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Pflegeversicherung: Kinder haften für ihre Eltern

Nach wie vor gilt in der Pflegeversicherung dieser Sachverhalt, der sich auch niemals ändern wird. Die Grundlage für diese Haftung basiert auf einem Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch, der im Jahr 1900 eingeführt wurde. Diese Unterhaltspflicht ist faktisch ein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Sozialämter gehen zwar in Vorleistung, klagen die aufgelaufenen Kosten dann aber bei den Kindern der Pfleglinge wieder ein.

BGH suchte Lösung

Der Bundesgerichtshof sah das Dilemma der sogenannten Sandwich-Generation. Diese Generation hat häufig selbst noch eigene Kinder, die versorgt werden müssen oder Unterhaltsansprüche haben. Auf der anderen Seite haben die Eltern ein Alter erreicht, welches Pflege notwendig macht. Im Jahr 2002 versuchten die Richter, eine Lösung zu finden:

  • Die steuerlichen Freibeträge für zahlungspflichte Angehörige von pflegebedürftigen Familienangehörigen wurden erhöht.
  • Laufende Kreditverpflichtungen werden bei der Leistungshöhe berücksichtigt.
  • Eigene Lebensversicherungen, welche der Altersvorsorge dienen, werden dem Schonvermögen zugerechnet.

Diese Schritte waren zwar ein positives Signal, könnten sich aber langfristig auch nur als Tropfen auf den heißen Stein herausstellen.

Gesellschaftliches Problem

Tatsache ist, dass die Problematik der Haftung der Kinder eine gesellschaftliche Frage ist. In wohlhabenden Familien verfügen die pflegebedürftigen Eltern in der Regel über genügend Kapital, um die Kosten für die Pflege aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Anders sieht es in der Mittelschicht und unteren Mittelschicht aus. Bei einem Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben von 2.000 Euro muss der Nachwuchs damit rechnen, mit rund 100 Euro monatlich für die Pflege der Eltern aufkommen zu müssen. Ein Anstieg auf bis zu 5.000 netto Euro führt dazu, dass bis zu einem Drittel des Netto-Einkommens von den Sozialämtern zurückgefordert wird. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Höchstsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum ausreichend sind, um eine vollstationäre Pflege bei Stufe III zu finanzieren. Mit Einführung der staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung versuchte der Bund, hier gegenzusteuern und weitere Anreize zur privaten Vorsorge zu schaffen.

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