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Arag 182 (Kostenerstattung GKV)

  • 100% Privatleistung bei Ärzten mit Kassenzulassung
  • 60% ohne Begrenzung bei Privatärzten
  • inkl. Arznei-Verband- und Heilmitteln
  • keine Begrenzung auf die Höchstsätze der GOÄ

Ambulante Zusatzversicherung ARAG 182 – Kostenerstattungstarif

Der Tarif ARAG 182 ist eine ambulante Zusatzversicherung, die mit den sonstigen Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte nicht wirklich vergleichbar ist.
Der Grund hierfür liegt darin, dass dieser Zusatztarif nur in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip funktioniert.

Der oder die Versicherte in diesem Tarif ist somit Privatpatient im ambulanten Bereich und erhält von seinem Arzt eine Privatrechnung. Dies hat für den Versicherten eine Menge Vorteile, beispielsweise schnellere Termine, höherwertige Behandlungsformen und Medikamente, Inansprichnahme von Privatärzten.
Zwar gibt es eine ganze Reihe ähnlicher ambulanter Zusatzversicherungen, diese sind aber aus vielerlei Gründen weniger leistungsstark. Ein ganz wichtiger Punkt ist der, dass der ARAG 182 die höchsten Erstattungen bei Privatbehandlungen vorsieht, also dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich gar nicht leistet.
Dies ist ein sehr wichtiges Leistungskriterium für eine ambulante Krankenzusatzversicherung, da die Behandlung durch Spezialisten möglichst hoch erstattungsfähig sein muss.
Denn dadurch wird volle Flexibilität und die hochwertigste medizinische Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet.
Was der ARAG 182 im Einzelnen alles an Leisutngen beinhaltet und wie er im Marktvergleich mit anderen ambulanten Restkosten Zusatzversicherungen abschneidet, erfahren Sie hier.

Arag 182 Leistungskurzübersicht

Die ambulante Zusatzversicherung Arag 182 erstattet jeweils 100% der tariflichen Aufwendungen nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ohne eine jährliche Begrenzung werden zumindest 60% der Kosten übernommen, wenn kein Vorleistungsanspruch gegenüber der GKV besteht.

Unter anderem folgende Leistungen sind erstattungsfähig:

  • Ambulante ärztliche Behandlung ohne Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Arznei- und Verbandmittel ohne GKV-Eigenbeteiligung
  • Apparatemedizin
  • Heilmittel ohne Eigenanteil
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Psychotherapie
  • Schutzimpungen
  • Schwangerschaft/Entbindung
  • Krankentransporte, auch ambulant
  • Behandlung ein einem Kurort

Wenn die gesetzliche Krankenkasse nur eine Position auf der Rechnung grundsätzlich erstattet, wird die gesamte Rechnung zu 100% erstattet. Bei Ärzten ohne Kassenzulassung beispielsweise erstattet der ARAG 182 immernoch 60%. Das ist deutlich besser als viele andere Tarife am Markt.

Stärken und Schwächen der Arag 182 Zusatzversicherung

Die ambulante Restkosten Zusatzversicherung Arag 182 hat als durchaus Stärken, aber auch einige Schwächen verglichen mit den besten ambulanten Zusatzversicherungen am Markt (die zu vergleichende Referenzleistung stellt der marktstärkste Tarif DKV KAMP dar).

Vorteile Arag 182

  • günstiger und stabiler Beitrag
  • 100% Erstattung bei Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • immerhin 60% Erstattung ohne Vorleistung der GKV
  • die wichtigsten Leistungen einer ambulanten Restkostenversicherung sind enthalten
  • Leistung über den 3,5fachen GOÄ-Hochstsatz hinaus

Schwächen des Tarifes Arag 182

  • Keine Absicherung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Gehhilfen, Beatmungsgeräte, Heimdialysegerät usw).
  • Keine Erstattung für Sehhilfen (kann jedoch durch Zusatzbaustein Arag 282 oder mitversichert werden)
  • Strenge Risikoprüfung (bei Antragstellung ab 50 wird immer ein ärztliches Zeugnis benötigt), generell ist die Arag relativ streng, was die Versicherungsfähigkeiten mit Vorerkrankungen angeht.

