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Gebäudeversicherung - richtig versichert

Gebäudeversicherung - richtig versichert

Die Gebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor finanziellem Schaden

Hausbesitzer und Eigentümer von Wohneigentum benötigen eine Reihe wichtiger Absicherungen. Die wohl bekannteste und wichtigste Versicherung stellt in diesem Zusammenhang die Gebäudeversicherung dar. Die Gebäudeversicherung bietet finanzielle Sicherheit bezüglich der existentiellen Risiken: Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel, aber diese leistet auch bei Schäden, die durch Einbrüche entstehen. Überlegenswert wäre es zudem, Elementarschäden in der Gebäudeversicherung mitzuversichern. Dazu gehören beispielsweise die Risiken: Lawinen und Schneedruck, Überschwemmung (durch Gewässer oder Niederschläge wie z.b. Starkregen) und Erdrutsch bzw. Erdbeben. Bei der Zerstörung einer Immobilie erstattet die Gebäudeversicherung die Kosten des Wiederaufbaus aber auch eine Reihe sonstiger anfallender Nebenkosten wie Gutachten oder Schuttbeseitigungskosten, Dekontamination des Erdreichs usw.
Wer etwas am Beitrag sparen möchte, der kann ruhig eine Gebäudeversicherung mit Selbstbehalt wählen, denn wichtig ist, dass im Schadenfall die Immobilie für mehrere hundert tausend Euro versichert ist und nicht, ob man 150-250 Euro bei einem Schaden selbst tragen müsste.

Achten Sie ferner bei Abschluss der Gebäudeversicherung darauf, dass die “grobe Fahrlässigkeit” mitversichert ist. Lassen Sie sich nicht alleine von einem niedrigen Preis locken, denn bei einigen Tarifen wird darauf abgezielt, dass eine Kernsanierung stattgefunden hat. Bitte beachten Sie bei Auswahl einer solchen Gebäudeversicherung, dass dies dann auch tatsächlich der Fall war bei Ihrer Immobilie, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Vergleichen Sie.

Gebäudeversicherung – Selbstbehalt macht Sinn

Bitte beachten Sie, dass sofern Sie innerhalb eines Zeitraums von z.B. 2-5 Jahren zu viele Schäden verursachen bzw. der Gebäudeversicherung melden, diese Ihnen sehr wohl kündigen kann. Kleinere Schäden für wenige hundert Euro, die man auch selbst bezahlen kann, können also zwar reguliert werden, führen jedoch unter Umständen dazu, dass man vom Versicherer als schlechtes Risiko eingestuft wird und dieser irgendwann kündigt.
Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes senkt nicht nur die Jahresprämie der Gebäudeversicherung, sie zeigt dem Versicherer zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer seine Gebäudeversicherung nur für größerer Schäden nutzen wird und kein Interesse an einer Erstattung von z.B. 150 Euro hat. Da größere Schäden seltener sind, wird man die Versicherung also eher selten in Anspruch nehmen und profitiert dadurch auch längerfristig von einer geringeren Prämie.

Tipps zur Reduzierung der Gebäudeversicherungskosten

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung können je nach verschiedenen Faktoren variieren, wie z.B. der Lage des Hauses, dem Wert der Immobilie und dem gewünschten Versicherungsschutz. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Kosten für Ihre Gebäudeversicherung senken können:

  • Vergleichen Sie Angebote: Nehmen Sie sich Zeit, um verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie den besten Preis und den besten Versicherungsschutz erhalten. Erhalten Sie mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften und prüfen Sie die Bedingungen sorgfältig.
  • Erhöhen Sie Ihre Selbstbeteiligung: Eine Möglichkeit, die Kosten für Ihre Gebäudeversicherung zu senken, besteht darin, Ihre Selbstbeteiligung zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines Schadens einen höheren Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Versicherung einspringt. Überlegen Sie sorgfältig, wie viel Sie im Falle eines Schadens wirklich selbst tragen können.
  • Verbessern Sie die Sicherheit: Ein weiterer Faktor, der die Kosten Ihrer Gebäudeversicherung beeinflussen kann, ist die Sicherheit Ihres Hauses. Wenn Sie Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlagen, Überwachungskameras oder verstärkte Türen und Fenster installieren, können Sie möglicherweise einen Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie erhalten.
  • Bündeln Sie Ihre Versicherungen: Wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung zusammen mit anderen Versicherungen, wie z.B. der Hausratversicherung oder der Kfz-Versicherung, bei demselben Anbieter abschließen, können Sie oft einen Rabatt erhalten. Fragen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach möglichen Rabatten für gebündelte Versicherungen.
    Hierzu sei angemerkt, dass ein Bündelrabatt nicht immer günstiger sein muss, als Einzeltarife je Sparte, wenn Sie einen entsprechenden Versicherungsvergleich verwenden.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungspolice: Es ist wichtig, regelmäßig Ihre Versicherungspolice zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie den richtigen Versicherungsschutz haben. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, wie z.B. der Kauf neuer wertvoller Gegenstände oder Renovierungen an Ihrem Haus, informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, damit Sie ausreichend abgesichert sind.

