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Ambulante Restkostenversicherung zum Kostenerstattungsprinzip – Privatpatient trotz GKV

Zusatzversicherung Privatpatient

Diese ambulante Zusatzversicherung ist eine Restkostenversicherung, die Sie bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Krankenkasse wie eine Privatpatient absichert und die nicht von der GKV übernommenen Aufwendungen in diesem Zusammenhang erstattet. Optional ist dies auch wählbar für den stationären und/oder dentalen Bereich.
Sie können auch einzelne Personen (z.B. Kinder) im GKV Kostenerstattungsverfahren absichern und mit passender ambulanter (Restkosten-Zusatzversicherung) den Privatpatientenstatus erreichen. Diese ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt dabei die Eigenanteile der privatärztlich in Rechnung gestellten Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und natürlich auch für medizinsich notwendige Verordnungen (Arznei- Heil -Hilfsmittel), die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Das alles ermöglicht Ihnen eine bevorzugte Behandlung, sowie schnellere Termine bei Ärzten, zudem auch den Zugriff auf die besten Privatärzte, die keine GKV-Kassenzulassung haben. Zusätzlich lässt sich der Versicherungsschutz auch auf den stationären (Krankenhaus) Bereich sowie die Behandlung durch Zahnärzte ausdehnen und damit vollständig abrunden und komplettieren.
Ähnlich wie eine Privaten Krankenvollversicherung, nur mit höherer Flexibilität ohne die sichere gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen. Diese privaten Restkostentarife haben die Eigenschaft, dass Sie ohne jegliche jährliche Höchsterstattungsgrenze leisten, was dem Prinzip einer privaten Krankenkostenvollversicherung entspricht, nur eben als GKV-Versicherter nutzbar ist.

Ambulante Zusatzversicherung – Ergänzungsschutz zur GKV – Heilpraktiker/Vorsorge/Sehhilfen usw.

Zusatzversicherung Ergänzung GKV neu

Im Vergleichsrechner für die Zusatzversicherung Ergänzungsschutz finden Sie additional zur gesetzlichen Krankenkasse unterschiedliche Tarife von Gesellschaften, die für die Kosten für Naturheilverfahren, Sehhilfen sowie Eigenanteile der gesetzlichen Krankenkasse aufkommen würden. Sie bleiben allerdings bei dieser Art der Zusatzversicherung Kassenpatient, dafür ist eine solche ambulante Ergänzungsversicherung deutlich günstiger.
Der Unterschied zu den Privatpatientenstatus Tarifen ist meist, dass in diesen Ergänzungstarifen jährliche Erstattungshöchstgrenzen gelten. Insgesamt ist der Versicherungsschutz der beiden Varianten aber nicht zu vergleichen, da man mit diesen Ergänzungstarifen nicht den vollen Zugriff auf alle im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführten Behandlungsleistungen genießt.
Trotzdem lassen sich hier z.B. im Tarif Barmenia Mehr Gesundheit, Continentale EASY Ambulant 1200 und anderen Tarifen, die Sie im Vergleichsrechner finden, neben Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge, GKV-Zuzahlungen, Ausland auch im gewissen Rahmen privatärztliche Kosten und IGel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) mitversichern. Durch die festgelegte Budgetierung sind solche Ergänzungstarife um Einiges preiswerter, als jene ambulanten Restkostenversicherungen bei der Wahl des Kostenerstattungsprinzips (siehe oben).