Empfehlung: Zahnversicherung der SDK
Die Zahnzusatzversicherung der SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) bietet in 4 verschiedenen Tarifstufen (mit Erstattungssätzen von 50,70,90 und 100%) eine hochwertige Absicherung für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnprophylaxe, sowie für kieferorthopädische Behandlungen (bis 18 Jahre).
Die SDK Zahnzusatzversicherung verzichtet grundsätzlich auf eine anfängliche Wartezeit und leistet auch in Fällen, in denen nur eine geringe oder gar keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Für Personen mit bis zu 3 fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen, ist die SDK derzeit zudem die beste Empfehlung, da auch für diesbezüglich bereits vom Zahnarzt angeratene Zahnersatz-Behandlungen geleistet werden würde.
Durch die kundenfreundliche und schnelle Leistungsregulierung der Süddeutschen Krankenversicherung hebt sich die SDK ZP Zahnzusatzversicherung zusätzlich von anderen Anbietern am Markt deutlich ab.
Die SDK Zahnzusatzversicherung ZP – Zahn gibt es in 4 Tarifstufen, die jeweils prozentual von den nach der GKV oder Heilfürsorge verbleibenden Restkosten erstatten.
Unter anderem für folgende Leistungen:
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 07.12.2024
Die SDK Zahnzusatztarife Zahn100, Zahn90, Zahn70 und Zahn50 verzichten auf anfängliche Wartezeiten.
Die Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist jedoch außer bei unfallbedingtem Zahnersatz innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre auf folgenden maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag begrenzt. Davon wird entsprechend dem Tarif 50-100% erstattet:
Für Kieferorthopädie selbst gilt darüber hinaus eine Summenbegrenzung von generell max. 3.000 Euro erstattungsfähigem Rechnungsbetrag.
Nach 4 Kalenderjahren oder unfallbedingt entfallen die Begrenzungen.
Die SDK Zahnzusatzversicherung versichert mit einem Risikozuschlag von 20% je fehlendem Zahn auch bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne bezüglich zukünftiger Ersatzmaßnahmen mit, selbst wenn bereits eine Behandlung hierfür angeraten wurde.
Damit ist die SDK Zahnzusatzversicherung derzeit der einzige Tarif, der fehlende Zähne auch dann mitversichert, wenn für die vorhandene Zahnlücke bereits eine Zahnersatz-Maßnahme angeraten wurde.