Ergänzbar – Absicherung für die Zähne

Die ambulante Zusatzversicherung Arag 182 kann ebenfalls um einen Zusatzbaustein für das Kostenerstattungsverfahren beim Zahnarzt inkl. einer Absicherung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie ergänzt werden.
Dies wären die Zahntarife (Kostenerstattungsprinzip) Arag 184 (mit 70% Absicherung jeweils für Zahnbehandlung und Zahnersatz) und der etwas besseren Arag 185(100% Zahnbehandlung und 70% für Zahnersatz).

Allerdings sind die Kostenerstattung Zahntarife der Arag etwas schwächer und vor allem teurer als die normalen Arag Zahnzusatzversicherungen (Zahntarife ohne Wahl GKV Kostenerstattung), beispielsweise würde der Arag Premium-Zahntarif Arag Dent 100 bis zu 100% der Kosten für Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und bis zu90%l für Kieferorthopädie absichern, kostet aber weniger als Arag 185 in den meisten Altersgruppen.
Wir raten daher, sofern Sie auch die Zahnleistungen möglichst gut absichern möchten, nicht zu den Arag Zahn-Kostenerstattungstarifen. Wählen Sie besser einen der normalen Zahnzusatzversicherungen aus unserem Vergleich, gern auch die Tarife der Arag, die Sie dort finden.
Kostenerstattung sollte in dem Fall allerdings nicht für die zahnärztliche Versorgung gewählt werden.

Die einzig sinnvolle und empfehlenswerte Absicherung, wenn Sie für alle Bereiche (ambulant, stationär, Zahnarzt) auf Kostenerstattung umstellen möchten, wäre der DKV Tarif BMG. Bei den Kostenerstattungstarifen anderer Versicherer sind meist nur die ambulanten Restkostentarife interessant und für die Bereiche Krankenhaus und Zahn, wären Nicht-Kostenerstattungs-Tarife empfehlenswerter.

Ergänzende Absicherung – Wahlleistungen im Krankenhaus

Für die Krankenhausversorgung bietet die Arag gute Zusatzversicherungen mit Absicherung der Wahlleistungen (1- oder 2-Bettzimmer + Chefarzt) an. Dies wären die Arag MedKlinik Tarife.
Diese lassen sich ideal mit dem Tarif Arag 182 kombinieren, es ist jedoch im stationären Bereich nicht auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen für die Nutzung dieser stationären Ergänzungsversicherungen.

In unserem Vergleichsrechner können Sie die ambulante Zusatzversicherung Arag 182 (und auch andere Anbieter) mit einem Schutz für die Zähne und das Krankenhaus kombinieren und berechnen, sowie sich die Antragsunterlagen kostenlos zusenden lassen.

Detailerklärung der Leistungen des ARAG 182

keine gesetzlichen Eigenanteile mehr (
Da Sie Privatpatient sind fallen keine gesetzlichen Eigenanteile ab, zieht die GKV bei der Rechnungserstattung einen Anteil für Verwaltungskosten ab, erstattet der Tarif Arag 182 diese komplett.

Ärztliche Behandlung ohne Begrenzung
Die ambulante Krankenzusatzversicherung nach dem Tarif ARAG 182 erstattet ohne Begrenzung auf den Höchstsatz der amtlichen Gebühren sämtliche Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Laboruntersuchungen, ambulante Operationen und Wegegebühren, wenn am Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist. Auch die Behandlung durch reine Privatärzte ist grundsätzlich erstattungsfähig (zu mindestens 60%)
Arzthonorare werden durch die Arag zudem auch über den 3,5fachen GOÄ-Satz hinaus erstattet, wenn eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt.

