Zahnzusatzpolicen – darauf kommt es an
Zahnzusatzversicherungen zählen, nicht umsonst, zu den beliebtesten Zusatzversicherungen gesetzlich Krankenversicherter. Wer Zahnersatz benötigt, kann bereits im mittleren Umfang mit einem fünfstelligen Betrag kalkulieren, der auf ihn zukommt. Die Ersatzkassen leisten nur einen Festbetrag und dieser stellt auf das medizinisch Notwendige, nicht auf das Empfehlenswerte, ab. Dazu gehört auch, dass fehlende Zähne im nicht-sichtbaren Bereich gar nicht mehr ersetzt werden. Zahnpolice ist jedoch nicht gleich Zahnpolice. Wie bei vielen anderen Dingen gilt auch hier, dass sich die Leistungen letztendlich auch im Preis widerspiegeln. Natürlich gibt es preisgünstigere und teurere Anbieter. Der billigste Tarif wird aber kaum die gleichen Leistungen aufweisen, wie ein hochpreisiges Produkt.
Die wichtigsten Auswahlkriterien
- Die Höhe der Erstattung regelt, wie viel die Zahnzusatzversicherung übernimmt. Beträgt der Erstattungssatz 75 Prozent, erhält der Patient 75 Prozent des Rechnungsbetrages abzüglich der Vorleistung der Ersatzkasse. Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung leistet demzufolge 90 Prozent der Gesamtkosten abzüglich des GKV-Anteils.
- Zahnärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Diese lässt ein Honorar bis zum 3,5fachen Satz zu. Der Versicherungsnehmer muss also vorher klären, bis zu welcher Höhe die private Zusatzversicherung leistet.
- Professionelle Zahnreinigung spielt bei Zahnzusatzversicherungen als Bestandteil eine immer größere Rolle. Hier gehen die Leistungen von 50 Prozent, über 75 % bis maximal 150 Euro bis zu unbegrenzter Leistung weit auseinander. Wer Wert darauf legt, sollte hier genau vergleichen.
- Die Zahnstaffel regelt, bis zu welcher Höhe pro Jahr eine Erstattung möglich ist. Einige Versicherer heben die Zahnstaffel nach einigen Jahren auf, andere halten diese generell aufrecht. Eine Begrenzung auf beispielsweise 1.800 Euro auch über das vierte Versicherungsjahr hinaus stellt den Versicherungsnehmer ausgesprochen schlecht.
- Der Teufel steckt auch bei Zahnzusatzversicherungen im Detail. Hier müssen Versicherungsnehmer besonders darauf achten, ob Implantate und Inlays versichert sind, ob es eine Maximierung für Brücken gibt, oder nur eine bestimmte Anzahl von Implantaten pro Kiefer erlaubt sind.