Nie wieder eine Brille! Augen-Laserbehandlungen immer gefragter
Immer mehr Krankenzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Sehstärkenkorrekturen mittels Laserbehandlung der Augen.
Die Kosten einer solchen brechkraftkorrigierenden Laserbehandlung liegen je nach Einzelfall und Art des Verfahrens bei ca. 1.000 bis 2.500 Euro pro Auge. Bei einer Behandlung beider Augen kommen demnach Kosten von wenigstens 2.000 Euro, eher jedoch 3.000 – 4.500 Euro auf einen zu.
Die Absicherung diesbezüglicher Kosten geht zum einen über günstige Sehhilfen-Zusatztrife für ca. 15 Euro pro Monat, über ambulante Ergänzungstarife, bei denen zusätzlich zu Sehhilfen und Laserbehandlung-Erstattungen umfangreiche Leistungen für Naturheilverfahren, Vorsorge und Arzneimittel enthalten sind (ca. 15-30 EUR pro Monat) und über Premiumtarife, die den Versicherten generell ohne Höchsterstattungsgrenzen wie einen Privatversicherten absichern (Beitrag jedoch je nach Alter: ca. 100-200 Euro pro Monat).
Diese Laserbehandlungen der Augen mit Verfahren wie LASIK oder LASEK werden unter anderem von folgenden Tarifen bezuschusst (Siehe günstige Varianten) oder teilweise sogar komplett übernommen (siehe Premium-Varianten):
Eine Absicherung ohne Maximalerstattung wäre mitversichert in einigen ambulanten Zusatzversicherungen nach dem Kostenerstattungsverfahren.
Diese Tarife stellen eine komplette Privatabsicherung des gesetzlich Versicherten dar und kosten für Kinder und Jugendliche zwischen 45 – 90 Euro pro Monat) für einen Erwachsenen ca. 120- 250 Euro pro Monat je nach Eintrittsalter.
Hier ist natürlich nicht nur die Laserbehandlung der Augen mitversichert, vielmehr stellt eine solche Versicherung einen Kassenversicherten einem Privatversicherten nahezu komplett gleich:
Ansonsten sind die Kosten für Augen-Laserbehandlungen auch in einigen Brillenversicherungen und Heilpraktikerversicherungen mitversichert. Hier ist die Maximalerstattung allerdings meist begrenzt und zudem innerhalb der ersten Jahre zusätzlich mit Höchsterstattungen beschränkt:
In Ausnahmefällen, wenn die Sehschwäche bei einem gesetzlich Krankenversicherten derart ausgeprägt ist (deutlich >6 oder -6 Dioptrien) kann sich auch die gesetzliche Krankenkasse an einem Teil der Kosten für die Augen-Korrektur-Operation mittels Laser beteiligen.
Es ist aber nicht davon ausgehen, dass ein solcher Zuschuss ansatzweise für die Gesamtkosten ausreichen wird.
Zusammen mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung, die einen Zuschuss für Sehschärfenkorrektur-Maßnahmen vorsieht, könnte man so jedoch eine entsprechend hohe Kostenübernahme-Quote erreichen.
In jedem Fall sollte man vor Behandlungsbeginn auch bei der Krankenkasse bezüglich einer Kostenbeteiligung anfragen.
Keine der oben genannten Tarife leistet ausreichend hoch direkt nach Abschluss. Wer eine Lasik-OP plant und eine zumindest teilweise Erstattung durch eine Zusatzversicherung wünscht, sollte klug vorgehen und die Augen-OP rechtzeitig vorplanen.
Wer vergessen hat so lange vorzuplanen erreicht mit dem Nürnberger Budget Select immerhin noch einen Zuschuss von immerhin 600 Euro ohne längere Vorlaufzeit.
Die Kosten für Augen-Laserbehandlungen sind natürlich von der Konstitution der einzelnen Augen eines Patienten, sowie von der Art der verwendeten Operationstechnik abhängig. Sie können seriöserweise auch nur nach einer ärztlichen Voruntersuchung genau beziffert werden. Je nach Behandlungsart liegen die Kosten für 2 Augen zwischen 1.600 – 5.000 Euro. Die meiste Augen-Laserbehandlung werden sich irgendwo in der Mitte dieses Preisgefüges einordnen.
Während beispielsweise eine brechkraftkorrigierende Operations mittels LASEK oder PRK relativ günstig ist, kostet die Behandlungsmethode LASIK mit rund 2.000 bis 4.000 Euro für zwei Augen bereits deutlich mehr.
Insofern reicht die Erstattung durch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung zwar nicht zu 100% aus, um die Gesamtkosten der Behandlung zu decken, jedoch bedeutet ein Zuschuss von 1.600 Euro ja immerhin eine 50%-ige Kostenbeteiligung angesichts oben genannter Behandlungsaufwendungen.