Arzneien und Verbandmittel ohne Rezeptgebühren
Ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel werden sämtliche vom Arzt verschriebene Medikamente, Arzneimittel und Verbandmittel von dieser ambulanten Krankenzusatzversicherung erstattet. Dabei ist es egal, ob es sich um Generika oder um Originalpräparate handelt. Genauso werden reine Privatmedikamente erstattet (ohne Vorleistung allerdings nur 60%)

Heilmittel ohne zusätzliche Gebühren
Heilmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik usw. werden ohne die sonstigen Rezeptgebühren erstattet. Des Weiteren: Licht,- Wärme- und andere physykalische Behandlungen. Anwendungen des elektrischen Stroms und medizinische Bäder werden ebenfalls von diesem Tarif erstattet.

Apparatemedizin
Sie sind Privatpatient, ebenfalls wenn es um kostenspielige Therapien geht, die einem Kassenpatienten gerne einmal verwehrt werden.
Dazu gehören: Röntgentherapien, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung eines EKG oder EEG. Das beste ist, dass dies alles in den meisten Fällen ohne die sonstigen langen Wartezeiten, die für Kassenpatienten gelten, zur Verfügung steht.

Vorsorgeuntersuchungen
Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen sind ohne Alters- oder Diagnoseeinschränkungen erstattungsfähig. Während eine Kassenpatient beispielsweise eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung nur unter bestimmten Voraussetzungen erhält, ist dies mit dieser ambulanten Krankenzusatzversicherung kein Thema mehr. Es wird anstandslos übernommen.

Psychotherapie
Zwar leistet die gesetzliche Krankenkasse bei Psychotherapie, jedoch führen die niedrigen Stundensätze, die den Behandlern gezahlt werden zu ewig langen Wartezeiten. der ARAG 182 erstattet pro Jahr bis zu 50 Behandlungsstunden als Privatpatient.

Schutzimpfungen
Ohne jede Beschränkung auf gesetzliche Programme werden sogar Impfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen z.B. tropische Länder erstattet.

Schwangerschaft/Entbindung
Sie sind auch im Fall einer Schwangerschaft Privatpatient bei allen Heilbehandlern. Egal ob Schwangerschaftsüberwachung, ärztliche Kosten für die Entbindung (Hausentbindung) oder die Kosten für die Hebamme, dieser Tarif erstattet die anfallenden Kosten.

Krankentransporte
Bei bescheinigter Gehunfähigkeit werden die Transporte im ambulanten Bereich erstattet. Beispielsweise Transporte zu einer ambulanten Dialysebehandlung.

Heilpraktiker
Es werden die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker übernommen. Auch die Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte werden übernommen. Bei einer Vorleistung der GKV sogar zu 100%.

Selbstbehalt
Der Tarif sieht für Erwachsene einen jährlichen Selbstbehalt von 75 Euro vor.

Wartezeiten im Tarif ARAG 182

Die ambulante Zusatzversicherung Arag 182 sieht zu Versicherungsbeginn die allgemeinen Wartezeiten vor. Diese betragen 3 Monate, für Entbindung und Psychotherapie gelten besondere Wartezeiten, welche 8 Monate betragen. Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten des ARAG 182 tarifgemäß.
Die ARAG Krankenversicherung kann auf die Wartezeiten für den ARAG 182 verzichten, sofern bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis eingereicht wird und der Antragsteller gesund ist.
Das Formular, welches von einem Allgemeinarzt auszufüllen ist, ist verglichen mit dem Umfang bei anderen Versicherern allerdings nicht sehr umfangreich. Bei Kindern und Jugendlichen bis 10 Jahre wird sogar nur eine Bestätigung des Arztes nötig, dass das zu versichernde Kind aus seiner Sicht als gesund betrachtet werden kann.

