Privatpatient beim Arzt
Sofern die gesetzliche Krankenkasse in Vorleistung tritt, werden 100 % der Kosten erstattet. Bei einigen Tarifen wie beim Münchener Verein 723 werden immer 80% der Restkosten erstattet.
Tritt die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung, erhalten Sie je nach Tarif 50%-80% der Kosten erstattet.
Arzthonorare werden auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ) erstattet. Bei einigen Tarifen max. bis zum 3,5 fachen GOÄ/GOZ-Satz. (z.B. Württembergische AKU und Münchener Verein 723)
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen werden gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zu 50-60% ohne Vorleistung der Krankenkasse, sonst zu 100 % erstattet.
Einige Tarife wie z.B. Württembergische AKU leisten nicht für Naturheilverfahren beim Heilpraktiker.
Generell für Personen, die der 2-Klassen-Medizin mit ihren zahlreichen Einschränkungen und Budgetierungen entkommen möchten.
Als Privatpatient für den ambulanten Bereich erhalten Sie Zugang zu aktuellen Behandlungs- und Therapiemethoden. Ihr Arzt kann Ihnen die Medikamente verschreiben, die er für richtig hält und nicht nur die, dies von der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Infos zum Thema Selbstzahler beim Arzt und passende Zusatzversicherung bei Wechel von PKV in GKV.