Die Union Krankenversicherung bietet für die stationäre Absicherung gesetzlich Krankenversicherter mit dem Tarif UKV KlinikPrivat Premium einen Spitzentarif, der ohne anfängliche Wartezeiten für Unterbringungswahlleistungen (1-Bettzimmer + Chefarzt) leistet und auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht begrenzt wird.
Ambulante Operationen anstelle einer Operation im Krankenhaus sind ebenso abgesichert, wie die Unterbringungskosten einer erwachsenen Begleitperson eines stationär behandelten versicherten Kindes (Rooming-in Leistungen Unterbringung Begleitperson Krankenhaus)
Mit der UKV Krankenhauszusatzversicherung gleichen Sie die Minderleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung dem Niveau einer leistungsfähigen Privaten Krankenvollversicherung bei stationären Behandlungen an und werden zum Privatpatienten bei medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten.
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert überarbeitet durch Dipl. Betriebswirtin Christina Frese, unserer Expertin für Krankenzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 27.02.2025
Die Krankenhauszusatzversicherung der Union Krankenversicherung bzw. der Versicherungskammer Bayern (als Mutterkonzern – gleicher Tarif) überzeugt mit der Erfüllung aller wichtigen Anforderungen, die wir für unsere Kunden an eine gute stationäre Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte stellen.
Ungeachtet, ob Sie die Tarifvariante mit Alterungsrückstellungen wählen (anfänglich höherer Beitrag, dieser steigt dann jedoch nicht durch Ihr Älterwerden an) oder die günstige Variante ohne Alterungsrückstellungen (Sie zahlen nur den Beitrag gemäß Ihrem Alter, welcher dadurch mit dem Älterwerden deutlich ansteigt, in den ersten 15 Jahren aber in der Regel günstiger ist) wählen, profitieren Sie bei beiden Varianten von den Vorzügen eines Privatpatientenstatus im Krankenhaus.
Die umfangreichen Rooming-in-Leistungen machen die Tarife der Union Krankenversicherung bzw. Versicherungskammer Bayern ebenfalls für die Absicherung von Kindern und Jugendlichen zu einer echten Empfehlung am Markt.
Auf anfängliche Wartezeiten verzichten die Tarife, was natürlich nicht bedeutet, dass für bereits vor Versicherungsbeginn geplante oder angeratene Behandlungen geleistet wird.
Wichtige Leistungsmerkmale, wie die Mitversicherung vor- und nachstationärer Behandlungskosten und ambulanter Operationen, sowie die Erstattung von Arzthonoraren über dem 3,5-fachen GOÄ/GOZ Satz runden das Gesamtpaket der KlinikPrivat Premium Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung ab.
Die UKV fragt im Antrag nach verschiedenen schweren bzw. chronischen Vorerkrankungen. Zwar gibt es auch hier Diagnosen (z.B. Krebs, Psychotherapeutische Behandlungen), die eine Annahme nicht ermöglichen, jedoch ist der Abschluss bei vielen Erkrankungen, die bei anderen Krankenhauszusatzversicherungen zur Ablehnung führen würden bei der UKV zumindest mit einem Leistungsausschluss möglich.
Ein Beispiel für eine solche Diagnose ist Arthrose, mit dieser Diagnose wird bei so gut wie allen Versicherern der Antrag komplett abgelehnt, die UKV würde hier den Antrag mit einem Leistungsausschluss annehmen. Dies bedeutet, dass eine vorhandene Arthrose im Knie oder auch im Hüftbereich nicht zur Ablehnung führen würde, aber dafür in der Zukunft bei einem stationären Aufenthalt keine Leistungserstattung durch die UKV erfolgt.
Die stationäre Zusatzversicherung KlinikPrivat Premium der UKV/BBKK lässt sich ideal mit den ebenfalls empfehlenswerten Zusatztarifen für Zahnersatz/Zahnbehandlung, Sehhilfen und Vorsorge sowie den Bereich Naturheilverfahren ergänzen: