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Die wichtigsten Punkte bei der Auswahl einer stationären Zusatzversicherung

stationäre Zusatzversicherung mit Chefarzt

stationäre Zusatzversicherung mit Chefarzt

Sind Sie auf der Suche nach einer stationären Zusatzversicherung, wissen aber nicht, worauf Sie achten sollten? Keine Sorge! Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt, um Ihnen bei der Auswahl Ihrer Versicherung zu helfen.

Eine stationäre Zusatzversicherung kann Ihnen finanzielle Sicherheit bieten, wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Doch es gibt viele verschiedene Angebote auf dem Markt, und es kann schwierig sein, die richtige Versicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Oberhand zu behalten und die beste Option für Sie zu finden.

In diesem Artikel werden wir Ihnen die wichtigsten Aspekte vorstellen, die Sie bei der Auswahl einer stationären Zusatzversicherung beachten sollten. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen Sie von der Versicherung erwarten können, wie die Kosten geregelt und welche Vertragsbedingungen relevant sind.

Lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Punkte Sie bei der Auswahl Ihrer stationären Zusatzversicherung berücksichtigen sollten und wie Sie die optimale Versicherungspolice für sich finden können.

Umfang der Abdeckung und Vorteile der ergänzenden stationären Krankenversicherung

Die ergänzende stationäre Krankenversicherung ist eine wichtige Erweiterung zur gesetzlichen Krankenversicherung, da sie zusätzliche Leistungen und Vorteile bietet. Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie den Umfang der Abdeckung und die angebotenen Leistungen sorgfältig prüfen.
Der Umfang der Abdeckung variiert je nach Versicherung. Einige Versicherungen bieten umfassende Leistungen an, die alle Kosten im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt abdecken, wie zum Beispiel privatärztliche Honorare, Medikamente, Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch freie Arztwahl, freie Krankenhauswahl und die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
Andere Versicherungen bieten möglicherweise nur eine begrenzte Abdeckung an, die nur bestimmte Behandlungen oder bestimmte Krankheiten abdeckt. Insbesondere leistet nicht jede stationäre Zusatzversicherung in Privatkliniken.

Es ist wichtig, den Umfang der Abdeckung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse abgedeckt sind. Wenn Sie beispielsweise an einer chronischen Krankheit leiden oder bestimmte medizinische Behandlungen regelmäßig benötigen, sollten Sie eine Versicherung wählen, deren Annahmerichtlinien den Abschluss in Ihrem Fall mitversichern.
Dies kann allerdings in einigen Fällen auch einen Mehrbeitrag in Form eines Risikozuschlags bedeuten.

Privatärzte und Spezialisten geben sich bei komplizierten und lebenswichtigen stationäre Behandlungen nicht mit dem Honorar zufrieden, welches die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Die besten Ärzte stehen nur Privatpatienten zur Verfügung. Eine Stationäre Zusatzversicherung würde diesbezüglichen die Kosten übernehmen und ermöglicht Ihnen im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Versorgung. Gute Tarife sollten zudem keine Beschränkung auf die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung vorsehen.

Eine stationäre Zusatzversicherung – wer sollte diese abschließen?

Eine stationäre Zusatzversicherung sollte jeder gesetzlich Krankenversicherte abschließen, der es sich leisten kann. Da der Beitrag für Kinder sehr gering ist und diese zudem auch mit den Gesundheitsfragen bei der Antragstellung aufgrund ihrer meist noch hervorragenden Gesundheit keine Probleme haben dürften, sollten Eltern eine stationäre Zusatzversicherung auf jeden Fall für ihre Kinder abschließen.
Die stationäre Zusatzversicherung ist zwar nicht die beliebteste Krankenzusatzversicherung, doch die mit Abstand Wichtigste. Ihre Bedeutung muss auf Grund ihrer Lebenswichtigkeit noch weit vor der Zahnzusatzversicherung angesiedelt werden, was leider den wenigsten Menschen bewusst ist.
Oft wird einer stationären Zusatzversicherung erst nach dem ersten Krankenhausaufenthalt eine hohe Bedeutung beigemessen. Aufgrund der oft strengen Gesundheitsfragen ist es jedoch ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse meist nur jüngeren, auf jeden Fall nur gesunden Menschen möglich, eine gute stationäre Zusatzversicherung zu erhalten. Daher sollte man mit dem Abschluss nicht zögern.