Versicherungswert des Gebäudes richtig berechnen

Damit Ihre Gebäudeversicherung im Schadenfall keine Unterversicherung geltend macht, muss der Versicherungswert der Immobilie korrekt angegeben werden. Hierbei stehen Ihnen mehrere Methoden zur Verfügung.

Die häufigsten Berechnungsgrundlagen bei Abschluss einer Gebäudeversicherung sind:

  • Wert 1914
  • Wohnflächenmodell

Gebäudeversicherung – Versicherungssumme nach Wert 1914

Viele Gebäudeversicherungen berechnen die Versicherungsbeiträge auf Grundlage des Versicherungswertes von 1914.
Die Wert1914 Versicherungssumme bezieht sich auf den geschätzten Wert einer Immobilie oder eines Gebäudes im Jahr 1914. Sie wird oft verwendet, um die Versicherungssumme für Gebäudeversicherungen zu bestimmen, insbesondere für ältere Gebäude, bei denen der aktuelle Marktwert möglicherweise nicht genau bekannt ist.
Im Jahr 1914 gab es keine genaue Schätzung des Marktwerts von Immobilien, wie wir es heute kennen. Stattdessen wurde der Wert basierend auf dem Baujahr, der Größe und anderen Faktoren geschätzt. Der Wert 1914 Versicherungssumme basiert auf diesen Schätzungen und wird verwendet, um den Wiederbeschaffungswert des Gebäudes im Falle eines Schadens oder Totalverlustes zu bestimmen.

Um den Wert 1914 Versicherungssumme zu ermitteln, können spezielle Rechenformeln verwendet werden, die auf historischen Daten und Baupreisindizes basieren. Diese Formeln berücksichtigen Faktoren wie die Wohnfläche des Gebäudes, Ausstattung, Nebengebäude, Stockwerke, Verteilung der Wohnfläche (z.B. Keller, Dachboden), Nebengebäude.
Die meisten Versicherer akzeptieren hierzu ein Standard-Berechnungsformular, über welches dieser Wert 1914 in Reichsmark ermittelt werden kann.
Multipliziert man den Wert 1914 mit dem Neubauwertfaktor des aktuellen Jahres, erhält man den heutigen Neubauwert der Immobilie und dieser wäre maximal versichert.
Sofern sich etwas an der Ausstattung Ihres Gebäudes ändert (z.B. Nebengebäude, Verklinkerung der Außenwand, Einbau eines Parkettbodens, einer Sauna etc.) müsste der Wert 1914 jeweils neu bestimmt und entsprechend nach oben angepasst werden.
Da dies viele Kunden im Laufe der Jahre vergessen, sind Gebäudeversicherung auf Grundlage des Wohnflächenmodells deutlich kundenfreundlicher.

Gebäudeversicherungen nach Wohnflächenmodell

Etwas einfacher als die Wert 1914-Berechnungsgrundlage ist die Berechnung der Prämie nach der Wohnfläche. Viele modernere Gebäudeversicherungen verlangen einfach die Angabe der Wohnfläche im Antrag. Hier spielen Sonderausstattungen oft keine zusätzliche Rolle, bzw. wie sich die Wohnfläche auf das Gebäude verteilt (Keller, Dachboden etc.). Allerdings muss auch hier, wie bei der Wert1914-Methode, wo ja auch die Wohnfläche eine Rolle spielt, korrekt berechnet und angegeben werden. Siehe dazu: Wie berechne ich die Wohnfläche richtig.

Wie berechne ich die Wohnfläche zur korrekten Angabe bei meiner Gebäudeversicherung?

Die Berechnung der Wohnfläche für Ihre Gebäudeversicherung kann eine knifflige Angelegenheit sein, aber keine Sorge, wir werden Ihnen dabei helfen, es richtig zu machen!
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Wohnfläche nicht das Gleiche ist wie die Grundfläche Ihres Hauses. Die Wohnfläche bezieht sich auf den tatsächlich bewohnbaren Raum in Ihrem Haus, während die Grundfläche die gesamte Fläche einschließlich Wände und Treppen umfasst.
Um die Wohnfläche korrekt zu berechnen, sollten Sie alle beheizten Räume in Ihrem Haus berücksichtigen. Dazu gehören Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Badezimmer und andere Räume, die zu “Wohnzwecken” genutzt werden. Nicht beheizte Räume wie Keller, Dachboden oder Garage sollten bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt werden.

