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Was die Krankenkassenleistungen für Naturheilverfahren taugen

Naturheilverfahren sind heutzutage mehr als nur eine Alternative zur Schulmedizin und werden von Jung und Alt immer stärker nachgefragt.

Viele Naturheilverfahren wie z:B. Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie werden mehr oder minder auch von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

Ein Beispiel wäre hier z.B. die Techniker Krankenkasse, welche bis zu 6 Sitzungen für Osteopathie bezuschusst.

Auch homöopathische Medikamente bis zu bestimmten Höchstbeträgen pro Jahr (ca. 100-150 Euro) werden durch einige Krankenkassen erstattet.

Mit bis zu 360 Euro Erstattung pro Person und Jahr leistet die BKK VBU derzeit als Gesetzliche Krankenkasse am meisten für Osteopathie.

Nachteile der Krankenkassenleistungen für Naturheilverfahren

Leider sind die Erstattungen der Krankenkassen nicht dauerhaft gesichert.

  • Der Versicherte hat keinen dauerhaften Rechtsanspruch auf diese Leistungen, sie sind freiwillig.
  • Die vorgesehenen Leistungen sind nicht ausreichend um zum Behandlungserfolg zu führen. Es ist nicht mehr als ein netter Zuschuss.

Sicherer ist eine Heilpraktikerversicherung

Da Gesetzliche Krankenkassen die freiwilligen Leistungen je nach Finanzlage auch wieder streichen und kürzen können (z.B. kürzte die Techniker Krankenkasse erst 2017 ihre freiwillige Erstattung für Osteopathie um 50%) ist es immer sinnvoller diese Kosten durch eine private Heilpraktikerversicherung abzusichern.

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