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Ein Antrag kann maximal 6 Monate vor dem Versicherungsbeginn gestellt werden.
Bis zum 15. eines Monats kann der "technische" Versicherungsbeginn der 1. des laufenden Monats sein.
Wichtiger Hinweis: Versicherungsschutz besteht frühestens ab Annahme des Antrags durch den Versicherer und dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

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monatlich 22,00 €
monatlich 22,00 €
01.01.2022
Zu versichernde Person

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Wer soll versichert werden

Wählen Sie diese Option, wenn Sie selbst die zu versichernde Person sind.

Wählen Sie diese Option, wenn die Versicherung nicht Sie, sondern eine andere Person absichern soll.
Z.B. ein Kind oder Ihr/e Partner/in. Bei Kindern/Jugendlichen <18 Jahren muss der Antragsteller zwingend eine volljährige Person (z.B. ein Elternteil) sein.

Antragsteller

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Kontaktdaten

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Sie können uns hier optional weitere Angaben mitteilen.
Adresse

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(Wenn der Kontoinhaber der versicherte Person gleicht.

Abschluß

Geplanter Beginn der Versicherung
(Abhängig vom vollständig eingereichten Antrag).

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Die Gebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude vor finanziellem Schaden

Hausbesitzer und Eigentümer von Wohneigentum benötigen eine Reihe wichtiger Absicherungen. Die wohl bekannteste und wichtigste Versicherung stellt in diesem Zusammenhang die Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung bietet finanzielle Sicherheit bezüglich der existentiellen Risiken: Sturm, Wasser, Hagel, aber die Gebäudeversicherung leistet auch bei Schäden, die durch Einbrüche entstehen. Überlegenswert wäre es zudem, Elementarschäden in der Gebäudeversicherung mitzuversichern. Dazu gehören beispielsweise die Risiken: Lawinen und Schneedruck, Überschwemmung, Erdbeben. Bei der Zerstörung einer Immobilie erstattet die Gebäudeversicherung die Kosten des Wiederaufbaus aber auch eine Reihe sonstiger anfallender Nebenkosten wie Gutachten oder Schuttbeseitigungskosten usw. Wer etwas am Beitrag sparen möchte, der kann ruhig eine Gebäudeversicherung mit Selbstbehalt wählen, denn wichtig ist, dass im Schadenfall die Immobilie für mehrere hundert tausend Euro versichert ist und nicht, ob man 150-250 Euro bei einem Schaden selbst tragen müsste.

Achten Sie ferner bei Abschluss der Gebäudeversicherung darauf, dass die “grobe Fahrlässigkeit” mitversichert ist. Lassen Sie sich nicht alleine von einem niedrigen Preis locken, denn bei einigen Tarifen wird darauf abgezielt, dass eine Kernsanierung stattgefunden hat. Bitte beachten Sie bei Auswahl einer solchen Gebäudeversicherung, dass dies dann auch tatsächlich der Fall war bei Ihrer Immobilie, sonst besteht kein Versicherungsschutz. Vergleichen Sie.

Gebäudeversicherung – Selbstbehalt macht Sinn

Bitte beachten Sie, dass sofern Sie innerhalb eines Zeitraums von z.B. 2-5 Jahren zuviele Schäden verursachen bzw. der Gebäudeversicherung melden, diese Ihnen sehr wohl kündigen kann. Kleinere Schäden für wenige hundert Euro, die man auch selbst bezahlen kann, können also zwar reguliert werden, führen jedoch unter Umständen dazu, dass man vom Versicherer als schlechtes Risiko eingestuft wird und dieser irgendwann kündigt.
Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes senkt nicht nur die Jahresprämie der Gebäudeversicherung, sie zeigt dem Versicherer zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer seine Gebäudeversicherung nur für größerer Schäden nutzen wird und kein Interesse an einer Erstattung von z.B. 150 Euro hat. Da größere Schäden seltener sind, wird man die Versicherung also eher selten in Anspruch nehmen und profitiert dadurch auch längerfristig von einer geringeren Prämie.