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Die betriebliche Krankenzusatzversicherung – für viele noch Neuland

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist zumindest vom Thema her allen Arbeitnehmern bekannt. Noch relativ neu und daher nur wenigen geläufig ist dagegen die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV). Mit dieser Neuerung schuf der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Möglichkeit, arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert, dem kontinuierlichen Leistungsabbau der Ersatzkassen entgegenzuwirken und steuerbegünstigt den Schutz in der Krankenversicherung zu optimieren. Steuerlich betrachtet fallen die Beiträge unter den Paragrafen 40b EStG, den viele noch durch die alte Direktversicherung kennen. Es handelt sich, wie bei der bAV, um eine klassische Gehaltsumwandlung.

Gruppenverträge mit Preisvorteilen

Für die bKV gilt idealerweise ein Gruppenvertrag. Wie groß die Mindestanzahl der Arbeitnehmer sein muss, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Es gibt durchaus Anbieter, welche bereits für fünf Mitarbeiter einen solchen Kollektivvertrag zur Verfügung stellen. Gruppenverträge bieten zwei Vorteile:

• Für die Prämien gilt ein Preisabschlag gegenüber einem Einzelvertrag.
• Die Gesundheitsprüfung fällt weniger kritisch aus, wenn denn überhaupt

Gesundheitsfragen gestellt werden.

Handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung, kann der Arbeitgeber auch die Tarifbausteine auswählen, welche im Rahmen des Gruppenvertrages versicherbar sind. Dazu zählen beispielsweise

Zahnersatz
Ambulante Zusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherung

Warum eine bKV?

Aus Sicht der Unternehmer reicht das klassische Gehalt heute nicht mehr, um qualifiziertes Personal anzuwerben, respektive zu halten. Lohnzusatzleistungen spielen eine immer größere Rolle. Die betriebliche Altersversorgung ist eine davon, die bKV wird die nächste. Während eine bAV etwas Abstraktes ist, was seine Wirkung erst in der fernen Zukunft zeigt, erleben Arbeitnehmer heute bei einem Arztbesuch ganz konkret, wie sich der Leistungsabbau der Ersatzkassen auf die medizinische Versorgung auswirkt. Auf der anderen Seite kosten gute Krankenzusatzversicherungen richtig Geld. Eine Zahnersatzzusatzversicherung für eine vierköpfige Familie ist alles andere als ein Schnäppchen. Wenn doch, sind die Leistungen ihr Geld nicht wert. Im Rahmen der bKV können auch Familienmitglieder abgesichert werden. Auf diese Art können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine umfassende, aktuelle Absicherung bieten und damit einen echten Mehrwert zusätzlich zum Einkommen.

bkV nicht automatisch besser

Sofern Ihr Arbeitgeber für seine Arbeitgeber abgeschlossen hat bedeutet dies nicht, dass sie auch ausreichend versichert sind. Oft lassen sich Arbeitgeber eine betriebliche Krankenzusatzversicherung auch einfach aufschwatzen und die Leistungen bieten keinen besonderen Mehrwert für die Belegschaft. Es kann also sinnvoll sein trotzdem über eine Einzelversicherung das eigene Risiko besser zu versichern.