Zahnersatz + Zahnerhalt wie ein Privatpatient
Da Milchzähne zwar auch bis ins mittlere Erwachsenenalter intaktbleiben können, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese doch irgendwann herausfallen. Ist an dieser Stelle kein bleibender Zahn angelegt, macht es Sinn für diesen Fall mit einer passenden Zahnzusatzversicherung vorzusorgen, die für einen an dieser Stelle später eventuell nötigen Zahnersatz leisten würden.
In den Antragsfragen der meisten Zahnzusatzversicherungen wird nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gefragt. Nicht anzugeben sind diesbezüglich Lückenschlüsse (eine ehemalige Zahnlücke ist durch zwei nebenstehende zusammengerückte Zähne verschwunden) oder Milchzähne.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Erwachsener noch Milchzähne hat, da der nachfolgende Zahn aufgrund einer Anomalie nicht angelegt ist?
Lässt sich dies durch eine Zahnzusatzversicherung versichern?
Im folgenden Artikel sind wir der Sache für Sie nachgegangen und haben recherchiert, welche Zahnzusatzversicherungen in einem solchen Fall “nicht angelegter, bleibender Zähne”, bzw. “Mitversicherung von Milchzähnen bei Erwachsenen” empfehlenswert sind.
Dieser Artikel wird regelmäßig überprüft und aktualisiert durch Dipl.Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für die Zahnzusatzversicherung. Letzte Aktualisierung am 14.11.2024
Milchzähne bei Erwachsenen - richtig versichern
Dies ist vom Einzelfall abhängig, denn bedingungsgemäß leisten Zahnzusatzversicherungen niemals für eine bereits angeratene Behandlung bzw. einen bereits eingetretenen Versicherungsfall.
Zunächst wäre also zu klären, ob der Zahnarzt in der Patientenakte bereits den Ersatz des Milchzahns angeraten hat und ob dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung der Zahnversicherung komplett gesund ist.
Die Rechtslage ist hier nicht ganz eindeutig, denn die Nichtanlage eines Zahns gilt als “Krankheit”, es existiert die medizinische Diagnose “Oligodontie” dafür. Ein Versicherer könnte also im Leistungsfall einwenden, sofern die Nichtanlage zum Zeitpunkt des Abschlusses bekannt war, dass der Versicherungsfall bereits mit Bekanntwerden der Nichtanlage eingetreten sei und daher versuchen, sich später vor der Zahlung zu drücken.
Es gibt allerdings auch Urteile wie das vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek (2.2.2012 AZ.: 814 C 78/11), bei dem der Richter dies anders sah. Für ihn war der Versicherungsfall erst mit Anraten der Zahnersatzmaßnahme eingetreten, da der betreffende zu ersetzende Milchzahn ein paar Jahre zuvor bei Antragstellung der Zahnzusatzversicherung vollkommen funktionstüchtig war und eine Zahnersatzmaßnahme zu diesem Zeitpunkt in keiner Weise angeraten war. Es war lediglich die Nichtanlage des Folgezahnes bekannt.
Existent sind zahlreiche Beispiele, bei denen die Richter zu Gunsten des Versicherten entschieden und der Versicherer leisten musste. Allerdings sind diese Urteile nicht vom BGH gesprochen oder bestätigt worden, sondern von niederen Gerichten. Es handelt sich also um Einzelfallentscheidungen, die nur ein Indiz dafür sind, wie gut die Chancen für den Versicherten stehen.
Meist wird die Nichtanlage bereits im Kinder- oder Jugendalter vom Zahnarzt diagnostiziert, da man gerade bei Kindern noch nicht weiß, wie widerstandsfähig der vorhandene Milchzahn ist, sollte frühzeitig eine passende Zahnversicherung abgeschlossen werden, die auch Leistungen für Kieferorthopädie mitversichert. Fällt der Milchzahn nämlich frühzeitig raus, kann dieser in jungen Jahren nicht direkt durch ein Implantat oder bleibenden Zahnersatz ersetzt werden. Die Folge einer Zahnfehlstellung wird also sehr wahrscheinlich und damit wird, bevor im Erwachsenenalter die entstandene Lücke ersetzt werden kann, zuvor eine Regulierung der Zahnfehlstellung notwendig.
Sicherer ist es, wenn Sie einen Versicherer wählen, der in jedem Fall fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert. Haben Sie beispielsweise max. 3 vorhandene Milchzähne bzw. nicht angelegte Zähne, empfehlen wir einen Tarif wie UKV Zahn Privat 100 Zahnzusatzversicherung und hier diese als fehlende Zähne im Antrag anzugeben. Es wird dann ein Risikozuschlag berechnet und die nicht angelegten Zähne gelten ganz sicher als mitversichert. Es gibt aber noch 1,2 andere Anbieter, die hier in Frage kommen. Diese stellen wir Ihnen hier vor:
h3. Mitversicherung nicht angelegter, bleibender Zähne
Wir haben diverse Anbieter von Zahnzusatzversicherungen angeschrieben und um eine explizite Stellungnahme bezüglich der Mitversicherung von nicht angelegten bleibenden Zähnen gebeten, für den Fall, dass sich noch ein Milchzahn an dieser Stelle befindet. Im Folgenden stellen wir Ihnen die diesbezüglichen Möglichkeiten vor.
