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Klimaneutral

Privatpatientenstatus trotz GKV

Ambulante Restkostenversicherung (Kostenerstattungsprinzip)

Privatpatient beim Arzt

  • 100% Privatpatient als GKV-Versicherter
  • Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung inkl.
  • PKV-Upgrade” für die Gesetzliche Krankenkasse
  • Über 15 Jahre Erfahrung im Thema GKV Kostenerstattungsprinzip

Was bedeutet Privatpatientenstatus ?

Ärzte nehmen sich für Privatpatienten mehr Zeit

Ärzte nehmen sich für Privatpatienten mehr Zeit

Der Privatpatientenstatus bezieht sich auf den medizinischen Versicherungsstatus einer Person. Wenn jemand Privatpatient ist, hat er eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die ihm bestimmte Vorteile und Privilegien bietet.
Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Personen haben Privatpatienten in der Regel eine schnellere und umfassendere medizinische Versorgung. Sie haben die Möglichkeit, einen bestimmten Arzt oder Spezialisten ihrer Wahl zu konsultieren, ohne eine Überweisung zu benötigen. Zudem haben sie oft die Möglichkeit, Termine schneller zu vereinbaren und Wartezeiten zu vermeiden.

Ein weiterer Vorteil des Privatpatientenstatus ist, dass die Kosten für bestimmte medizinische Leistungen oft vollständig oder teilweise von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Dies bedeutet, dass Privatpatienten manchmal Zugang zu teureren Behandlungen oder Medikamenten haben, die für gesetzlich versicherte Personen möglicherweise nicht zugänglich sind.

Insgesamt bietet der Privatpatientenstatus eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf medizinische Versorgung und Behandlungsoptionen. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass dies mit höheren Kosten verbunden sein kann. Es lohnt sich daher, die persönlichen Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten abzuwägen, bevor man sich für eine private Krankenversicherung entscheidet.

Durch Wahl des Kostenerstattungsprinzips haben auch gesetzlich Versicherte die Möglichkeit den Privatpatientenstatus zu erhalten.

Zusatzversicherungen zum Erreichen des Privatpatientenstatus bei gesetzlich Versicherten

Privatpatientenstatus für GKV-Versicherte Ambulant Krankenhaus Zahn
Wie erreichbar über ambulante Zusatzversicherung im Rahmen des GKV-Kostenerstattungsverfahrens über Krankenhauszusatzversicherung oder als Komplettschutz über DKV BMG über Zahnzusatzversicherung oder als Komplettschutz über DKV BMG
Leistungen Bis 100 % Erstattung für privatärztliche Leistungen und Verordnungen, auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze Als ergänzende Krankenhauszusatzversicherung – Wahlleistungen und Privatpatientenstatus im Krankenhaus, auch ohne Vorleistung der Krankenkasse oder über Kompletttarif DKV BMG auch ohne Vorleistung der GKV und ohne Abzüge in Privatkliniken. Über ergänzende Zahnzusatzversicherungen bis 100 % Erstattung (in der Regel bis 3,5-facher GOZ-Höchstsatz), über DKV BMG Kompletttarif Kosten auch über den Höchstsätzen mit und auch ohne GKV-Vorleistung.
Monatliche Kosten Kinder ab ca. 40 €, Erwachsene ab ca. 150 € – Komplettschutz ca. 100 € pro Kind, ca. 300 € für Erwachsene Kinder ab ca. 5 €, Erwachsene ab ca. 30 € monatlich Kinder ab ca. 10–15 €, Erwachsene je nach Alter und Tarif ab ca. 20–30 € monatlich
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Ambulant

Leistungen

Bis 100 % Erstattung für privatärztliche Leistungen auch oberhalb der GOÄ-Höchstsätze

Krankenhaus

Leistungen

Wahlleistungen und Privatpatientenstatus im Krankenhaus – auch ohne GKV-Vorleistung oder über DKV BMG ohne Abzüge in Privatkliniken

Zahn

Leistungen

Bis 100 % Erstattung (regelmäßig bis 3,5-facher GOZ-Satz), über DKV BMG auch über den Höchstsätzen mit oder ohne GKV-Vorleistung

Kostenerstattungsprinzip – das Recht auf Privatpatienten-Status für GKV Versicherte

Bereits seit über 15 Jahren haben Versicherte das Recht bei Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Sie werden dadurch zum Selbstzahler/Privatpatienten.
Die GKV kommt in dem Zusammenhang immer für einen Teil der Privatrechnung auf, über eine ambulante Restkostenversicherung erhalten Sie die nicht übernommenen Rechnungsanteile durch den Privaten Versicherer erstattet.

