Vicuritas DentHappy verbessert die Zahnersatzleistungen einer bestehenden privaten Krankenvollversicherung oder Zahnversicherung auf bis zu 100%.
Der Zahnaufbautarif Vicuritas dent happy ist ein Zahnersatz Aufbautarif, mit dem Sie die Leistung Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung aufbessern können.
Ebenso können Beamte mit Beihilfe Ihre bestehende Beihilfeergänzungsversicherung endlich mit einer zusätzlicher Erstattungsleistung für Zahnersatz verbessern.
Sind in Ihrem PKV-Tarif z.B. 60% für Zahnersatz versichert, würden Sie mit dem Tarif Vicuritas DentHappy 25 zusätzlich zur Leistung Ihrer PKV (60%) 25% der von der vorleistenden Krankenversicherung anerkannten Gesamtkosten für die Zahnersatzmaßnahme erhalten. Sie verbessern die Gesamterstattung je nach Leistung Ihres bisherigen Tarifes auf bis zu 100% der Gesamkosten für Zahnersatz.
Auch gesetzlich Krankenversicherte, die bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzen können mit Vicuritas dent happy Ihren alten Zahntarif auf bis zu 100% Erstattung verbessern ohne Ihren Tarif kündigen zu müssen.
Oft ist zudem die Kombination einer Grundschutz-Zahnzusatzversicherung mit z.B. 70% (z.B. R+V Z2u ZV) und einem dent-happy Baustein z.B. mit 20% günstiger als der 90% Tarif (in diesem Fall R+V Z1U ZV).
Die Tarife DentHappy 10,DentHappy 15, DentHappy 20 und DentHappy 25 übernehmen einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrag für medizinisch notwendigen hochwertigen Zahnersatz nach Vorleistung einer anderen privaten Krankenvollversicherung oder einer anderen Zahnzusatzversicherung (inkl. Krankenkasse) oder bei Beamten nach Vorleistung der Beihilfeergänzungsversicherung und der Beihilfe.
Zusammen mit den Vorleistungen der anderen Leistungserbringer werden natürlich max. 100% des Rechnungsbetrages erstattet.
Voraussetzung für den Leistungsfall ist, dass eine andere private Krankenversicherung (PKV-Voll oder Zusatzversicherung) für die Zahnersatzmaßnahme vorgeleistet hat.
Für bereits vor Versicherungsbeginn angeratene Behandlungen wird nicht geleistet, ebenso nicht für vor Vertragsbeginn bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne.
Der Tarif orientiert sich bei der Erstattung auf die Erstattungsleistungen des Vorleistungstarifes.
Es ist also auch davon abhängig, was im bestehenden Zahntarif, Beihilfetarif oder Zahnzusatztarif als Zahnersatz definiert ist (z.B. Implantate, Inlays, Kronen Brücken, Nebenleistungen wie Knochenaufbau und Gnathologie).
Der Tarif DentHappy ist selbst nicht auf irgendwelche Leistungen oder Höchstsätze der Gebührenordnung für Höchstsätze begrenzt.
Der Erstattungssatz beträgt 10%,15%,20% bzw. 25% gemäß der Tarifstufe des DentHappy.
Die dentHappy Tarife sehen 8 Monate Wartezeit vor. Zudem sind die Leistungen innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre (Versicherungjahr = Kalenderjahr) folgendermaßen begrenzt.
Im ersten Jahr max. 1000 Euro Rechnungsbetrag erstattungsfähig (entsprechender Prozentsatz bezogen auf 1000 Euro = max. Erstattung in den ersten Jahren)
In den ersten 2 Kalenderjahren max. 2000 Euro Rechnungsbetrag
In den ersten 3 Jahren max. 3000 Euro Rechnungsbetrag
In den ersten 4 Jahren max. 4000 Euro Rechnungsbetrag.
Die Summenbegrenzungen entfallen nach dem 4. Kalenderjahr und auch bei unfallbedingtem Zahnersatz.
Es gibt keine Gesundheitsfragen
Vicuritas ist ein Dienstleister der Versicherungsbranche und Assekuradeur für spezielle Sonderdeckungskonzepte. Die Versicherung, die hinter den Zahnaufbautarifen Vicuritas DentHappy steckt ist AMTrust Europe ein britisches milliardenschweres Versicherungsunternehmen, welches bereits in 30 Ländern aktiv ist und welches insbesondere auf Unfall- und Krankentarife spezialisiert ist.
Bei Abschluss des Vicuritas Zahnaufbautarifes sind Obliegenheiten zu beachten, denn der Versicherer der bestehenden Versicherung muss vor Abschluss rechtzeitig informiert werden und könnte dem zusätzlichen Abschluss widersprechen.(Dazu muss sich der Versicherer natürlich an Fristen halten, “verschläft” er diese oder genehmigt den Abschluss, erhalten Sie für einen geringen Mehrbeitrag eine deutlich verbesserte Zahnersatzleistung.)
In jedem Fall ist laut §9 Abs. 5 der MB/KK der Versicherer unverzüglich über den Abschluss einer anderen Krankenversicherung zu informieren. Bei Abschluss des Dent.Happy Tarifes erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben, welches Sie Ihrer vorhandenen Zahnversicherung oder PKV zusenden müssen.
Bitte unbedingt den Nachweis, dass und wann Sie den Versicherer unverzüglich informiert haben, aufbewahren.
Des Weiteren müssen Sie darauf achten, dass die Erstattungssätze zusammengerechnet nicht bei über 100% liegen dürfen.
Verglichen mit anderen Versicherern sehr unkompliziert. Denn benötigt wird nur:
Die Übermittlung der Unterlagen kann altmodisch postalisch, aber auch per Email oder einfach abfotografiert mit einer Smartphone-App erfolgen.
Derzeit liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Leistungsfällen bei ca. 72 Stunden.
Die Zusatzbausteine sind nur online abschließbar. Klicken Sie dazu auf den Button “Angebot berechnen – und online abschließen”.