Gute Zahnzusatzversicherungen sehen grundsätzlich Erstattungen für die Professionelle Zahnreinigung vor. Sinnvoll ist es, wenn eine Zahnzusatzversicherung zumindest die Kosten für eine solcher Prophylaxebehandlungen pro Kalenderjahr übernimmt.
Die Kosten pro Sitzung variieren, je nach Gebisszustand. Aber auch regionale Unterschiede kann es geben. Ein Zahnarzt in einer Stadt wie Hamburg wird in vielen Fällen einen höheren Satz in Rechnung stellen als in einer ländlichen Gegend.
Üblich ist es hier z.B. die GOZ-Ziffern 1040 seit 2013 in Rechnung zu stellen. Dies bis zum 2,3 fachen GOZ-Satz, bei besonderer Begründung auch bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Es ergeben sich hier bei durchschnittlich 28 Zähnen je nach Gebührensatz ein Gesamtbetrag von 43,96 (1facher GOZ-Satz) bis 101,36 Euro beim 2,3 fachen GOZ Satz (Regelhöchstsatz). Maximal in besonders schweren Behandlungsfällen wäres es beim 3,5 fachen GOZ-Satz = 153,86 Euro für eine Prof. Zahnreinigung.
Für 2011 wurde beispielsweise durschnittlich 77 Euro für eine PZR berechnet. Mit der GOZ 2012 und der neuen Gebührenziffer 1040 fällt dies etwas höher aus, bei ca. 80-100 Euro pro Behandlung.
Folgende Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer solchen Prof. Zahnreinigung
Neben der Prof. Zahnreinigung (PZR) gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Prophylaxemaßnahmen, die Zahnfleisch- und Zahnerkrankungen verhindern sollen.
Dazu gehört beispielsweise die Fissurenversiegelung, das Fluoridieren der Zähne, Erstellung eines Mundhygienestatus, Aufbissschienen zum Verhindern von Zahnschäden aufgrund Zähneknirschens, Behandlung knöcherner parodontaler Defekte.
Folgende Tarife erstatten die Kosten für weitere umfangreiche Prophylaxemaßnahmen:
Folgende Tarife erstatten die Kosten einer Wurzelbehandlung
Folgende Tarife leisten bei einer Parodontosebehandlung:
Mehrkosten für Zahnfüllungen aus Kunststoff oder dentin adhäsive Konstruktionen sind von folgenden Tarifen erstattungsfähig: