Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Die SDK Zahnzusatztarife Zahn100, Zahn90, Zahn70 und Zahn50 verzichten auf anfängliche Wartezeiten.
Die Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ist jedoch außer bei unfallbedingtem Zahnersatz innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre auf folgenden maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag begrenzt. Davon wird entsprechend dem Tarif 50-100% erstattet:
Für Kieferorthopädie selbst gilt darüber hinaus eine Summenbegrenzung von generell max. 3.000 Euro erstattungsfähigem Rechnungsbetrag.
Nach 4 Kalenderjahren oder unfallbedingt entfallen die Begrenzungen.
Die SDK Zahnzusatzversicherung versichert mit einem Risikozuschlag von 20% je fehlendem Zahn auch bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne bezüglich zukünftiger Ersatzmaßnahmen mit, selbst wenn bereits eine Behandlung hierfür angeraten wurde.
Dies ist allenfalls noch beim Tarif UKV ZahnPrivat Premium ähnlich gut geregelt wie bei der Süddeutschen Zahnzusatzversicherung.