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Klimaneutral

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung Vergleich

Unbesorgt und bestens versorgt im Alter

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  • inkl. Tarife ohne Gesundheitsfragen
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Pflegezusatzversicherung mit Annahmegarantie

Pflegezusatzversicherung für jeden

Pflegezusatzversicherung für jeden

Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist eine Form der privaten Pflegeversicherung, die von der Regierung unterstützt wird. Sie wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung im Falle von Pflegebedürftigkeit abzumildern und die Versorgung im Alter zu verbessern.
Diese Art der Versicherung ist für Personen gedacht, die über die gesetzliche Pflegeversicherung hinaus vorsorgen möchten. Sie bietet zusätzliche Leistungen und finanzielle Unterstützung, um den individuellen Bedarf im Pflegefall abzudecken.
Die staatliche Förderung erfolgt in Form von Zulagen und/oder steuerlichen Vorteilen. Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Um diese Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie zum Beispiel das Abschließen einer zertifizierten Versicherung und die regelmäßige Zahlung von Beiträgen.

Seit 2013 fördert der Staat gewisse Pflegetagegeldversicherungen mit 5 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei um die als umgangssprachlich bezeichneten Pflege Bahr Zusatzversicherungen.
Abschließbar ist die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung für alle Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr. Der Mindestbeitrag beträgt 10 Euro, also 15 Euro abzüglich 5 Euro staatlicher Förderung.
Der Grundtarif leistet in allen Pflegegraden von 0-5 .
Die Tarife sind ohne Gesundheitsprüfung abschließbar und leisten sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege.

Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung wird niemand abgelehnt, sofern er:

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • noch nie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt hat
  • noch keine weitere Pflege-Bahr Förderpflegezusatzversicherung abgeschlossen hat
  • in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert ist.

Basisleistung aufstocken sinnvoll

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist durch eine herkömmliche Pflegetagegeldversicherung mit besseren Leistung, aber Gesundheitsfragen, aufstockbar.
Der Münchener Verein bietet für sein staatlich gefördertes Pflegezusatzprodukt die gleichen hervorragenden Bedingungen wie für den Pflege Bahr Grundschutz und ist damit besonders attraktiv.
Beachten Sie auch, ab wann man eine Pflegetagegeldversicherung als günstig einstufen kann.
Da die staatlich geförderte Grundabsicherung nur bis 900 Euro in Pflegegrad 5 (in den niedrigeren Pflegegraden entsprechend weniger) absichern muss, die Deckungslücken im Bereich der Pflegeabsicherung sich aber im Rahmen von rund 1500 Euro im Monat bewegt, sollte der Grundschutz durch einen Pflege-Bahr-Tarif in jedem Fall aufgestockt werden.

Nachteile staatlich geförderter Pflegezusatzversicherung

Mit dem Vorteil, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen zu können gehen aber auch einige Nachteile einher. Die Pflegebahr-Tarife sehen beispielsweise 5 Jahre Wartezeit vor (Ausnahme ist hier z.B. der Münchener Verein, bei welchem nur 3 Jahre Wartezeit bestehen und den es sowohl als geförderte als auch nicht geförderte Pflegetagegeldvariante gibt.
Ein entscheidender weiterer Nachteil der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung ist, dass sich bei diesen Tarifen leider keine Beitragsbefreiung im Pflegefall mitversichern lässt. Dies lässt sich zwar indirekt durch ein ca. 5 Euro höheres Pflegetagegeld abbilden, doch da die staatlich geförderten Tarife aufgrund keinerlei Gesundheitsprüfung später deutlich teurer sein können und der Beitrag auch im Pflegefall weiter zu bezahlen ist, kann die Pflegegeldauszahlung stark reduziert sein.
Wenn also möglich, bietet es sich eher an eine Pflegezusatzversicherung ohne staatliche Förderung abzuschließen, zumal es auch hier einen Tarif ohne Gesundheitsfragen gibt (Münchener Verein Deutschland Pflege).
Die fehlende Risikoprüfung in staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen kann Beitragsinstabilität bedeuten.