Stationäre Zusatzversicherung für Kinder

Der Abschluss einer stationären Zusatzversicherung für Kinder macht besonders viel Sinn. Der Beitrag ist mit deutlich unter 10 Euro im Monat sehr niedrig, Kinder sind noch so gesund (in der Regel), dass einer Annahme nichts im Wege steht. Des weiteren versichert die stationäre Zusatzversicherung für Kinder oft auch das rooming in. Damit sind die Eltern bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes keinem Kostenrisiko wegen zusätzlicher Unterbringungsaufwendungen ausgesetzt.
Gleichzeitig können sich die Eltern in Sicherheit wissen, dass Sie die bestmögliche medizinische Versorgung für Ihre Kinder erhalten.

Was kostet eine stationäre Zusatzversicherung?

Bei der Wahl einer ergänzenden stationären Krankenversicherung ist es wichtig, die Kosten und Beiträge zu berücksichtigen. Die Kosten können je nach Versicherung und individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand variieren.
Die Beiträge für die stationäre Krankenversicherung werden in der Regel monatlich oder jährlich gezahlt. Es ist wichtig, die Höhe der Beiträge zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie in Ihr Budget passen.

Ebenso unterscheiden sich die Beiträge je nach Art ihrer Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen..
Möchte man seine stationäre Zusatzversicherung möglichst lang behalten, bietet es sich an einen Tarif mit Alterungsrückstellung zu wählen. Dies ist zu Beginn zwar ca. doppelt so teuer, dafür bleibt der Beitrag jedoch stabil.
Gerade junge Menschen mit wenig Einkommen mögen eher eine Variante ohne Alterungsrückstellungen wählen, hier ist der Beitrag niedrig, steigt dann jedoch aufgrund Älterwerdens an.
Als Faustregel gilt hier: Wenn man mindestens 15-20 Jahre vor hat versichert zu bleiben, lohnt eher die stationäre Zusatzversicherung, die Alterungsrückstellung bildet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kosten, die von der Versicherung abgedeckt werden. Einige Versicherungen übernehmen z.B. auch vor- und nachstationäre Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit einer Operation stehen, das gleiche gilt für ambulante Operationen.
Die genauen Beiträge für die stationären Tarifen können Sie ganz einfach über unseren Krankenhaus Tarifrechner berechnen

Antragsverfahren und Abschluss der ergänzenden stationären Krankenzusatzversicherung

Der Abschluss einer ergänzenden stationären Krankenversicherung erfordert in der Regel einen Antragsprozess. Es ist wichtig, diesen Prozess zu verstehen und die erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen gründlich lesen und sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. Dazu gehören möglicherweise Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und zu früheren Krankheiten oder Behandlungen.

Es ist wichtig, ehrliche und genaue Angaben zu machen, da falsche Informationen zu Problemen bei der Leistungsabwicklung führen können.
In einigen Fällen kann die Versicherung auch eine ärztliche Untersuchung verlangen, um Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen, dies ist bei einigen stationären Versicherern beispielsweise bei Antragstellern ab einem Alter von 50-55 nötig.(z.B. bei der Arag Krankenhausversicherung)
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die Versicherung Ihren Antrag prüfen und Ihre individuellen Angaben bewerten. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern, daher ist es ratsam, den Antrag frühzeitig einzureichen.
Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie die Versicherungspolice und können ab diesem Zeitpunkt Ihren Versicherungsschutz genießen.
Tarife, die außer der Unterkunfts-Absicherung im Ein- oder Zweibettzimmer auch die Chefarztleistung inkludiert haben, sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Gesundheitsprüfung abschließbar. Diesbezüglich sehen die Gesellschaften unterschiedliche Antragsverfahren bezogen auf die Gesundheitsprüfung innerhalb der Anträge vor. Hierbei wird zwischen einer offenen und einer geschlossen Gesundheitsprüfung unterschieden. Hierauf wollen wir noch einmal genauer für Sie eingehen.

