Neben hohen Kosten für Zahnersatz führen auch viele zahnerhaltende Zahnbehandlungen zu Kostenanteilen, die entweder nur teilweise oder gar nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es gibt jedoch viele private Zahnergänzungstarife, welche die Kosten in so einem Fall übernehmen, so dass man sich nicht vor hohen Zahnarztrechnungen fürchten muss. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen derartiger Zahnversicherungen gehören unter anderem Zahn-Prophylaxe-Leistungen, Wurzelkanalbehandlungen, hochwertige Füllungen, Behandlungen von Parodontalerkrankungen, Narkoseleistungen. Aufbiss-Schienen (Knirscherschienen).
Einige Tarife übernehmen zudem die Kosten (teilweise oder sogar vollständig) für eine Zahnaufhellung.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 26.11.2024
Gute Zahnzusatzversicherungen sehen grundsätzlich Erstattungen für die Professionelle Zahnreinigung vor. Sinnvoll ist es, wenn eine Zahnzusatzversicherung zumindest die Kosten für eine solcher Prophylaxebehandlungen pro Kalenderjahr übernimmt.
Die Kosten pro Sitzung variieren, je nach Gebisszustand. Aber auch regionale Unterschiede kann es geben. Ein Zahnarzt in einer Stadt wie Hamburg wird in vielen Fällen einen höheren Satz in Rechnung stellen als in einer ländlichen Gegend.
Üblich ist es hier z.B. die GOZ-Ziffern 1040 seit 2013 in Rechnung zu stellen. Dies bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz, bei besonderer Begründung auch bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Es ergeben sich hier bei durchschnittlich 28 Zähnen je nach Gebührensatz ein Gesamtbetrag von 43,96 (1facher GOZ-Satz) bis 101,36 Euro beim 2,3-fachen GOZ Satz (Regelhöchstsatz). Maximal in besonders schweren Behandlungsfällen wären es beim 3,5-fachen GOZ-Satz = 153,86 Euro für eine Prof. Zahnreinigung.
Seit der GOZ-Reform kostet eine Prof. Zahnreinigung im Jahr 2024 zwischen 100 – 140. Im Normalfall reizen Zahnärzte den erlaubten 3,5- fachen Höchstsatz bei der Berechnung der GOZ-Ziffer 1040 aus.
Folgende Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer solchen Prof. Zahnreinigung
Neben der Prof. Zahnreinigung (PZR) gibt es eine Reihe weiterer wichtiger Prophylaxemaßnahmen, die Zahnfleisch- und Zahnerkrankungen verhindern sollen.
Dazu gehört beispielsweise die Fissurenversiegelung, das Fluoridieren der Zähne, Erstellung eines Mundhygienestatus, Aufbissschienen zum Verhindern von Zahnschäden aufgrund Zähneknirschens, Behandlung knöcherner parodontaler Defekte.
Folgende Tarife erstatten die Kosten für weitere umfangreiche Prophylaxemaßnahmen:
Folgende Tarife erstatten die Kosten einer Wurzelbehandlung
Tarife inkl.Parodontalbehandlung
Folgende Tarife leisten bei einer Parodontosebehandlung:
Mehrkosten für Zahnfüllungen aus Kunststoff oder dentin adhäsive Konstruktionen sind von folgenden Tarifen erstattungsfähig: