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Zahnzusatzversicherung – Zahnbehandlung – Mehrkosten

Zahnerhaltende Maßnahmen wie z.B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen sind etwas unangenehmes, verhindern aber nicht selten eine noch größere und vor allem teurere Zahnersatzmaßnahme.
Derartige Zahnbehandlungen sind z.B:

  • Wurzelbehandlungen, Teilresektion, medikamentöse Einlage
  • Parodontosebehandlungen mittels Laser-Mikroskop
  • Aufbissschienen (insbesondere CMD-Schienen)

Grundsätzlich haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf zahnerhaltende Maßnahmen wie eine Parodontosebehandlung oder eine Wurzelbehandlung.

Warum die Kassenleistung unzureichend ist

Die Wahrscheinlichkeit einen erhaltungswürdigen Zahn durch eine Wurzelbehandlung “retten” zu können, kann durch den Einsatz hochwertiger Behandlungsmethoden mehr als verdoppelt werden.

Leider hat ein Kassenversicherter nur die Wahl zwischen den folgenden Optionen:

- entweder die geringe Leistung zu wählen, auf die er gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch hat
- oder die komplette höherwertige Privatbehandlung selbst zu bezahlen.

Die meisten Patienten werden sich, insbesondere auch aufgrund ihres zahnärztlichen Rates, für eine höherwertige Behandlung entscheiden.
Die Folge sind Mehrkosten zwischen mehreren hundert oder sogar bis zu 2000 Euro (bei z.B.Wurzelspitzenteilresektionen).

Diese Mehrkosten können durch Zahnzusatzversicherungen abgesichert werden. Es muss aber genau darau geachtet werden, ob der betreffende Tarif auch tatsächlich dann leistet, wenn die Krankenkasse aufgrund der Indikation eine Leistung zur Verfügung stellt, der Patient sich aber für die höherwertige Behandlungsvariante entscheidet.

Empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen

Unter anderem folgende Zahntarife kommen für hochwertige zahnerhaltende Maßnahmen auf, egal ob die Krankenkasse vorleistet oder nicht:

Es gibt sicherlich noch den ein oder anderen Anbieter mehr, der für die Mehrkosten bei Zahnbehandlungen in jedem Fall (Voraussetzung ist immer die medizinische Notwendigkeit) leistet, aber ca. 90% der Tarife am Markt, die für Wurzelbehandlungen oder Parodontose vorgeben zu leisten, tun dies nur in einem Bruchteil der Versicherungsfälle, da meist ein Anspruch auf eine Kassenleistung vorliegt.