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Klimaneutral

Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ bei stat. Tarifen

In den vergangenen Jahren wurden immer wieder stationäre Zusatzversicherungen durch Verbraucherzeitschriften verglichen, die Vorgaben unabhängig zu agieren.
Nicht selten wurde dabei aber nicht mehr als der derzeitige Preis verglichen und Leistungskriterien wie Ein- oder Zweibettzimmer, wenn es hoch kam auch die Frage, ob vor- und nachstationäre Behandlungen erstattet werden, untersucht und bewertet.

Eigenartigerweise schnitten teilweise Zusatzversicherungen hier als Testsieger ab, die zwar die Unterbringung im Einbettzimmer, sowie wahlärztliche Behandlungen absichern. Dies jedoch nur bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte.

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen

Da eine Krankenhauszusatzversicherung insbesondere in lebenswichtigen Notfällen ausreichend Schutz bieten sollte, ist die Auswahl eines Tarife, der auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus leistet, sehr wichtig.

Empfehlungen sind hierfür beispielsweise:

Diese Versicherer leisten über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, sofern eine schriftliche Begründung des behandelnden Arztes vorliegt, in der der Grund für die Überschreitung sachlich und rechtlich begründet wird. Ein triftiger Grund kann z.B. dann vorliegen, wenn für eine schwere Diagnose ein Spezialist herangezogen werden muss, der eine Behandlung durchführt, die nachgewiesenermaßen einen höheren als den üblichen Aufwand erfordert.

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