Patient 1. Klasse im Krankenhaus
Absicherung in Privatkliniken
Als gesetzlich Krankenversicherter hat man nur einen Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen in Krankenhäusern, die nach der Bundespflegeverordnung bzw. dem Krankenhausentgeldgesetz abrechnen. Denn nur in diesen Krankenhäusern leistet die gesetzliche Krankenkasse (Ausnahmen auf Anfrage kann es natürlich im Einzelfall geben, man hat jedoch keinen Anspruch auf weitergehende Leistungen).
Nun gibt es jedoch auch spezialisierte Privatkliniken oder auch Privatstationen, die Honorare und Pauschalen abrechnen, die über die Sätze des KHEntgG oder der BPflV hinausgehen. Die gesetzliche Krankenkasse muss hier nicht leistet.
Viele Krankenhauszusatzversicherungen leisten hier ebenfalls nicht, einige jedoch schon. Jedoch nur die wenigsten Tarife erstatten mehr als die versicherten Wahlleistungen für die 1- oder 2-Bettzimmerunterbringung, sowie die privatärztlichen Honorare (z.B. für den Chefarzt).
Die SKD Klinik Tarife erstatten bei einer Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100%der Mehrkosten für die Allgemeinen Krankenhausleistungen in Privatkliniken, sowie zusätzlich für die versicherten Wahlleistung (Unterbringung und Chefarzt). Leistet die GKV nicht, sind zumindest die Wahlleistungen versichert.
Die Einbettzimmer Zusatzversicherung der R+V leistet in jedem Fall 90% bis zu einer Erstattung von 6000 Euro pro Krankenhausaufenthalt. Diese Regelung ist damit im Prinzip deutlich besser als bei vielen anderen Anbietern.
Bei der Allianz ist es ähnlich wie bei der R+V, auch hier wird prozentual von der gesamten Rechnung geleistet, nach folgendem Schema: Der Tarif leistet auch in Krankenhäusern welche nicht nach KHEntgG oder BPflV abrechnen, ohne Vorleistung der Krankenkasse werden bei Behandlung im Mehrbettzimmer = 100%, im 1-Bettzimmer bei Vorleistung der GKV60% ohne 40% und bei 2-Bettzimmer bei GKV-Vorleistung 100%, ohne Vorleistung 60% der Rechnung erstattet.
Als eine von wenigen Zusatzversicherungen (neben z.B. der R+V und Allianz) nennt die Deutsche Familienversicherung einen klaren Erstattungssatz in den Fällen, in denen keine Vorleistung der GKV erfolgt (also z.B. in einigen Privatkliniken). Während der Tarif auch in Privatkliniken immer 100% der Kosten erstattet, sofern die gesetzliche Krankenkasse vorleisten, würde ohne Vorleistung der GKV 57,5% als fiktive Vorleistung von den erstattungsfähigen Aufwendungen abgezogen werden. Insofern würden zumindest 42,5% der Gesamtaufwendungen für eine Behandlung in einer Privatklinik ohne Vorleistung der GKV erstattet werden. Vorteil dieses Tarifes sind zudem die einfachen Gesundheitsfragen.
Die Arag Krankenhaus Zusatztarife leisten bei medizinischer Notwendigkeit auch in Privatkliniken und auch für Arzthonorare, die über den 3,5 fachen GOÄ-Satz hinausgehen. Allerdings muss der Versicherer niemals für den Anteil leisten, den sonst die gesetzliche Kasse übernommen hätte, also für die allgemeinen Krankenhausleistungen. Man kann also auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Dies gild übrigens auch im Ausland, wenn die Krankenkasse nicht vorleistet.
Hier ist es genauso wie bei den Tarifen der Arag, Grundsätzlich leisten die Krankenhauszusatzversicherungen der Bayerischen (BBV) stationär auch in Privatkliniken für die privatärztlichen Leistungen und für die Mehrkosten von 1- bzw. 2-Bettzimmer. Ohne Vorleistung der Krankenkasse, kann hier trotzdem ein Selbstbehalt verbleiben.
Die Barmenia MehrKomfort Krankenhauszusatzversicherung leistet grundsätzlich auch in Privatkliniken, leistet die GKV etwas vor, werden 100% der Mehrkosten für Allgemeine Krankenhausleistungen, sowie 100% der Wahlleistungen (Unterbringung, Chefarzt etc.) erstattet. Ohne Vorleistung der GKV sind nur die Wahlleistungen versichert.
Auch die stationären Zusatztarife des Münchener Vereins ermöglichen die Inanspruchnahme von Krankenhäusern mit privatem Träger und leisten auch ohne eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zumindest für die 1- bzw. 2-Bettzimmerzuschläge und die gesondert berechenbare privatärztliche Behandlung.
Auch der Janitos Tarif leistet auch in Krankenhäusern, die nicht nach KHEntgG oder BPFlV abrechnen, also in Privatkliniken. Aber auch hier nicht für die Kosten, die sonst unter Umständen die Krankenkasse getragen hätte, sollte diese hier nicht vorleisten.
Auch die stationäre Advigon Zusatzversicherung leistet ohne Vorleistung in stationären Einrichtungen. Im Ausland beispielsweise zu 90%, allerdings maximal bis zu der Höhe, die in Deutschland anfallen würde. Das gleiche wird auch für eine Privatklinik gelten. Bedeutet also, der Tarif würde etwas erstatten, aber nicht wesentlich mehr, als in einem anderen Krankenhaus für diese Behandlung angefallen wäre. Zudem übernimmt auch dieser Versicherer nicht die Allgemeinen Krankenhausleistungen, sofern die GKV hierfür in einer Privatklinik nicht aufkommt, sondern nur die Wahlleistungen für Unternringung und Behandlung.
Die oben genannten Tarife und auch noch einige mehr aus unserem Vergleichsrechner leistet zwar in Privatkliniken, das heisst jedoch nicht, dass 100% der Behandlungskosten übernommen werden. Wenn eine Privatklinik für eine Behandlung den 3-5 fachen Satz gemäß der KHEntgG oder Bundespflegeverordnung abrechnet, wird sicherlich nicht dieser 3-5 fache Satz übernommen. Im Zweifel spielt die medizinische Notwendigkeit, also auch der medizinische Mehrwert dieser Privatklinik gegenüber anderen eine Rolle, denn diese medizinische Notwendigkeit muss begründbar sein.
Am sichersten fährt man mit den Tarifen der SDK (SP1 bzw. SP2), auf dem 2. Rang folgen die Allianz Krankenhaustarife, welche zumindest ohne GKV-Vorleistung bis 60% der Kosten absichern.
Alle oben genannten stationären Zusatzversicherungen sind nur mit relativ strengen Gesundheitsfragen abschließbar und es ist natürlich nicht möglich diese abszuschließen, wenn die Behandlung in einer Privaten Krankenhausanstalt bereits geplant bzw. angeraten ist.
Mit Vorerkrankungen lässt sich nur noch eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen.