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Allianz Mein Zahnschutz

Zahnzusatzversicherung Vergleich

Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient

  • bis zu 100% Zahnersatz + Zahnbehandlung
  • Tarife ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeiten
  • Testsieger-Tarife bequem online vergleichen
  • individuelle Empfehlung mit Vorab-Annahmecheck

Allianz Mein Zahnschutz

Die Allianz Zahnzusatzversicherung in Form der modernen Mein Zahnschutz Tarife ermöglicht GKV-Versicherten eine rundum Absicherung für dentale Behandlungen beim Zahnarzt wie z.B. zahnerhaltende Maßnahmen, Zahn-Prophylaxe und teurer Zahnersatz* mit freier Wahl der Behandlungs- und Versorgungsart. Dies Zahnzusatzversicherungen der Allianz schließen zu günstigen Beiträgen die Versorgungslücke, die die Gesetzliche Krankenkasse aufgrund ihrer geringen Zahnersatz-Leistungen verursacht. Die drei Allianz Mein Zahnschutz Tarife erstatten ohne eine anfängliche Wartezeiten 75, 90 bzw. 100% der Gesamtaufwendungen für Zahnerhalt und Zahnersatz und leisten darüber hinaus für den Fall einer unfallbedingten kieferorthopädischen Behandlung und sogar teilweise für eine kosmetische Zahnaufhellung.

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Unser Experte für Zahnversicherungen. Letzte Überprüfung am 10.11.2025

  • 100% Absicherung für Zahnbehandlungen in allen Tarifvarianten
  • inkl. Leistungen für Narkose, Parodontosebehandlungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Aufbissschienen
  • 100% Erstattung für Professionelle Zahnreinigung ohne jährliche Höchsterstattungsgrenze
  • Erstattung für hochwertigen Zahnersatz je nach Mein Zahnschutz-Tarifvariante 75%, 90% oder 100%
  • Kronen, Brücken, Prothesen, aber auch Implantate und Inlays sind erstattungsfähig
  • bis 100% Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre (max. 3.000 EUR)
  • bis 100% für unfallbedingte kieferorthopädische Behandlungen (ab 21 Jahren)
  • Erstattung bis zum 3,5fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
  • fehlende Zähne versicherbar (maximal 3 gegen Zuschlag)
  • Verzicht auf anfängliche Wartezeiten

Kurzbeurteilung Allianz Mein Zahnschutz

Die neue Allianz Mein Zahnschutz Zahnzusatzversicherung gibt es in den folgenden Varianten:

Mit Bildung von Alterungsrückstellungen (zu Beginn höherer, aber gleichbleibender Beitrag):

  • Allianz Mein Zahnschutz 75 (ZS75AR) – 100% Zahnbehandlung; 75% Erstattungssatz für Zahnersatz
  • Allianz Mein Zahnschutz 90 (ZS90AR) – 100% Zahnbehandlung; 90% Erstattungssatz für Zahnersatz
  • Allianz Mein Zahnschutz 100 (ZS100AR) – 100% Erstattungssatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz

Ohne Bildung von Alterungsrückstellungen (zu Beginn niedrigerer, aber mit dem Alter ansteigender Beitrag):

  • Allianz Mein Zahnschutz 75 (ZS75) – 100% Zahnbehandlung; 75% Erstattungssatz für Zahnersatz
  • Allianz Mein Zahnschutz 90 (ZS90) – 100% Zahnbehandlung; 90% Erstattungssatz für Zahnersatz
  • Allianz Mein Zahnschutz 100 (ZS100) – 100% Erstattungssatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz

Wird ein Behandler ohne Kassenzulassung aufgesucht, verringert sich die Erstattung für *Zahnbehandlung von 100% auf 75%.
Bezüglich des Zahnersatzes verringert sich die Erstattung für Zahnersatz bei Privat-Zahnärzten ohne Kassenzulassung um 25%-Punkte, auf 75% (Mein Zahnschutz100), auf 65% (Mein Zahnschutz90) bzw. auf 50% Erstattung (Mein Zahnschutz75).

In allen Varianten wird auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet.

Die Leistungen der Allianz Mein Zahnschutz Tarife sind in den Bereichen Erstattung Zahnersatz und Absicherung zahnerhaltender Maßnahmen sehr umfangreich und variieren nur bezüglich des je nach Tarif versicherten Erstattungssatzes.

Im Versicherungsschutz der Allianz Zahnversicherung beinhaltet sind unter anderem:

  • Zahnbehandlung: Füllungen, Wurzel- Parodontosebehandlungen, Narkose, unbegrenzt Zahnprophylaxe (z.B: Zahnreinigung, Fissurenversiegelung etc.), 75 Euro Erstattung pro Kalenderjahr für Bleaching
  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Inlays, Implantate inkl. Reparatur von beschädigtem Zahnersatz
  • unfallbedingte Kieferorthopädie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie in Folge einer schweren Erkrankung

Geleistet wird für zahnärztliche Honoraraufwendungen über den 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus.
In den Tarifen Mein Zahnschutz 90 und Mein Zahnschutz 100 sind zudem kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren abgedeckt, entsprechend mit 90% bzw. beim Allianz Mein Zahnschutz 100 = 100%, maximal jedoch bis 3.000 EUR Rechnungsbetrag.
Ab 21 Jahren sind kieferorthopädischen Behandlungen nur unfallbedingt abgesichert.

