)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Vorteilhafter Versichertenstatus

Privatpatient Kostenerstattungsprinzip

Privatpatienten haben deutliche Vorteile

Ein Privatpatient, auch Selbstzahler genannt, ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, der der Arzt und sonstige Leistungserbringer, Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellen.
Ihm gegenüber steht der “Kassenpatient”, bei dem die Krankenkasse nach dem Sachleistungsprinzip über die Kassenärztliche Vereinigung dem Arzt die erbrachte Leistung nach verschiedenen Punktwerten vergütet.
Das Honorar des Behandlers wird hierbei nach der amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Jede Behandlung ist dort nach Ziffern geordnet ein Punktwert zugeordnet aus dem sich der Preis ergibt.
Dieser kann je nach individuellem Schwierigkeitsgrad bis zum 2,3 fachen Regelhöchstsatz vervielfacht werden. In besonders schweren Fällen kann nach schriftlicher Begründung des Arztes auch mit dem 3,5 fachen (Höchstsatz) gehebelt werden.
Da bei der Behandlung zwischen Arzt und Patient ein zweiseitiger Behandlungsvertrag zustande kommt, ist der Behandler nicht unbedingt an die GOÄ gebunden.
Wird vor Behandlungsbeginn eine Absprache getroffen, z.B. bei besonderen Spezialisten, kann der Hebel mit dem der Arzt die einzelnen GOÄ-Ziffern maximiert auch über dem 3,5 fachen Satz liegen.
Der Vorteil, der sich beim Privatpatient gegenüber dem Kassenpatient ergibt, ist der, dass der Arzt durch den Umstand, dass er bei dieser Abrechnungsform nicht an bestimmte Budgets gebunden ist, wirklich die Behandlung anbieten kann, die der Patient benötigt.
Durch die Budgetierung der gesetzlichen Krankenkassen, arbeitet ein Arzt streng genommen für viele Behandlungen umsonst. Zwar erhält er eine Pauschale pro Patienten, diese ist aber nahezu unabhängig davon, was beim Patienten im Einzelnen für Behandlungen durchgeführt wurden.

Insofern kommt es nicht selten vor, dass ein Kassenpatient wirklich nur die notwendigste und einfachste Behandlung erhält.
Beim Privatpatienten ist dies anders, da der Arzt hier genau die Behandlung bezahlt bekommt, die er auch durchgeführt hat.

Ein Privatpatient erhält insofern in fast allen Fällen eine wesentlich bessere ärztliche Versorgung. Zusätzlich ergeben sich komfortable Vorteile wie z.B. die Tatsache, dass Privatpatienten wesentlich kürzer auf Termine bei Fachärzten oder bis zum Behandlungsbeginn warten müssen.
Zusätzlich kann eine Privatpatient auch die Leistungen eines Privatarztes in Anspruch nehmen, der keine Kassenzulassung besitzt.
Für gesetzlich Versicherte gibt es über die Möglichkeit auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen und über den Abschluss einer bestimmten Ergänzungs-Krankenzusatzversicherung ebenfalls in den Genuss zu kommen, wie ein Privatpatient behandelt zu werden.

Privatpatient bedeutet: selbstestimmt und eigenverantwortlich

Privatpatient zu sein hat einige Vorteile, doch fordert es den Patienten/Versicherten auch die Eigendisziplin ab, selbst zu entscheiden, ob er bestimmte Untersuchungen über sich ergehen lassen will und inwieweit diese sinnvoll sind. Zudem muss er sich im Klaren darüber sein, welche Leistungen seine Krankenversicherung genau absichert und welche nicht. Die Leistungen sind zwar umfangreich, doch gibt es keinen einzigen Tarif am Markt, der alles zu 100% absichert.
Währen dein Kassenpatient in so einem Fall die Leistung einfach nicht erhält, wird bei einem Privatpatient der Arzt die Behandlungen empfehlen, die er für notwendig hält. Daher muss der Privatpatient dann unter Umständen selbst bei seiner Versicherung abklären, ob die Behandlungskosten abgedeckt sind oder nicht bzw. in welchem Umfang diese abgesichert sind.
Es bleibt also Festzuhalten, dass der Privatpatien-Status ein wenig Mitdenken erfordert und daher nicht für jeden passend ist. Wer sich dies nicht zutraut, der sollte sich in jedem Fall nicht für den ambulanten Bereich privat versichern und das Kostenerstattungsverfahren wählen.
Im stationären Bereich erhält man hingegen einfach eine Klinikkarte, so dass hier zumindest das Mitdenken in weiten Teilen nicht notwendig ist.

Passende ambulante Zusatzversicherungen – Kostenerstattungsprinzip

DKV KAMP

DKV BMG

Signal Iduna Ambulant TOP

ARAG 182

Münchener Verein 723

Württembergische AKU