Die Wichtigkeit der korrekten Beantwortung von Gesundheitsfragen

Immer wieder bemerken wir bei unseren Kunden oder Neuinteressenten eine Unsicherheit bezogen auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen. Aus diesem Grund möchten wir hiermit eine Hilfestellung geben und haben uns deshalb vorgenommen innerhalb dieses Informationsblocks einmal genauer auf diese Problematik einzugehen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer stationären Zusatzversicherung.
Innerhalb dieser, gibt es wie oben schon angedeutet, Tarife mit einer offenen oder geschlossenen Gesundheitsprüfung. Da sich die stationäre Zusatzversicherung um höhere Kostenabwicklungen kümmert, ist es hierbei noch wichtiger die Gesundheitsfragen gewissenhaft zu beantworten, um bei einer eventuellen Prüfung auf Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, nicht auf den Kosten eines Klinikaufenthaltes sitzen zu bleiben. Genau, um diese Problematik zu umgehen, kann eine stationäre Zusatzversicherung mit vereinfachter oder geschlossener Gesundheitsprüfung sehr hilfreich sein.

Wie sehen vereinfachte oder geschlossenen Gesundheitsfragen aus

Solche Antragskonzepte bietet zum einen die DKV innerhalb Ihrer Tarife DKV KGZ1 oder DKV KGZ2 an, dort wird konkret nach Größe und Gewicht sowie einer Vielzahl von bestimmten Diagnosen gefragt, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen. Einige Diagnosen führen beispielsweise zur Ablehnung, andere wiederum zu Risikozuschlägen, die in dem Fall die bejahten Vorerkrankungen gleich mitversichern würden.
Andere bestehende Diagnosen, die nicht abgefragt werden, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht als ausgeheilt gelten werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Punkt wird wiederum durch die Versicherungsbedingungen geregelt.

Eine weitere Gesellschaft, die Vorerkrankungen im stationären Bereich ziemlich kulant regelt, wäre die UKV mit Ihrem Tarif KlinikPrivat Premium. Auch dieser Tarif kann ganz einfach über einen Online Abschluss Link durch das Ja/Nein Abfrageprinzip beantragt werden. Während dem Abschlussvorgang wird dem Kunden dann direkt mitgeteilt, wie bei der DKV auch, ob die Vorerkrankungen und Folgen davon vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder mitversichert werden können. Deshalb stellt auch dieser Tarif eine hervorragende Lösung dar, für Personen, die gut und gerne auf komplizierte Gesundheitsfragen verzichten möchten.
Des Weiteren ist die UKV KlinkPrivat Premium mit Ihrem stationären Tarif einer der wenigen Gesellschaften am Mark, die es Personen ermöglicht auch noch eine stationäre Zusatzversicherung mit Chefarztleistungen abzuschließen, obwohl Sie unter Arthrose im Knie oder der Hüfte leiden. Das jeweilige Knie oder die Hüfte, mit dem oder der man an Arthrose leidet, würde einfach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden für die Zukunft.

Arthrose als offiziell bekannte Diagnose, wäre bei den meisten anderen Gesellschaften schon ein Ablehnungsgrund. Alternativ gäbe es in dieser Situation, wenn die UKV aufgrund anderer bestehender Vorerkrankungen auch nicht mehr abschließbar wäre, nur den Tarif DKV UZ1 ohne Gesundheitsfragen.

Des Weiteren sehen die Nürnberger SG1 SG2 SG2R und die DFV Klinikschutz auch eine übersichtliche und unkomplizierte Gesundheitsabfrage vor für den Abschluss ihrer stationären Tarife. Nur gäbe es hier keine Möglichkeit schon offiziell bekannte Leiden mitversichern zu lassen, da diese beiden Gesellschaften bedingungsgemäß laufende Versicherungsfälle vom zukünftigen Leistungsumfang ausschließen würden.

