Das Thema Altersversorgung brennt den Regierenden, gleich welcher Partei, seit Jahrzehnten unter den Nägeln. Während Norbert Blühm in den achtziger Jahren noch darauf setzte, dass die Renten sicher seien, haben sich mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente neben der betrieblichen Altersversorgung zwei weitere Säulen etabliert, um staatlich gefördert dem Rückgang der gesetzlichen Rente entgegenzuwirken.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), obwohl als eines der lukrativsten Modelle zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge immer wieder propagiert, kann sich nach wie vor nicht wie gewünscht etablieren. Gerade kleine Unternehmen fürchten immer noch den – nicht vorhandenen – Verwaltungsaufwand. Auch wenn Arbeitnehmer heute einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV nach Paragraf 3.63 EStG haben, möchte kaum ein Mitarbeiter den Streit mit dem Chef suchen, wenn es darum geht, seinen Anspruch durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund hält die Große Koalition mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an dem Gedanken einer Tarif-Rente fest. Damit würden nicht, wie bisher, nur die Rechte der
Eine der Problematiken hinsichtlich der Nutzung von Riester und Rürup dürfte die wachsende Verunsicherung der Verbraucher sein. Nach wie vor findet in den Medien eine Art Glaubenskrieg statt, ob diese Förderung wirklich sinnvoll sei. Tatsache ist jedoch, dass die mediale Auseinandersetzung zu diesem Thema niemandem wirklich weiter hilft, da nur eine individuelle Analyse für den Einzelnen letztendlich Klarheit dazu bringt, welche Lösung am rentabelsten ausfällt.
Bereits im Jahr 2016 soll ein entsprechendes Reformgesetz verabschiedet werden. Kern dieses Gesetzes ist die Verpflichtung der Tarifparteien, Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften, auf der Grundlage des Tarifvertrages branchenabhängige Versorgungswerke zu gründen. Für die Tarifparteien bedeutet dies eine Zwangsmitgliedschaft, das letzte Mittel, um eine fehlende Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Nutzung anderer Vorsorgelösungen zu kompensieren. Der Tatsache, dass Geringverdiener wenig Spielraum haben, um noch für die Altersvorsorge zu sparen, soll eine stärkere Förderung dieser Personengruppe entgegenwirken. Weitere Anreize sollen eine stärkere steuerliche Förderung gemäß § 3.63 EStG und eine Abschaffung der „sozialversicherungsrechtlichen Doppelverbeitragung“ bieten. Darunter versteht der Gesetzgeber die Beitragspflicht für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten.
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