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Barmenia Krankentagegeld für gesetzlich Krankenversicherte

Krankentagegeldversicherungen

Keine Furcht vorm Kranheitsfall

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  • Tarife für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler
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Krankentagegeldversicherung für Gesetzlich Krankenversicherte – Barmenia T42+

Die Barmenia Krankentagegeldversicherung für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbständige deckt die Einkommenslücke ab, die bei einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit entsteht.

Für gesunde Antragsteller ist das Barmenia Krankentagegeld T42+ die erste Empfehlung, wenn es um die Absicherung der Krankengeldlücke geht.

Für Personen mit Vorerkrankungen würden wir eher den Tarif AXA Krankengeld EASY empfehlen, da dieser Tarif auf Gesundheitsfragen verzichtet oder ein anderes Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen, wie z.B. Münchener Verein 380 oder auch der Hanse Merkur Krankentagegeldversicherung.

Als eine von wenigen Krankentagegeldversicherungen verzichtet die Barmenia auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers, welches bei alleinigem Abschluss des Tarifes ohne eine PKV-Vollversicherung innerhalb der ersten 3 Jahre nicht unüblich ist.

Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers bedeutet, dass der Versicherer den Vertrag nach dem Leistungsfall nicht kündigen darf. Dies kann ganz extrem wichtig sein, da bei einer schweren Erkrankung, der Versicherte vermutlich vom Versicherer nach dem ersten Leistungsfall gekündigt würde und keine neue Absicherung fände, die die Erkrankung mitversichern würde.

Nach 3 Jahren besteht auch bei anderen Versicherern generell kein Kündigungsrecht mehr.

Bei Krankschreibung fehlt Arbeinehmern mindestens ca. 15-20% ihres Einkommens, verdient man über der Beitragsbemessungsgrenze kann die Lücke auch noch deutlich größer sein. Versicherbar sind im Tarif Barmenina T42+ bis zu 25 Euro am Tag zu vereinfachten Gesundheitsfragen.

Highlights des Barmenia Krankentagegeldes

  • Zahlung ohne zeitliche Befristung und ohne Begrenzung
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers
  • Günstiger Beitrag
  • Leistung auch bei Teilarbeitsunfähigkeit
  • Zahlung auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalt
  • keine Zuschläge bei risikoreichen Berufen
  • Das Krankentagegeld kann ohne erneute Gesundheitsfragen an das steigende Nettoeinkommen angepasst werden
  • Steuerfreie Auszahlung

Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung und Sachversicherungen. Zuletzt am 09.11.2024