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Krankenhauszusatzversicherung – Der Höchstsatz der GOÄ – wann darf dieser überschritten werden?

Die Krankenhauszusatzversicherung ist für all jene gedacht, die gerne ein klein wenig mehr Service und mehr Leistung bei ihrem Krankenhausaufenthalt verlangen. Zudem bietet diese Versicherung auch finanzielle Leistungen, wie beispielsweise eine Sonderverpflegung oder den Rückflug aus dem Urlaub. Die meisten Versicherten haben sich jedoch für diese Zusatzversicherung entschieden, weil Sie gerne eine freie Klinikwahl und eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen wollen. Besonderes Letztere wird für die Versicherungsgesellschaften jedoch immer teurer.

Krankenhauszusatzversicherung Operation Höchstsatz Überschreitung

Eine Überschreitung des 3,5fachen GOÄ-Höchstsatzes ist möglich

Wenn der Chefarzt ein Wucherhonorar verlangt

Einige Chefärzte lassen sich ihre Leistungen nahezu vergolden und rechnen hohe Sätze bei den Versicherungsgesellschaften ab. Diese sind natürlich wenig erfreut und berufen sich auf die Gebührenverordnung für Ärzte – kurz GOÄ – die diesbezüglich eine genaue Regelung vorgesehen hat.

So sieht die GOÄ sehr detailliert vor, dass nur die Leistungen abgerechnet werden dürfen die im Gebührenverzeichnis vorgesehen sind oder die bezüglich ihrer Art, der Kosten und auch des Zeitaufwandes mit den Leistungen der Gebührenverordnung gleichzusetzen sind.

Höhere Kosten hingegen dürfen nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies der Zahlungspflichtige, also die Versicherung, ausdrücklich erlaubt hat.

Ist der Chefarzt nun der Meinung, dass seine Arbeit weit mehr wert ist, als die Versicherung zahlen will oder kann, muss er dies im Vorfeld mit Hilfe von einem Kostenvoranschlag und einer umfangreichen Begründung gegenüber der Versicherung belegen und begründen können. Die Versicherung wird dann eine Einzelfallentscheidung vornehmen und entsprechend zeitnah reagieren.

Möglich wäre eine Überschreitung unter anderem dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt oder wenn besondere Besondere Behandlungen für eine Genesung nötig sind. Ebenfalls kann es zu einer Überschreitung kommen, wenn der Zeitaufwand und die Schwierigkeit der erbrachten Leistung deutlich über dem Normalwert liegt, wenn die Umstände der Ausführung dies nicht anders ermöglichen oder wenn der Krankheitsbefall so extrem hoch ist, dass sich daraus eine zusätzliche Schwierigkeit bezüglich der Behandlung ergibt.

Doch bei all diesen Fällen gilt natürlich immer die Regel, dass die private Krankenhauszusatzversicherung dies auch genehmigen muss und dass die Ärzte und Krankenhäuser nicht einfach davon ausgehen können, dass diese zusätzlichen Leistungen gezahlt werden. Denn hier liegt immer eine Einzelfallentscheidung vor, die auch entsprechend respektiert werden muss.

Tarife, die über dem GOÄ-Höchstsatz leisten

Empfehlenswerte stationäre Zusatzversicherungen, die auch über dem 3,5 fachen GOÄ-Höchstsatz leisten, vorausgesetzt es liegt eine gültige Honorarvereinbarung vor, sind z.B.: