Vor wenigen Jahren war es noch üblich, dass bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Wartezeiten von bis zu 8 Monaten einzuhalten waren, bevor der Versicherungsschutz tatsächlich zum Tragen kam.
Immer mehr Anbieter verzichten mittlerweile auf anfängliche Wartezeiten. Beispiele hierfür sind :
Die Tatsache, dass auf eine anfängliche Wartezeit verzichtet wird bedeutet nicht, dass für bereits angeratene Behandlungen sofort geleistet wird. Auch Tarife ohne Wartezeit übernehmen nur Kosten für Behandlungen, die frühestens am Tag des Versicherungsbeginns (bzw. bei Annahme des Antrags) durch einen Zahnarzt angeraten wird.
Hinzu muss bedacht werden, dass gerade Tarife ohne Wartezeiten ihre Beitragsstabilität dadurch erreichen, dass sie z.B. fehlende Zähne nicht mitversichern oder die Leistung innerhalb der ersten Versichertenjahre stärker begrenzen.
Dies kann nicht pauschalisiert werden, daher sind die Tarifbedingungen in jedem Fall zu prüfen.
Es ist zudem zu beachten, dass Zahnversicherungen mit längeren Wartezeiten und am besten auch Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Jahre langfristig gestehen eine hohe Beitragsstabilität haben dürften. Es zeigt sich oft nach wenigen Jahren, ob der ursprüngliche Versicherungsbeitrag ausreichend kalkuliert war oder ob der Versicherer diesen erhöhen muss, um die Leistungsausgaben zu finanzieren.
Sowohl Versicherer als auch der Kunde selbst profitiert davon, wenn alle Versicherten möglichst langfristig bei ihrer Zahnzusatzversicherung bleiben.
Bei Tarifen ohne Wartezeiten kann (aber nicht zwangsläufig muss) ein Versicherter geneigt sein, sich bereits absehbare Behandlungen schnell erstatten zu lassen, um dann zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
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