Keine Wartezeit – Begrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren

Die Tarife verzichten auf eine anfängliche Wartezeit, ausser für unfallbedingte Maßnahmen sehen die Tarife folgenden anfängliche Maximalerstattungen vor:

  • Mein Zahnschutz 100: 1.000 Euro im 1. Kalenderjahr (KJ), 2.500 Euro in den ersten 2 KJ., 4.000 Euro in den ersten 3 KJ.
  • Mein Zahnschutz 90: 1.000 Euro im 1. Kalenderjahr (KJ), 2.000 Euro in den ersten 2 KJ., 3.000 Euro in den ersten 3 KJ.
  • Mein Zahnschutz 75: 1.000 Euro im 1. Kalenderjahr (KJ), 1.500 Euro in den ersten 2 KJ., 2.000 Euro in den ersten 3 KJ.

Die anfänglichen und generellen Summenbegrenzungen entfallen bei einem Unfall
Als Unfall gilt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht, wenn beispielsweise bei der Nahrungsaufnahme ein Zahn abbricht.

Unbegrenzte Leistung für professionelle Zahnreinigung

Alle Allianz Mein Zahnschutz Tarifvarianten leisten für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung ohne eine jährliche Höchsterstattungsgrenze, sofern die PZR medizinisch notwendig ist. Ohne besondere medizinische Indikation (z.B. Parodontose) gelten 2 professionelle Zahnreinigungen in jedem Fall als medizinisch notwendig.

Allianz Mein Zahnschutz und Mitversicherung fehlender Zähne

Gegen einen Risikozuschlag von 20% je bereits bei Antragstellung fehlendem Zahn, können diesbezüglich zukünftig angeratene Ersatzmaßnahmen bei der Allianz mitversichert werden.

Allianz Mein Zahnschutz – mit oder ohne Alterungsrückstellung

Der Markttrend im Bereich der Zahnzusatzversicherungen geht seit Jahren den Weg, Zahntarife nur noch ohne Alterungsrückstellungen zu kalkulieren. Dadurch sind die Beiträge in den jüngeren Altersklassen bis Mitte 40 vergleichsweise sehr günstig, da das steigende Altersrisiko nicht von Beginn an im Preis einkalkuliert wird. Ab 60 Jahren hingegen zahlt man dafür rund den doppelten Beitrag eines 30-35 jährigen Versicherten. Die Allianz Zahnzusatzversicherungen der Tarifserie Mein Zahnschutz können Sie hingegen in beiden Kalkulationsarten abschließen.
  • Entweder sparen Sie heute und zahlen dafür später einen höheren Beitrag – In dem Fall wählen die die günstigen Tarifversionen ohne Bildung von Alterungsrückstellungen.
  • Oder Sie entscheiden sich für einen zwar zu Beginn höheren, dafür aber nicht mit dem Alter ansteigenden Preis – In dem Fall wählen Sie Mein Zahnschutz 75, Mein Zahnschutz 90 oder Mein Zahnschutz 100 mit Bildung von Alterungsrückstellungen

Spätere Tarifwechsel ist möglich

Sie können innerhalb der Tarifversionen später auch wechseln, allerdings sind beim Wechsel in eine höhere Tarifstufe erneut die Gesundheitsfragen zu beantworten. Ein Wechsel vom Tarif Allianz Mein Zahnschutz 100 z.B. in Mein Zahnschutz 90 oder 75 ist hingegen problemlos immer möglich und das ohne erneute Summenbegrenzungen und ohne Beantwortung erneuter Gesundheitsfragen bezüglich der Zähne.

Fazit zur Allianz Mein Zahnschutz Zahnzusatzversicherung

Die Allianz Mein Zahnschutz – Zahntarife zeichnen sich in allen Varianten durch ihr sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und hochwertige Leistungen aus. Auch die kurze Leistungsstaffel von nur 3 Kalenderjahren ist hervorzuheben. Leider beinhalten die Tarife keine umfangreichen Leistungen für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen mehr (nur noch unfallbedingt). Aber insgesamt erhalten Sie vor allem mit den beiden Premiumvarianten Allianz Mein Zahnschutz 90 und der Allianz Zahnzusatzversicherung mit 100%-Erstattung “Allianz Mein Zahnschutz 100* eine extrem leistungsstarke Ergänzung zur Grundleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einem vergleichsweise sehr günstigem Monatsbeitrag.

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