Fazit zum Tarif ARAG 182

Die ARAG Krankenversicherung bietet als einer der Vorreiter im Bereich der Restkostenabsicherung im GKV-Kostenerstattungsprinzip mit dem Tarif ARAG 182 einen der am meisten gewählten ambulanten Tarife am Markt. Nicht ohne Grund, denn das Leistungsniveau kann als sehr hoch bezeichnet werden, lediglich die nicht erstattungsfähigen medizinischen Hilfsmittel in diesem Tarif, sind ein Manko gegenüber den Alternativen der Deutschen Krankenversicherung oder der Württembergische Krankenversicherung. Für diesen Bereich müsste der Versicherte auf die von der GKV zur Verfügung gestellten Hilfsmittel in einfacher Ausführung zurückgreifen, was aber verkraftbar ist, da die GKV insgesamt eine sehr umfangreiche Liste erstattungsfähiger medizinsicher Hilfsmittel vorsieht, was nicht zuletzt an der recht strengen Annahmepolitik des Versicherers liegt.
Nichts destotrotz erhält man mit diesem Tarif eine sehr solide und leistungsstarke ambulante Zusatzversicherung mit einem Absicherungsniveau, wie das eines Privatpatienten.
Auch die Beitragsstabilität bei diesem Tarif hat sich über die letzten 20 Jahren, in denen ARAG 182 bereits existiert als sehr hoch erwiesen.

Download FAQ – Arag Kostenerstattung Zusatzversicherung

Beantragung des Kostenerstattungsprinzips für Arag 182

Zur korrekten Nutzung der Vorteile des Tarifes ARAG 182 ist bei der GKV auf das Kostenerstattungsprinzip umzustellen.
Das Beantragung des Kostenerstattungsprinzips funktioniert von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas unterschiedlich. Bei den meisten Krankenkassen lässt sich das Kostenerstattungsprinzip problemlos über ein Formular oder im Mitgliederlogin-Bereich bei der Krankenkasse beantragen (z.B. DAK, TKK) (der Bereich ambulant ist nur anzukreuzen, sowie verordnete ärztliche Leisutngen, nicht Krankenhaus, nicht Zahnarzt (ausser Sie versichern die Tarife Arag 184 oder Arag 185 ebenfalls, siehe weiter oben).
Bei den meisten Krankenkassen kann das Kostenerstattungsprinzip jederzeit beantragt werden, die Barmer Ersatzkasse sieht einen Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip immer zu Beginn eines Quartals vor. Zudem sollte eine Vorlaufzeit von 2 Wochen eingeplant werden.
Daher bitte bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wenn Sie die Arag 182 Zusatzversicherung planen abzuschließen. (Wichtig: Erst umstellen, wenn die Arag Ihren Antrag für den Tarif Arag 182 angenommen hat).
Natürlich muss die Krankenkasse dem Wechsel in das Kostenerstattungsprinzip zustimmen, zudem kann das Kostenerstattungsprinzip auch für einzelne mitversicherte Familienmitglieder erfolgen.
Gerne sind wird Ihnen bei Fragen diesbezüglich behilflich. Zudem empfehlen wir auf Wunsch auch gern eine Krankenkasse, bei der die Beantragung und auch die anschließende Abrechnung sehr unkompliziert und zum Vorteil des Inhabers der ambulanten Zusatzversicherung funktioniert.

Unter So stellen Sie auf das Kostenerstattungsprinzip um finden Sie eine genaue Anleitung.

Beitragserhöhung ARAG 182 zum 1.1.2025

Die ARAG Krankenversicherung erhöht für ihre ambulanten Kostenerstattungstarife die Beiträge nach mehreren Jahren stabilen Prämien zum 1.1.2025 um ca. 20-25%. Das ist sicherlich ärgerlich, jedoch war die ARAG als Premiumanbieter in dieser Sparte bisher auch teilweise deutlich günstiger als vergleichbare Tarif anderer Versicherer (z.B. DKV KAMP). Da es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch die Beiträge der Konkurrenztarife wieder erhöht werden müssen, raten wir Bestandskunden nur dann zu einer Kündigung und Wechsel des Versicherers, wenn Sie wirklich gesund sind (also in den letzten 3 Jahren außer grippaler Infekte, Vorsorgeuntersuchungen etc.) nicht in Behandlung waren. Bei Abschluss einer neuen Versicherung wäre nämlich eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie sich unschlüssig darüber sind, wie Sie verfahren sollen.

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Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und ergänzt durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Expertem für die ambulante Zusatzversicherung und das GKV Kostenerstattungsprinzip. Letzte Aktualisierung am 09.12.2024