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Kinderärzte mit Kassenzulassung werden zur Mangelware

Die Anzahl der Geburten in Deutschland, lange Jahre rückläufig, zeigt wieder eine sehr vorsichtige Aufwärtstendenz. Um so kritischer ist es allerdings, dass die Zahl der Kinderärzte mit Kassenzulassung fast schon umgekehrt überproportional proportional rückläufig ist.

Entwickling der Geburten 2010 bis 2021:

Geburtenentwicklung Deutschland

Quelle: statista.de - Geburtenentwicklung Deutschland 2010 bis 2021

Abweisen statt behandeln

Die personelle Situation bei den Kinderärzten mit einer Kassenzulassung lässt sich nur noch mit absoluter Überforderung beschreiben. Immer häufiger müssen Ärzte neue Patienten ablehnen, da sowohl die zeitlichen als auch personellen Möglichkeiten zur Behandlung fehlen. Im Rahmen einer Befragung der Hessenschau unter hessischen Kinderärzten gab eine Praxishelferin an, dass sie im Mittel 20 Patienten pro Woche ablehnen müsse. Alleine in Hessen fehlen 660 Azubis für eine Ausbildung zu Medizinischen Fachangestellten (MFA) (Quelle: Hessenschau, 1.9.2022). Und ohne das Fachpersonal lässt sich keine Praxis führen.

Eine der Hauptursachen für die dünne Personaldecke liegt in der Bezahlung. Während ein oder eine MFA in einer Praxis rund 2.600 Euro Brutto im Monat verdient, erhalten Pfleger und Pflegerinnen im stationären Dienst 1.000 Euro mehr. Der Konkurrenzkampf zwischen stationären Einrichtungen und Arztpraxen ist in vollem Gang. Dass ein niedergelassener Arzt im Kampf mit den Krankenhausbetreibern nicht mithalten kann, lässt sich nachvollziehen. Dem Argument, die Gehälter anzupassen, halten die Kinderärzte entgegen, dass die Erstattung durch die Kassen eine Gehaltserhöhung in dieser Größenordnung kaum zulässt.
Laut dem Fachmagazin healthrelations.de liegt das Bruttoeinkommen eines niedergelassenen Kinderarztes bei rund 330.000 Euro im Jahr. Die Personalkosten von ca. 28 Prozent übersteigen jedoch den Personalaufwand anderer Fachrichtungen.

Versorgungslücken als neues “Normal”

Der Beitrag der Hessenschau kommt nicht von ungefähr. Immerhin ist Hessen in der bundesweiten Versorgungsdichte im Jahr 2022 vom vorletzten Platz in 2021 auf den letzten Platz abgerutscht. Gerade einmal 8,4 Kinderärzte versorgen im Durchschnitt 100.000 Bewohner. Bremen, sonst häufig auf den hinteren Rängen bei Sozialstatistiken, liegt bei der medizinischen Versorgung kranker Kinder mit 14,3 Ärzten pro 100.000 Einwohner auf Rang eins.

Natürlich gibt es auch bei Kinderärzten die üblichen Verteilungsunterschiede zwischen urbaner und ländlicher Region. Wer auf dem Land wohnt und ein krankes Kind hat, muss häufig kilometerweit bis zum nächsten Kinderarzt mit Kassenzulassung fahren. In den Großstädten kaschieren die Notaufnahmen der Krankenhäuser den Ärztemangel.

Der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte Nordrhein, Axel Gerschlauer, formulierte es so:

„Es wird in den nächsten Jahren weiter schlimmer werden – und der Mangel, der allen auf einmal auffällt, wird die neue Normalität sein.“ (Quelle: Deutschlanfunkkultur.de, 28.11.2022)

Für Eltern, die mit einem erkrankten Kind auf der Suche nach einem behandelnden Kinderarzt sind, dürften die Worte einer Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen wie der reine Hohn klingen:

Eine Sprecherin erklärte, dass mit einer rechnerischen Quote von 2487 Kindern pro Kinderarzt die Bedarfsplanung übertroffen werde. In dieser ist vorgesehen, dass ein Kinderarzt 2862 Kinder versorgt. (Quelle: FNP, 30.4.2020)

Man muss nur die theoretischen Zahlen so lange korrigieren, bis sie in die Realität passen.

Was können Eltern gegen den Versorgungsmangel bei Kindern tun?

Die Rede war in diesem Artikel bislang ausschließlich von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten mit Kassenzulassung. Es gibt aber auch noch eine Alternative: Niedergelassene Kinder- und Jugendärzte, die auf privatärztlicher Basis arbeiten (Privatärzte).

