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Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Gesundheitsfragen (bei bestimmten schweren Vorerkrankungen kann nur eine begrenzte Absicherung erfolgen, bzw. sind bestimmte schwere Erkrankungen, sofern bei Abschluss bereits bekannt, ausgeschlossen)
  • Alle Pflegestufen von I bis VI möglich und individuelles Tagegeld wählbar
  • Leistungsbaustein DEMENZ hinzuwählbar
  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I möglich
  • Günstiger Beitrag
  • nur online abschließbar

Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Nahezu einmalig am Markt erhalten Sie mit dieser Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung bzw. Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung einen leistungsstarken Tarif im Bereich der Pflegegeldabsicherung.
Der Tarif ist direkt nur online abschließbar und daher besonders günstig. Die Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung wurde bereits von mehreren Fachzeitschriften wie ÖKOTEST mit Bestnoten bewertet, was zudem für die hohe Qualität dieser Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen spricht.

Pflegegrad I bis V

Sie können bei der Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen individuell die Höhe des zu versichernden Pflegetagegeldes in den Pflegestufen I bis III wählen und zudem entscheiden, ob Sie ein Pflegetagegeld für den ambulanten Bereich, nur den stationären Bereich oder für jeden Fall absichern möchten. Wichtig dabei ist nur, dass es nicht möglich ist, z.B. nur den Pflegegrad I abzusichern, ohne gleichzeitig auch die Pflegegrade II und III bzw. IV und V zu versichern. Andersherum ist dies durchaus möglich.

Leistung bei Pflegegrad 1

Die Pflegetagegeldversicherung des Münchener Vereins wurde ordentlich nachgebessert und ab sofort lässt sich bereits ab Pflegestufe 0 ein Pflegetagegeld versichern. Insofern lassen sich bei dieser Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung individuell die Pflegegrade I,II,III;IV und V absichern

Beitragsbefreiung

Der Baustein Beitragsbefreiung sieht vor, dass Sie bei Erreichen des Pflegegrades I oder höher nicht nur das vereinbarte Pflegetagegeld durch die Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung erhalten, sondern dass auch die Beiträge für Ihre Pflegezusatzversicherung für Sie wegfallen und von der Versicherung bezahlt werden.

Einmalleistung

Zudem ist eine Einmalleistung zusätzlich versicherbar, diese kommt zur Auszahlung, sobald eine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt und kann in 1000er Schritten zusätzlich von 1000 bis 10000 Euro abgesichert werden. Ein solches Pflegegeld ist sehr sinnvoll, wenn bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit z.B. sofort bauliche Maßnahmen anfallen, die eine höhere finanzielle Sofortbelastung bedeuten.

Münchener Verein – seit 90 Jahren erfolgreich im KV-Bereich

Die Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird vom Münchener Verein angeboten, welcher bereits seit über 90 Jahren erfolgreich am Markt für Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen vertreten ist. Insbesondere im Bereich Krankenzusatzversicherung holt dieser Versicherer stark auf. Somit stellt diese Private Krankenversicherung einen verlässlichen Partner für Ihre Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung dar.

Update Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen

Die Münchener Verein Pflegetagegeldversicherung stellt zwar keine Gesundheitsfragen, jedoch kann eine über die Pflege Bahr-Leistungen hinausgehende Leistung bezülich folgender Erkranungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, wenn bereits bei Abschluss bekannt:

  • keine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB-Grad von über 50% besteht
  • und folgende Erkrankungen in den letzten 5 Jahren nicht diganostiziert bzw. behandelt wurden: Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems: Alzheimer, Amyotrophe
    Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen
    (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia
    gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
    Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems: Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz,
    Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
    Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen: insulinpflichtiger Diabetes
    mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose,
    Niereninsuffizienz
    Erkrankungen des Immunsystems: HIV-Infektion, AIDS
    Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems: Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
    genetische Erkrankungen: Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
    sonstige Erkrankungen: Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus,Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-,Drogenmissbrauchsschäden).
    • innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist
    und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

Ebenfalls interessant: Die Pflege-Bahr Tarife

Ohne Gesundheitsfragen sind generell die staatlich geförderten Pflege Bahr Tarife abschließbar, die einen Kontrahierungszwang auch bei Vorerkrankung haben.