Sie können die Wohnfläche auf verschiedene Arten berechnen. Eine gängige Methode ist die Verwendung eines Maßbands, um die Länge und Breite jedes Raumes zu messen. Multiplizieren Sie dann die Länge mit der Breite, um die Fläche jedes Raumes zu ermitteln. Addieren Sie schließlich alle Raumflächen zusammen, um die Gesamt-Wohnfläche zu erhalten.
Eine andere Methode ist die Verwendung eines Grundrissplans, falls Sie einen haben. Auf dem Grundrissplan sind normalerweise die Maße jedes Raumes angegeben. Sie können diese Maße verwenden, um die Fläche jedes Raumes zu berechnen und dann zusammenzuzählen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass bestimmte Bereiche wie Schrägen oder Nischen möglicherweise nicht vollständig in die Wohnfläche einbezogen werden können. In solchen Fällen sollten Sie möglicherweise einen Abschlag von der Gesamt-Wohnfläche vornehmen. Aber Achtung: dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

  • Sie müssen bei Antragstellung unbedingt die Versicherungsbedingungen überprüfen oder Ihren Versicherungsmakler fragen, wie der jeweilige Tarif die Wohnfläche definiert, da dies längst nicht bei jeder Gebäudeversicherung gleich gehandhabt wird.
    Viele Versicherer akzeptieren die von einem Sachverständigen (z.B. Architekt, Handwerksmeister) berechnete Wohnfläche zur Angabe der Berechnungsgrundlage, einige Versicherer auch die Wohnfläche laut Kaufvertrag (z.B. die Domcura Gebäudeversicherung), andere Versicherer berücksichtigen wiederum die zu Wohnzwecken genutzte Grundfläche (hier sind z.B. Dachschrägen nicht abzuziehen), wodurch sich insgesamt meist ein höherer Wert ergibt, als bei Berechnung nach z.B. der Wohnflächenverordnung, wo Wohnflächen mit Schrägen oder Terrassen nur anteilig berücksichtigt werden müssen

Wie melden Sie einen Schadensfall bei der Gebäudeversicherung?

Im Falle eines Schadens an Ihrem Gebäude ist es wichtig, den Vorfall so schnell wie möglich Ihrer Gebäudeversicherung zu melden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten, um einen Schadensfall bei Ihrer Gebäudeversicherung zu melden:

  • Dokumentation des Schadens: Nehmen Sie Fotos oder Videos von den Schäden am Gebäude auf, um den Umfang des Schadens zu dokumentieren. Es ist auch ratsam, eine Liste der beschädigten Gegenstände zu erstellen, um sie Ihrer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
  • Melden Sie den Schadensfall: Rufen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft an oder melden Sie den Schadensfall online, je nachdem, welche Option Ihnen zur Verfügung steht. Geben Sie alle relevanten Informationen an, einschließlich des Datums und der Uhrzeit des Vorfalls, einer Beschreibung des Schadens und Ihrer Versicherungspolice.
  • Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben: Ihr Versicherungsunternehmen wird einen Sachverständigen beauftragen, um den Schaden zu begutachten. Kooperieren Sie mit dem Sachverständigen und stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen oder Informationen zur Verfügung, die zur Bearbeitung Ihres Anspruchs erforderlich sind.
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag: Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass der Schaden, den Sie erlitten haben, durch Ihre Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Überprüfen Sie auch die Deckungsbeträge und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.
  • Bitten Sie Ihren Versicherungsmakler um Hilfe: Ein unabhängiger Versicherungsmakler hat die Aufgabe Sie im Schadenfall zu unterstützen. Lassen Sie Ihren Versicherungsmakler den Schadenfall begleiten und bitten Sie ihn um Hilfe.
  • Behalten Sie alle Belege und Dokumente: Halten Sie alle Belege, Quittungen und Dokumente im Zusammenhang mit dem Schadensfall auf. Dies kann Ihnen helfen, den Anspruch zu unterstützen und den Prozess zu beschleunigen.
    Indem Sie den Schadensfall so schnell wie möglich melden und alle erforderlichen Schritte unternehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Anspruch ordnungsgemäß bearbeitet wird und Sie den nötigen Schutz und die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.