Ärzte nehmen sich für Privatpatienten mehr Zeit
Der Privatpatientenstatus bezieht sich auf den medizinischen Versicherungsstatus einer Person. Wenn jemand Privatpatient ist, hat er eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die ihm bestimmte Vorteile und Privilegien bietet.
Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Personen haben Privatpatienten in der Regel eine schnellere und umfassendere medizinische Versorgung. Sie haben die Möglichkeit, einen bestimmten Arzt oder Spezialisten ihrer Wahl zu konsultieren, ohne eine Überweisung zu benötigen. Zudem haben sie oft die Möglichkeit, Termine schneller zu vereinbaren und Wartezeiten zu vermeiden.
Ein weiterer Vorteil des Privatpatientenstatus ist, dass die Kosten für bestimmte medizinische Leistungen oft vollständig oder teilweise von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Dies bedeutet, dass Privatpatienten manchmal Zugang zu teureren Behandlungen oder Medikamenten haben, die für gesetzlich versicherte Personen möglicherweise nicht zugänglich sind.
Insgesamt bietet der Privatpatientenstatus eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlungsoptionen. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass dies mit höheren Kosten verbunden sein kann. Es lohnt sich daher, die persönlichen Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten abzuwägen, bevor man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet.
Durch Wahl des Kostenerstattungsprinzips haben auch gesetzlich Versicherte die Möglichkeit den Privatpatientenstatus zu erhalten.
Bereits seit über 15 Jahren haben Versicherte das Recht bei Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Sie werden dadurch zum Selbstzahler/Privatpatienten.
Die GKV kommt in dem Zusammenhang immer für einen Teil der Privatrechnung auf, über eine ambulante Restkostenversicherung erhalten Sie die nicht übernommenen Rechnungsanteile durch den Privaten Versicherer erstattet.
Vorteile sind dabei generell:
Um den dadurch entstehenden Mehrkosten zu entgehen, wird der Abschluss einer privaten ambulanten Zusatzversicherung angeraten. Denn die Krankenkassen erstatten bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nur einen geringen Teil der privatärztlichen Rechnung. Die GKV selbst leistet auch dann nicht für Privatärzte (Ärzte ohne Kassenzulassung) oder alle Medikamente (auf Privatrezept).
Viele Krankenversicherer, die einen Kostenerstattungstarif für den ambulanten Bereich anbieten, sehen nur eine Erstattung vor, wenn die Krankenkasse eine Vorleistung vorsieht.
Das bedeutet, dass bei Ärzten ohne Kassenzulassung oder für viele Private Rezepte dann gar nicht geleistet wird.
Unter anderem folgende Tarife leisten auch ohne jegliche Erstattung/Vorleistung der Krankenkasse:
Wer erst auf die Idee kommt über die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens und der passenden Zusatzversicherung eine bessere ärztliche Versorgung zu erhalten, wenn er sie bereits benötigt, der kommt leider zu spät.
Da bei Antragstellung Gesundheitsfragen zu beantworten sind, muss man sich bereits um eine solche Absicherung gekümmert haben, bevor eine dauerhafte medizinische Behandlung z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung, begonnen hat.