Vorteile sind dabei generell:

  • Keine langen Wartezeiten auf Facharzttermine
  • Anspruch auf mordernste medizinische Methoden
  • Anspruch auf Leistung für Privatärzte und Privatrezepte
  • Keine Budgetierung durch die Krankenkassen

Um den dadurch entstehenden Mehrkosten zu entgehen, wird der Abschluss einer privaten ambulanten Zusatzversicherung angeraten. Denn die Krankenkassen erstatten bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nur einen geringen Teil der privatärztlichen Rechnung. Die GKV selbst leistet auch dann nicht für Privatärzte (Ärzte ohne Kassenzulassung) oder alle Medikamente (auf Privatrezept).

Gesetzlich versicherte können die Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren und damit auf den Privatpatientenstatus bei ihrer Krankenkasse für verschiedene Bereiche wählen:

  • Amblante ärztliche Versorgung – Hier ergeben sich die größten Vorteile für gesetzlich Versicherte, zumindest dann, wenn parallel eine private ambulante Restkosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird, da ansonsten ehebliche Eigenanteile zu zahlen wären, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden´.
  • Verordnete ärztliche/zahnärztliche Leistungen: Dies betrifft die verordneten Arznei- Heil- und medizinische Hilfsmittel. Auch hier sollte nur dann der Privatpatientenstatus gewählt werden, wenn die abgeschlossene ambulante Zusatzversicherung die verbleibenden Restkosten übernimmt.
  • Stationäre Behandlungen: Hier lässt sich ein Privatpatientenstatus für gesetzlich Krankenversicherte auch ohne Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip erreichen. Gute stationäre Zusatzversicherungen übernehmen die Wahlleistungen für Komfortzimmer und privatärztliche stationäre Behandlungen
  • Zahnärztliche Leistungen: Zwar kann auch hier durch Wahl der GKV Kostenerstattung der Privatpatientenstatus gewählt werden, doch versprechenen moderne Zahnzusatzversicherungen ebenfalls Leistungen, die denen einer PKV-Vollversicherung bereits sehr nahekommen.

Privatpatient-Status für GKV Versicherte – ambulante Behandlungen

Die größten Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung geegenüber den Leistungen einer privaten Krankenkostenvollversicherung lassen sich vor allem in der ambulanten Versorgung finden. Und zwar dann, wenn es beispielsweise um die Terminvergabe insbesondere bei Fachärrzten, jedoch auch bezüglich der Verordnung von Heilmitteln wie Massagen oder Krankengymnasik geht. Genau hier lässt sich jedoch durch Wahl des GKV Kostenerstattungsverfahrens und dem Abschluss einer ambulanten Restkostenversicherung sozusagen ein Upgrade der GKV Leistungen nahe dem Niveau einer Krankenvollversicherung erreichen. Die Kosten, die die GKV im Rahmen der Kostenerstattung nicht abdeckt, werden durch eine solche Zusatzversicherung abgedeckt. Das Ergebnis ist der ambulante Privatpatienstatus für gesetzlich Krankenversicherte ohne ein Kostenrisiko eingehen zu müssen.

Unterschiede bei ambulanten Kostenerstattungstarifen

Viele Krankenversicherer, die einen Kostenerstattungstarif für den ambulanten Bereich anbieten, sehen nur eine Erstattung vor, wenn die Krankenkasse eine Vorleistung vorsieht.
Das bedeutet, dass bei Ärzten ohne Kassenzulassung oder für viele Private Rezepte dann gar nicht geleistet wird.

Unter anderem folgende Tarife leisten auch ohne jegliche Erstattung/Vorleistung der Krankenkasse:

  • DKV KAMP : 100% bei Vorleistung und 85% der Rechnung ohne Vorleistung der Krankenkasse. Leistet auch für privatärztliche Verordnungen
  • DKV BMG : Dieser Tarif erstattet immer 100% und dies im ambulanten, stationären und dentalen Leistungsbereich.Leistet auch für privatärztliche Verordnungen
  • Signal Iduna Ambulant Top – 100% Erstattung bei Vorleistung und 80% ohne GKV Vorleistung. Inkl. Verordnungen auf Privatrezept – allerdings strenge Gesundheitsprüfung bei Antragstellung
  • Münchener Verein 723 – 80% der verbleibenden Restkosten nach eventueller Vorleistung der GKV – inkl. Arznei- Heil- und Hilfsmittel. Zudem deckt der Tarif die Kostenerstattung im Bereich Zahnbehandlung ab (nicht Zahnersatz)
  • Arag 182 : 100% mit und 60% ohne Vorleistung der GKV. – Inkl. Arznei- und Heilmittel, jedoch keine medizinischen Hilfsmittel – zudem strenge Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.