Letztendlich bietet das Konzept der vereinfachten oder geschlossenen Gesundheitsprüfung viele Mittel und Wege eine für sich geeignete stationäre Zusatzversicherung zu erhalten. Doch sollte man immer genauer hinter die Fassaden schauen, ob Vorerkrankungen wirklich mitversichert werden können oder letztendlich doch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Zum Schluss wollen wir noch einmal expliziter auf die Beantwortung von offenen Gesundheitsprüfungen eingehen, die noch von den meisten Versicherern am Markt genutzt werden.

Wie sieht eine offene Gesundheitsprüfung aus?

Am Beispiel von reellen Antragsfragen, wollen wir hier noch einmal genauer auf die Beantwortung von offenen Gesundheitsfragen für stationäre Zusatzversicherungen eingehen:

1. Hat in den letzten 5 Jahren ein Krankenhaus-, Heilstätten-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt stattgefunden?

Diese Frage bezieht sich auf alle dort aufgeführten Aufenthalte. Sollten solche durchgeführt worden sein, empfiehlt es sich immer dem Antrag die Kopien der vorhandenen Krankenhausentlassungsberichte anbei zulegen sowie Atteste oder eventuelle MRT-Berichte etc. Des Weiteren ist es für eine Prüfung durch die Gesellschaft immer hilfreich, wenn die genauen Diagnose Codes (ICD-10 Codes) im Antrag vermerkt werden sowie die genaue Eingrenzung der Zeiträume vom Bekanntwerden der Erstdiagnose und der eventuellen Beschwerde- und Behandlungsfreiheit.

2. Haben in den letzten 5 Jahren Operationen (auch ambulant) stattgefunden?

Unter diese Frage fallen beispielsweise Angaben, wie die Entfernung von Muttermalen, Krampfadern oder anderen Beschwerden, die ambulant und unter eventuell unter Lokalanästhesie behandelt oder operiert wurden.

3. Wurde in den letzten 5 Jahren eine Psychotherapie oder Suchtbehandlung durchgeführt?

Hierunter fallen jede Formen von Psychotherapien, egal ob diese bei einem Heilpraktiker oder Therapeuten durchgeführt wurden. Grundsätzlich kann man sagen, wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden muss, wäre eine normale Antragstellung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. In dem Fall gäbe es nur besondere Wege, wie beispielsweise eine Antragstellung zum Beitritt zur Gruppenversicherung über die DKV. Dazu können Sie mehr unter folgendem Artikel lesen:

4. Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen gegenwärtig Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, sonstige Gesundheitsstörungen oder haben Untersuchungen / Behandlungen stattgefunden?

Hier muss jede ambulante Behandlung im Rückfragezeitraum von drei Jahren vermerkt werden mit Angabe des Zeitpunktes vom Start der Behandlung/Diagnose sowie dem Beendigungszeitpunkt/ Zeitpunkt der Beschwerdefreiheit, wenn gegeben. Dazu zählen z.B. die Angaben von Erkrankungen, wie Allergien, Schilddrüsenerkrankungen, psychische Diagnosen, Krankschreibungen, aber auch jegliche Art von Vorsorgeuntersuchungen, wie Frauenarzt, Hautarzt, Kinderarzt usw. Für die Vorsorgeuntersuchungen muss dazu auch immer vermerkt werden, ob diese mit oder ohne einen Befund abgeschlossen wurden.

5. Bestehen ein körperlicher / organischer Fehler (z. B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z. B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), eine chronische Erkrankung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Behinderung?

