Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Wir haben Ihnen hier alle wichtigen Zahnzusatzversicherungen mit Leistungen für Zahnbehandlung aufgeführt, die in den Leistungsbereichen Prophylaxe und zahnerhaltende Maßnahmen eine Erstattung beinhalten, sortiert nach Erstattungsfähigkeit der einzelnen Zahnversicherung.
Sämtliche Tarife können Sie über unseren Vergleichsrechner abschließen, bzw. sich die Antrags- und Angebotsunterlagen unverbindlich zusenden lassen.
Bei spezifischen Fragen zu mitversicherten Leistungen dürfen Sie uns auch anschreiben oder anrufen.
Zum Leistungs-Bereich der Zahnbehandlung zählen neben zahnerhaltenden Maßnahmen wie z.B. höherwertige Zahnfüllungen, Wurzel- und Parodontal-Behandlungen, Zahnprophylaxe (z.B. Prof. Zahnreinigung, Narkosebehandlungen und Schmerzakupunktur, sowie Eingliederung von Aufbissschienen.
Tarife, die darüber hinaus für zahnaufhellende Leistungen (Bleaching) leisten, finden Sie hier.
Gute Zahnzusatzversicherungen sehen grundsätzlich Erstattungen für die Professionelle Zahnreinigung vor. Sinnvoll ist es, wenn eine Zahnzusatzversicherung zumindest die Kosten für eine Prophylaxe Maßnahme pro Kalenderjahr übernimmt.
Die Kosten pro Sitzung variieren, je nach Gebisszustand. Aber auch regionale Unterschiede kann es geben. Ein Zahnarzt in einer Stadt wie Hamburg wird in vielen Fällen einen höheren Satz in Rechnung stellen als in einer ländlichen Gegend.
Üblich ist es hier z.B. die GOZ-Ziffern 1040 seit 2013 in Rechnung zu stellen. Dies bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz, bei besonderer Begründung auch bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Es ergeben sich hier bei durchschnittlich 28 Zähnen je nach Gebührensatz ein Gesamtbetrag von 43,96 (1facher GOZ-Satz) bis 101,36 Euro beim 2,3-fachen GOZ-Satz (Regelhöchstsatz). Maximal in besonders schweren Behandlungsfällen wären es beim 3,5-fachen GOZ-Satz = 153,86 Euro für eine Prof. Zahnreinigung.
Im 2024 liegt eine Rechnung im Durchschnitt bei 100 – 140 Euro Aufwendungen pro Professioneller Zahnreinigung, Zahnärzte reizen hier im Normalfall den 3,5-fachen Höchstsatz bei der Berechnung der GOZ-Ziffer 1040 aus.
Folgende Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer solchen Prof. Zahnreinigung
Neben der Prof. Zahnreinigung (PZR) gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Prophylaxe- Maßnahmen, die Zahnfleisch- und Zahnerkrankungen verhindern sollen.
Dazu gehört beispielsweise die Fissurenversiegelung, das Fluoridieren der Zähne, Erstellung eines Mundhygienestatus, Aufbiss-Schienen zum Schutz vor Zahnschäden aufgrund Zähneknirschens, Behandlung knöcherner parodontaler Defekte.
Folgende Tarife erstatten die Kosten für weitere umfangreiche Prophylaxe-Maßnahmen:
Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet auch für die Mehrkosten einer höherwertigen Zahnfüllung. Dazu gehören beispielsweise Kunststofffüllungen oder Dentin adhäsive Füllungen. Die Krankenkasse übernimmt sonst nur die Kosten in Höhe der einfachen Kassenfüllung.
Folgende Zahnversicherungen leisten für Zahnfüllungen:
Hiermit sind keine Inlays, welche zum Zahnersatz gehören, sondern beispielsweise Kunststofffüllungen oder Dentinadhäsive Füllungen.
Die Krankenkassen leisten längst nicht mehr in allen Fällen für Wurzel- und Parodontose-Behandlungen. Gute Tarife erstatten diesbezügliche Kosten, wenn die Krankenkasse keine Leistungen bereitstellt.
Folgende Zahnzusatzversicherungen leisten hier:
Es gibt durchaus Zahnzusatzversicherungen, die den Leistungsbereich Zahnersatz komplett weglassen und nur für Zahnbehandlungen leisten.
Folgende Zahnzusatzversicherungen leisten nur für Zahnbehandlung bzw. sind als einzelne Tarifbausteine für Prophylaxe und Zahnbehandlung abschließbar:
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Unser Experte für unter anderem die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 15.09.2024