Tarife mit bester Leistung – abschließen solange man gesund ist

Wer erst auf die Idee kommt über die Wahl des Kostenerstattungsverfahrens und der passenden Zusatzversicherung eine bessere ärztliche Versorgung zu erhalten, wenn er sie bereits benötigt, der kommt leider zu spät.
Da bei Antragstellung Gesundheitsfragen zu beantworten sind, muss man sich bereits um eine solche Absicherung gekümmert haben, bevor eine dauerhafte medizinische Behandlung z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung, begonnen hat.

Eingeschränkter Privatpatientenstatus – auch ohne Gesundheitsprüfung möglich

Eine von den Leistungen her eingeschränkte Alternative für den ambulanen Privatpatientenstatus beitet die Lösung der DeuKv Unterstützungskasse an . Bei dieser ambulanten Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist eine Beantragung auch dann möglich, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Dieser Tarif leistet allerdings im Gegensatz zu den besten ambulanten Restkostentarifen nur für bei Ärzten und Psychotherapeuten, die eine Kassenzulassung haben (also dann wenn die GKV im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens vorleistet). Zudem übernimmt diese Alternative nicht die Kosten privatärztlich verordneter Arznei- Heil- und Hilfsmittel. Der Privatpatientenstatus beschränkt sich also rein auf die ambulante ärztliche Versorgung, nicht auf Privatärzte und nicht auf ärztliche Verordnungen. Für Medikamente und Heilmittel ist in diesem Fall dann immer die Leistung der GKV zu nutzten (Kassenrezept).

Privatpatientenstatus im Krankenhaus

Auch im Fall einer medizinisch notwendigen Behandlung im Krankenhaus kann der Privatpatientenstatus eine bessere Behandlung versprechen als der eines reines GKV-Versicherten.
Eine reine stationäre Ergänzungsversicherung sichert GKV-Versicherten nicht nur die komfortablere Unterbringung während eines stationären Aufenthaltes, sodern durch die Absicherung wahlärztlicher Behadlungskosten auch zumidest teilweise den Privatpatientenstatus.

Ein kompletter Anspruch wie ein Privatpatient sichert jedoch im Krankenhaus nur die bereits oben aufgeführte Zusatzversicherung DKV BMG im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bzw. eine Private Krankenkostenvollversicherung. Den normale stationäre Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte leisten z.B. nur bedingt in Krankenhäusern, die keine kassenärztliche Zulassung besitzen.
Für die reine Absicherung mit Privatpatientenstatus und freier Arztwahl bezüglich stationärer privatärztlicher Behandlungen, zumindest in Krankenhäusern, die eine GKV-Versichertenkarte akzeptieren, reicht eine gute Krankenhauszusatzversicherung aus. Wichtig ist hier trotzdem, dass diese auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus leistet.

Am sinnvollsten ist es, wenn man eine ambulante Zusatz-Absicherung “wie” ein Privatpatient auch um einen stationären Ergäbzungsbaustein ergänzt. Denn besonders bei stationären Behandlungen, die natürlich eher seltener vorkommen, gehts es dann jedoch oft in den Bereich lebenswichtiger privater Zusatzbehandlungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog abgedeckt sind.

Privatpatientenstatus beim Zahnarzt

Einen 100%-Privatpatientenstatus bei Zahnbehandlungen durch Zahnärzte bieten nur Zusatzversicherungen, die eine Absicherung dentaler Behandlungen im Rahmen des GKV Kostenerstattungsverfahrens ermöglichen.
Dies wäre beispielsweise beim Tarif DKV BMG oder beim “Tarif ARAG 182 in Verbindung mit dem Tarif 185”:“https://www.versicherung-online.net/ARAG-182-ambulante-Zusatzversicherung-190/ der Fall.
Mittlerweile bieten “ normale Premium-Zahnversicherungen”:https://www.versicherung-online.net/zahnzusatzversicherung-1/ bereits ein Leistungsniveau, dass auch ohne Wahl des GKV-Kostenerstattungsverfahrens einen großen Teil privatzahnärztlicher Leistungen abdecken. Ein Manko, welches diese “normalen” Zahn-Ergänzungsversicherungen jedoch haben, ist dass Sie meistens nur bis zum 3,5fachen GOZ-Satz erstatten. Viele Leistungen im Bereich der Implantologie oder Parodontologie, besonders durch Privat-Zahnärzte werden jedoch mit Sätzen jenseits des 3,5fachen GOZ-Satzes abgerechnet. Auch hier bieten lediglich entsprechende oben aufgeführte ambulante Zusatzversicherungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit Einschluss von Zahnarztleistungen ein Absicherungsniveau mit Privatpatientenstatus, der dem einer guten Privaten Krankenvollversicherung entspricht.


Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und ergänzt durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, unserem Expertem für die private Zusatzversicherungen und das GKV Kostenerstattungsprinzip. Letzte Aktualisierung am 14.01.2026