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UKV Krankenversicherung

Neue Zahnzusatztarife bei BBKK / UKV

Die BBKK, die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat gemeinsam mit der UKV, der Union Krankenversicherung, neue Zahntarife aufgelegt. Die Tarifreihe „ZahnPRIVAT“ reduziert die Kosten für den Eigenanteil auf 50, 70 respektive 90 Prozent für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe. Dabei wartet das neue Tarifwerk mit einigen Neuerungen auf, die sich nicht nur auf das Leistungsspektrum beziehen.

Tarif ohne Altersrückstellung

Das Thema Altersrückstellung spielt bei der Tariflinie „ZahnPRIVAT“ für die Versicherte keine Rolle. Jeweils mit Erreichen der Altersstufe 20, 30, 40, 50 und 60 Jahre rutschen die Versicherten in die nächsthöhere Beitragsstufe. Damit bleiben ihnen böse Überraschungen, wie sie beispielsweise die Vollversicherten der DKV im Februar erfahren mussten, erspart. Der Verzicht auf Altersrückstellungen wird vom Verzicht auf ausführliche Gesundheitsfragen begleitet. Als besonderes Highlight zählen sicherlich der Verzicht auf generelle Wartezeiten sowie der Wegfall einer Obergrenze bei den Leistungen.

Innovative Behandlungsmethode inklusive

Mit ihrer neuen Tarifgeneration „ZahnPRIVAT“ gehen BKK und UKV nicht nur bei der Beitragskalkulation neue Wege. Die Versicherungsleistungen selbst schließen ebenfalls innovative Behandlungsmethoden ein. Dazu zählen:

  • Parodontosebehandlung auch mittels Periochip
  • Röntgenaufnahmen auch mit digitaler Volumentomographie (DVT)
  • Schmerzausschaltung auch durch Analogsedierung

Zahnersatz ist teuer, Zahnersatzzusatzversicherungen mindern diesen Kostenfaktor erheblich. Dennoch gilt die Frage nicht nur den Leistungen, sondern auch den Beiträgen. Abhängig von der prozentualen Erstattung belaufen sich die Kosten für einen 20-29Jährigen Versicherungsnehmer auf

  • “ZahnPRIVAT Kompakt“ monatlich 7,88 Euro
  • „ZahnPRIVAT Optimal“ 11,66 Euro
  • ZahnPRIVAT Premium 16,64 Euro

Die Preisgestaltung der öffentlich-rechtlichen Versicherer fällt, auch unter Berücksichtigung des Wegfalls der Altersrückstellungen ausgesprochen moderat aus. Die Kostenerstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ), respektive bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ).