Wir hatten in den letzten Jahrzehnten bereits zweimal den Fall, dass bestimmte Leistungen komplett aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen wurden:
Diese Leistungsstreichung im Zahnersatzbereich wurde zwar 1999 durch die Rot/Grüne Regierung wieder revidiert, doch zeigen diese Beispiele, dass es jederzeit wieder der Fall sein könnte, dass Teilleistungen für Zahnersatz oder auch der gesamte Bereich der Erstattung für Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenkasse aus Kostengründen gestrichen wird.
Derzeit erbringt die Gesetzliche Krankenkasse zwar befundbezogene Festzuschüsse , doch sieht man sich die europäischen Nachbarländer an, fällt auf, dass die gesetzliche Grundversorgung dort eine Leistung für Zahnersatz nicht mehr vorsieht.
In diesem Zusammenhang ist es für den Gesetzlich Versicherten nicht nur wichtig überhaupt eine Zahnzusatzversicherung mit hohen Erstattungsleistungen für hochwertigen Zahnersatz zu besitzen, es ist ferner wichtig, dass diese Zahnzusatzversicherung reformsicher ist, das bedeutet, dass diese Zahnzusatzversicherung unabhängig davon leisten muss, wieviel die Gesetzliche Krankenkasse leistet.
Und vor allem ist sie nur dann als reformsicher anzusehen, wenn die Zahnzusatzversicherung auch dann eine Leistung erbringt, wenn die Gesetzliche Krankenkasse überhaupt nichts zahlt.
Es nützt einem der höchste Erstattungssatz bei einer Zahnzusatzversicherung nichts, wenn diese nicht unabhängig der gesetzlichen Krankenkasse leistet. Zwar ist es üblich, dass auch empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn der Versicherte auf eine GKV-Vorleistung, auf die er einen Anspruch hat, verzichtet, doch wesentlich schlimmer wäre es, wenn man aufgrund einer gesetzlichen Änderung möglichweise niemals eine Vorleistung der GKV erhält und die damals abgeschlossene Zahnzusatzversicherung dann wertlos wäre.
Zwar kann es gut sein, dass ein solcher Versicherer die Tarifbedingungen dann zum Vorteil der Kunden anpassen könnte, er muss dies jedoch nicht und die zweite Frage ist, wie sähe eine solche Anpassung genau aus und wird sie auch Versicherten mit dann schlechtem Gebissstatus angeboten?
Aus diesem Grund sollte man sich vorher die Gedanken machen und eine Zahnzusatzversicherung wählen, die das Kriterium Reformsicherheit erfüllt:
Folgende Zahnzusatzversicherungen erbringen zwar eine Leistung für Zahnersatz, auch dann, wenn die GKV keine Leistung erbringt, doch wird in einem solchen Fall die tarifliche Leistung gekürzt:
Diese Tarife leisten ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse überhaut nicht:
Ausserdem sämtliche Tarife, die beispielsweise den Festzuschuss der GKV verdoppeln. Sofern es keinen Festzuschuss gibt, kann dieser natürlich auch nicht verdoppelt werden, insofern müsste ein solcher Tarif auch nicht leisten.
Sofern im Zuge einer Gesundheitsreform die Krankenkassen nicht mehr für Zahnersatz leisten müssten, würden reformsichere Tarife diese Nichtleistung tarifbedingt auffangen.
Nicht reformsichere Tarife hingegen müssten erstmal gar nicht zahlen. Vermutlich würden diese Versicherer jedoch den Versicherten einen anderen Tarif anbieten, der in etwa den gleichen Beitrag hat, aber vermutlich weniger leistet.
Ob diese Leistungen den Versicherten dann gefallen, bleibt fraglich. Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung wäre dann nur mit erneuten Gesundheitsfragen und neuen Wartezeiten und anfänglichen Summenbegrenzungen möglich.