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Zahnzusatzversicherung auch schon für Kinder?

Bei einer Zahnzusatzversicherung denken die meisten Eltern an eine reine Zahnersatzabsicherung. Dass die Kosten für Zahnersatz auch bei Regelleistungen die Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehaltes erreichen können, ist hinlänglich bekannt. Wer höherwertige Leistungen wünscht, erreicht die Größenordnung einer Kapitalanlage.

Kind beim Zahnarzt

Zahnpflege ist auch bei Kindern sehr wichtig

Nun tritt die Notwendigkeit für Zahnersatz allerdings nicht in jungen Jahren, ausgenommen durch Unfälle, sondern erst mit zunehmenden Alter auf.

Zahnzusatz ist mehr als nur Zahnersatz

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder bietet aber noch weit mehr als nur die Leistung für Zahnersatz. Das Schlüsselwort lautet Zahnprophylaxe. Professionelle Zahnreinigung, Keim- und Kariesrisikoanalyse legen den Grundstein, um in späteren Jahren die Notwendigkeit an Zahnersatz und Zahnbehandlungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Erstattung von modernen Behandlungsmethoden bei Zahnwurzelbehandlungen steht bei den Ersatzkassen noch nicht auf der Agenda. Eine “Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Kosten auch bei Kindern und Jugendlichen. Ein sinnvoller Zeitpunkt für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist der abgeschlossene Zahnwechsel.

Kieferorthopädie als Kriterium

Rund 50 Prozent aller Kinder und Jugendlichen benötigen heute kieferorthopädische Leistungen. Die Ersatzkassen leisten hier aber nur, sofern das Kind in die Indikationsgruppen drei bis fünf eingestuft wird. Eine Indikation der Gruppe eins oder zwei kann für die Betroffenen aber ebenfalls mit Nachteilen verbunden sein. Die Kosten gingen in diesem Fall in vollem Umfang zulasten der Eltern. Ersatzkassen leisten auch bei Kieferorthopädie nur für das medizinisch Notwendige. Darüber hinausgehende Lösungen müssen selbst bezahlt werden. Private Zahnzusatzversicherungen erstatten Kosten anteilig je nach Tarif auch ohne Vorleistung der Krankenkasse. Die meisten Anbieter setzen allerdings voraus, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde.
Ein weiterer Punkt spricht für einen möglichst frühen Versicherungsbeginn. Der Beitrag orientiert sich auch am Eintrittsalter und bildet für die Folgezeit, im Zweifelsfall lebenslang, die Berechnungsgrundlage bei möglichen Anpassungen. Wer mit dem 10. Lebensjahr versichert wird, zahlt im Alter von 50 eine niedrigere Prämie, als eine versicherte Person, die erst mit 25 auf eine Zahnzusatzversicherung zurückgreift.

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