Privatpatient beim Arzt
Bei vielen chronischen und vor allem psychischen Vorerkrankungen ist in der Regel nicht möglich eine gute ambulante Zusatzversicherung als Kostenerstattungstarif abzuschließen.
Es gibt in diesem Zusammenhang jedoch die Möglichkeit die Tarife der DKV: DKV KAMP und DKV BMG über einen Gruppentarif mit Kontrahierungszwang des Versicherers zu erhalten. Der Versicherer darf in diesem Fall einen Antrag aufgrund von Vorerkrankungen nicht ablehnen.
Nur im Rahmen des Gruppentarifes besteht die Möglichkeit statt eines hohen Risikozuschlags (dieser ist z.B bei psychischen Vorerkrankungen oder Herzerkrankungen sehr hoch) einzelne Diagnose vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Neben Berufsgruppen für Anwälte, Unternehmer, Steuerberater, Ärzte etc. gibt es auch eine Gruppe, in der *Lehrer, Lehramtsstudenten oder Personen mit einem pädagogischen Beruf, wie z.B. auch Erzieher und Erzieherinnen * Mitglied werden können, um so den Versicherungsschutz bei der DKV zu erhalten.
Das interessante dabei ist zudem, dass dieser Kontrahierungszwang auch für die nahen Angehörigen (Ehe-, Lebenspartner, Kinder) gilt, sofern das Gruppenmitglied selbst ebenfalls eine versicherte Person im Vertrag ist (es reicht aber ein günstiger Kur- oder Brillentarif, Zahnversicherung etc). So ist es möglich, dass sich beispielsweise Ihr Kind im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens als Privatpatient versichern lässt, sie als Versicherungsnehmer müssten nur selbst z.B. einen kleinen Tarif für 4-5 Euro im Monat versichern)
Übrigens kann besagte Personengruppe auf diesem Umweg auch die stationären Zusatzversicherungen DKV KGZ1 und KGZ2 abschließen und hier auf Wunsch auch einzelnen Vorerkrankungen (z.B. stationäre Psychotherapie) ausschließen, statt einen hohen Zuschlag zu vereinbaren.
Sie können die Gruppentarife über unseren Vergleichsrechner berechnen. Schreiben Sie bei Angebotsanforderung ins Bemerkungsfeld am besten noch den genauen Beruf, dann erklären wir Ihnen wie das ganze für Sie funktioniert.