Wer ein Kind hat, fürchtet meist die Monate von Oktober bis März besonders. Es ist die Zeit, in der die Erkältungsviren in Kindergarten und Schule besonders aktiv sind. Wer zwei oder mehr Kinder hat, kennt das Spiel, dass eines das andere ansteckt, immer schön im Kreis, dass die Besuche in der Apotheke fast schon Abonnementcharakter haben.

Um so kritischer wird es, wenn bei einer ernsthaften Erkrankung dann die medizinische Versorgung fehlt. Aber es muss noch nicht mal der Krankheitsfall eintreten. Wer macht die Vorsorgeuntersuchungen, wenn kein Kinderarzt im Umkreis Kapazitäten hat?

Auch wenn eine privatärztliche Behandlung eine Lösung wäre, scheuen viele Eltern vor den Kosten, die sie in diesem Fall selbst tragen müssten. Aber auch hier gibt es eine Lösung, in diesem Fall von der privaten Versicherungswirtschaft, namentlich der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV).

Private Zusatzversicherung leistet auch bei privatärztlicher Behandlung

Die privaten Krankenversicherer bieten den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, den dort bestehenden Basisschutz durch Wahl des Kostenerstattungsprinzips zu “veredeln”. Vor dem Hintergrund der Mangelsituation bei Kinder- und Jugendärzten mit Kassenzulassung muss man schon sagen, die Behandlung überhaupt sicherzustellen.

Im Bereich passender ambulanter sind nur wenige Private Versicherer etabliert (z.B: DKV, Arag, Württembergische, Signal Iduna, Münchener Verein).

Die klar leistungsstärksten Tarifen, insbesondere unter Berücksichtigung der besten Absicherung bei Behandlungen durch Privatärzte ohne eine Kassenzulassung bietet mit Abstand die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV).

Der Fokus der DKV bei ambulanten Zusatztarifen in Verbindung mit der Wahl des Kostenerstattungsverfahrens der gesetzlichen Krankenkasse liegt zum einen auf einem Rund-um-Schutz, dem Tarif DKV BMG. Anders, als es viele Versicherten von den privaten Zusatzversicherungen gewohnt sind, leistet der Tarif DKV BMG auch ohne Vorleistung durch die GKV. Dies ist ein entscheidender Sachverhalt!

Die Versicherten profitieren unter anderem von:

  • 100 % Erstattung im ambulanten Bereich, egal ob mit oder ohne Vorleistung der GKV
  • 100 % für stationäre Behandlungen als Privatpatient im 1- oder 2-Bettzimmer (für Einbettzimmer Baustein BMZ1G)
  • 100 % für Sehhilfen bis 500 Euro pro Verordnung
  • 100 % Erstattung Zahnbehandlungen (inkl. Prophylaxe) – Privatpatient beim Zahnarzt
  • 85 % Erstattung für hochwertigen Zahnersatz (inkl. Implantate und Inlays)
  • 100 % Erstattung für Kieferorthopädie – (Behandlung muss vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen worden sein.)
  • 80 % Erstattung für Naturheilverfahren nach Hufeland und für Heilpraktiker-Behandlungen nach GebüH (bis 1000 Euro Erstattung pro Jahr, wobei z. B. Osteopathie als anerkanntes Heilmittel zu 100 % unbegrenzt erstattungsfähig ist)
  • keine anfänglichen Wartezeiten
  • Erstattung auch über den 3,5fachen GOÄ/GOZ Höchstsatz hinaus

Alternativ bietet sich auch der Tarif DKV-KAMP an. Dieser Tarif beschränkt sich jedoch rein auf die Absicherung ambulanter Leistungen und ist daher etwas günstiger. Stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlungen sind nicht versichert. Zudem würde dieser Tarif bei Privatärzten ohne Kassenzulassung max. 85% der Aufwendungen ersetzten, da die Gesetzliche Krankenkasse hier nicht vorleistet.

Zu den Highlights zählen unter anderem:

  • 100 % Erstattung bei Vorleistung der GKV für ambulante Behandlungen inkl. verordneter Arzneimittel/Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • 85 % Erstattung, falls die Krankenkasse keine Leistung erbringt, beispielsweise bei Privatärzten
  • Leistungen über dem 3,5fachen Höchstsatz der GOÄ bei gültiger Honorarvereinbarung
  • 85-100 % Erstattung für Heilpraktikerbehandlung
  • Erstattung für Psychotherapie
  • Übernahme von Kosten auch für LASIK-OPs und Kosten für Sehhilfen bis 85 Prozent, maximal 500,- Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Behandlung als Privatpatient:

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