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Klimaneutral

Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung (für Kostenerstattungsprinzip GKV)

Privatpatient beim Arzt

  • Bis 100% Kostenübernahme ohne Begrenzung
  • Behandlung auch durch Ärzte ohne Kassenzulassung
  • Absicherung Krankenhaus + Zähne optional
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

Sie können sich jederzeit an uns als Ihren Vermittler des Vertrages wenden. Zusätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Versicherers bei Fragen und Wünschen zur Verfügung.

Existiert eine Wartezeit für Versicherungsleistungen?

Die allgemeine Wartezeit sowie Wartezeit für Zahnbehandlung betragen 3 Monate. Die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt 8 Monate.

Existieren Erstattungsgrenzen?

Sofern die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung tritt, werden 100 % der Kosten erstattet. Bei einigen Tarifen wie beim Münchener Verein 723 werden immer 80% der Restkosten erstattet.

Tritt die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung, erhalten Sie je nach Tarif 50%-80% der Kosten erstattet.

Arzthonorare werden auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ) erstattet. Bei einigen Tarifen max. bis zum 3,5 fachen GOÄ/GOZ-Satz. (z.B. Württembergische AKU und Münchener Verein 723)
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen werden gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zu 50-60% ohne Vorleistung der Krankenkasse, sonst zu 100 % erstattet.
Einige Tarife wie z.B. Württembergische AKU leisten nicht für Naturheilverfahren beim Heilpraktiker.

Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Können sich auch Personen ohne deutschen Wohnsitz versichern?

Nein. Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich in diesem Tarif nicht versichern.

Für wen ist dieser Tarif interessant?

Generell für Personen, die der 2-Klassen-Medizin mit ihren zahlreichen Einschränkungen und Budgetierungen entkommen möchten.

Als Privatpatient für den ambulanten Bereich erhalten Sie Zugang zu aktuellen Behandlungs- und Therapiemethoden. Ihr Arzt kann Ihnen die Medikamente verschreiben, die er für richtig hält und nicht nur die, dies von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Infos zum Thema Selbstzahler beim Arzt und passende Zusatzversicherung bei Wechel von PKV in GKV.