Wir fragten diesbezüglich Folgendes bei verschiedenen Zahnversicherungen an:
Wäre ein nicht angelegter, bleibender Zahn, an dessen Stelle sich jedoch ein funktionsfähiger Milchzahn befindet bezüglich eventueller zukünftiger Zahnersatzmaßnahmen mitversichert? Wie ist dies im Antrag zu deklarieren? Wie sähe es aus, wenn kein Milchzahn mehr vorhanden wären, sondern sich dort bereits eine echte Zahnlücke befinden würde?
Barmenia Leistungsabteilung: Sofern sich noch ein funktionsfähiger Milchzahn an dieser Stelle befindet, ist dies im Antrag nicht als fehlender Zahn zu deklarieren und wäre ganz normal bezüglich zukünftig angeratener Maßnahmen mitversichert. Sofern bereits eine Zahnlücke an dieser Stelle vorhanden ist (also kein Milchzahn), wäre eine Zahnlücke (also ein fehlender, nicht ersetzter Zahn) beitragsfrei mitversichert, sofern eine Behandlung noch nicht zahnärztlich angeraten wurde. In diesem Fall wäre also 1 fehlender Zahn im Antrag anzugeben
Antwort UKV/BBKK: Ja spätere Behandlungen/Zahnersatz sind abgesichert.
Die Risikoabteilung der UKV(BBKK, welche die leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen UKV ZahnPrivat hat uns bezüglich dieser Anfrage ebenfalls bestätigt, dass für den Fall, dass die Nichtanlage eines bleibenden Zahnes bereits bekannt ist, der Milchzahn jedoch bisher nicht als extrahierungswürdig, sondern als erhaltungswürdig betrachtet wird, dies sogar ohne jeden Zuschlag mitversichert wird.
In dieser Zahnstatussituation in der Zähne als nicht angelegt bekannt sind, aber sonst zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Zahnersatzmaßnahmen angeraten sind, wären die Zahntarife der UKV also in jedem Fall empfehlenswert, zumal dort ab dem 2. Kalenderjahr bereits bis zu bis zu 3000 Euro (ZahnPrivat100 = 100%, ZahnPrivat90 = 90% von 3000 Euro innerhalb der ersten 2 Kalenderjahre) erstattet werden, da die UKV/BBKK sehr kundenfreundliche Summenbegrenzungen innerhalb der ersten Versicherungsjahre vorsieht.
Solange der Milchzahn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Zahnversicherung besteht = kein fehlender Zahn im Antrag anzugeben = normal mitversichert.
Sofern hingegen kein Milchzahn mehr vorhanden ist, wäre dies als fehlender, nicht ersetzter Zahn zu deklarieren und dann entsprechend würden bis zu 3 fehlende Zähne gegen Risikozuschlag mitversichert werden können.
Die die UKV auch noch ziemlich leistungsstark im Bereich der Kostenabsicherung Kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ist, wäre dieser Tarif besondern bei Kindern und Jugendlichen zu empfehlen, bei denen die Nichtanlage eines oder mehrerer bleibender Zähne diagnostiziert wird.
Allerdings versichern z.B. nur die Arag und wenige andere Anbieter kieferorthopädische Behandungen bei Erwachsenen mit.
Die Concordia Zahn Sorglos Zahnversicherung sieht das ganze ähnlich:
Aussage Concordia: _Die Nichtanlage nach den Milchzähnen stellt in unserem Produkt Zahn Sorglos kein Problem dar. In Ihrem beschriebenen Fall können Sie ohne Bedenken den Tarif empfehlen. Spätere Implantate etc. wäre mitversichert.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung._
Für die ZahnGesundheit Tarife des Münchener Vereins gilt hingegen:
Die nicht angelegten Zähne sind in jedem Fall als fehlende Zähne im Antrag anzugeben, auch wenn sich an dieser Stelle noch ein Milchzahn befindet. Mitversichert wäre maximal ein fehlender, nicht ersetzter Zahn und auch nur dann, sofern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keine Maßnahmen angeraten wurden.
Wir können hier derzeit nur die Tarife der UKV, Barmenia und der Concordia empfehlen, da dort zum einen nur echte Zahnlücken als fehlende Zähne im Antrag anzugeben sind, sofern also an dieser Stelle sich noch ein Milchzahn befindet, wäre dies ganz normal versichert. Nichtangelegte bleibende Zähne an deren Stelle sich bei Vertragsbeginn noch intakte Milchzähne befinden sind dort ganz normal versichert und gelten im Sinne der Antragsfragen nicht als fehlender Zahn.
Sofern bereits echte Zahnlücken vorhanden sind, wäre Barmenia und Münchener Verein bis max. 1 fehlender, nicht ersetzter Zahn ohne Mehrbeitrag eine Lösung oder die UKV/BBKK ZahnPrivat Tarife bis zu 3 Zahnlücken (jedoch mit Risikozuschlag). Auch die Concordia versichert bis zu 3 Zahnlücken gegen Risikozuschlag mit.
Übrigens hatten viele Versicherer auf unsere Frage geantwortet, dass in einem derartigen Fall generell ein Abschluss nicht möglich ist und der Versicherer hier nicht leisten würden (z.B. Janitos Versicherung, Gothaer)