Unter diese Frage fallen exemplarisch Schrauben, die nach einem Beinbruch eingesetzt wurden, Stents, Nierenagenesie, uvm. Sollte ein Grad der Behinderung vorhanden sein, wird in diesen Fällen vom Versicherer auch immer die Kopie des Ausstellungsbescheids verlangt, der genau auflistet, was die Gründe für den Grad der Behinderung sind, hier würde die prozentuale Angabe nicht ausreichen im Antrag.

Nach dieser kurzen Einführung auf Aufklärung wird ersichtlich, dass man sich für die Beantwortung der Fragen schon Zeit nehmen und dabei ziemlich gründlich vorgehen sollte. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir daher unseren Kunden diesbezüglich immer, sich die Patientenquittung der letzten 3 bis 5 Jahre von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzufordern. Hieraus geht sehr gut hervor, wo und wann man welchen Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt oder auch Psychotherapie gehabt hatte. Im besten Fall sind sogar schon die genauen ICD-10 Codes oder Diagnosen aufgelistet. Sollte dies nicht der Fall sein muss man sich im weiteren Schritt die Mühe machen und die dort aufgelisteten Ärzte selbständig kontaktieren und die hinterlegten und vergebenen Diagnosen direkt anfordern. Auf das Zusenden Ihrer Diagnoseschlüssel dürfen Sie als Patient bestehen und der Arzt muss diesem Wunsch nachgehen, auch wenn es in den Praxen gerne anders vermittelt wird.

Als Kunde kann man nun sehr gut erkennen, das offene Gesundheitsfragen und dessen Beantwortung im Gegensatz zu vereinfachten/geschlossenen Gesundheitsfragen mit Mehraufwand verbunden sind.
Am Markt finden sich noch viele Gesellschaften, die diesen Umfang an Fragen für einen Abschluss beantwortet wissen wollen.
Der Hintergrund hierfür ist, dass stationäre Zusatzversicherungen nicht budgetiert angeboten werden im Gegensatz zu einer Heilpraktiker Zusatzversicherung und daher mit einem höheren Kostenrisiko für die Versicherungsgesellschaften einhergeht. Aus diesem Blinkwinkel betrachtet, muss der Versicherer auch weitaus mehr über seinen Kunden erfahren, um das Risiko für sein Unternehmen, den Bestand an versicherten Personen sowie den kalkulierten Tarifen besser einschätzen zu können. Durch die verbesserte Imponderabilität kann die Gesellschaft eine konkrete Beurteilung abgeben, ob eine Annahme möglich und das zukünftige Wagnis für die Versicherungsgemeinschaft tragbar wäre. Mit diesem Verfahren wird versucht, zukünftige außerordentliche Beitragsanpassungen zu minimieren und dadurch einen beitragsstabilen Tarif am Markt zu garantieren, von dem Jeder profitieren soll.

Entscheiden Sie also selbst, da Sie Ihren gesundheitlichen Zustand am besten einschätzen können, ob für Sie eher Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung oder jene mit einer offenen in Frage kommen könnten. Sollten Sie gute und gerne auf die Kostenübernahme einer Chefarztbehandlung verzichten können, dann entscheiden Sie sich am besten für die Tarif der DKV ohne Gesundheitsfragen.

Stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Es gibt derzeit keine vollwertige stationäre Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen am Markt, da das Risiko hier viel zu hoch ist. Allerdings kann man auch bei Vorerkrankungen immerhin eine 1-Bettzimmer Zusatzversicherung abschließen, die ein Ersatzkrankenhaustaggeld von 50 Euro pro Tag enthält. Es handelt sich um den Tarif DKV UZ1. Man braucht sich ansonsten nicht die Arbeit machen, mit einer schweren Vorerkrankung oder laufenden Psychotherapie eine stationäre Absicherung inkl. wahlärztlicher Leistung zu erhalten, diese gibt es nicht.

Die besten stationären Zusatzversicherungen

In unserem ausführlichen Krankenhauszusatzversicherung Vergleich finden Sie eine Auflistung und weitere Informationen zu den besten Krankenhaustarifen. Zu dem am meisten zu empfehlenden stationären Ergänzungstarifen gehören für uns unter anderem folgende:

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