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Elementarversicherung

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Elementarversicherung: rundum abgesichert

Heftige Regenfälle, Überschwemmungen oder starker Schneefall: nur in den seltensten Fällen greift hier im Schadensfall der Schutz der normalen Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Denn diese decken gewöhnlich nur Gefahren wie Feuer, Sturm, Überspannung, Blitz und Leitungswasser ab.

Doch was tun, wenn man auch diese Versicherungsfälle absichern will? Abhilfe kann eine Elementarversicherung schaffen, denn sie bietet da bequemen Versicherungsschutz, wo der Schutz der Hausrat- und Gebäudeversicherung aufhört – bei Schäden, die durch elementare Kräfte verursacht werden zum Beispiel.

Die unterschiedlichen Schadensfälle der Elementarversicherung

Grundsätzlich sind Elementarschäden vom Versicherungsschutz der gewöhnlichen Hausrat- und Gebäudeversicherungen ausgeschlossen. Doch welche Schäden zählen als Elementarschäden und müssen somit durch eine gesonderte Elementarversicherung abgesichert werden?

Schäden die durch Sturmfluten und steigendes Grundwasser verursacht werden, gelten beispielsweise bereits als Elementarschaden. Doch auch durch Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche oder Vulkanausbrüche ausgelöste Schäden sind nicht mehr im gewöhnlichen Versicherungsrahmen abgesichert. Hierbei ist egal ob sie durch die Natur oder durch unverschuldetes Fremdeinwirken – etwa durch Bauarbeiten – ausgelöst wurden. Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer eventuell alle Kosten selber zu tragen – außer er hat Elementarschäden durch eine Elementarversicherung mitversichert.

Stark zunehmend sind Überschwemmungen durch sogenannten Starkregen. Diese sind in der Regel unabhängig und unvorhersehbar bezogen auf die Risikoklasse der ZÜRS Regionen (Risikoklasse für die Elementargefahren wie Hochwasser, Erdbeben etc.)
Insofern wird eine Elementarschadenabdeckung auch für Häuser wichtig, die sich nicht in der Nähe z.B. von Gewässern oder Bergen befinden.

Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz ZÜRS

Bezüglich der elementaren Überschwemmungs-Risiken wurde das Bundesgebiet in so genannte ZÜRS-Zonen eingeteilt:

ZÜRS wurde im Jahr 2001 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eingeführt. Es sammelt Daten von Überschwemmungszonen und schätzt aufgrund dieser Geo_Daten das Überschwemmungsrisiko ein. Es existieren insgesamt 4 Gefährdungsklassen. Je höher das Überschwemmungsrisiko, desto höher die Zone.

  • Gefährdungsklasse 1: Hochwasser tritt nach derzeitiger Datenlage wahrscheinlich nicht auf.
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser tritt seltener als ein Mal in 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser tritt durchschnittlich ein Mal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser tritt mindestens ein Mal in 10 Jahren auf.

Gebäude- und Hausrat-Elementarversicherung: Verschiedene Versicherungsformen

Versicherungsgesellschaften, die eine Elementarschadenversicherung anbieten, gibt es viele. Man kann sich erst einmal an die Hausrat- oder Gebäudeversicherung wenden, da diese oftmals entsprechende Versicherungszusätze anbieten; man kann aber auch eine unabhängige Elementarversicherung abschließen. Die Elementarversicherung muss also nicht zwangsläufig beim selben Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde.

Natürlich ist Elementarversicherung nicht gleich Elementarversicherung. Unterschiede können sich in der Höhe der abgedeckten Schadenssummen, den monatlichen Beiträgen und nicht zuletzt auch in den versicherten Schadensfällen finden. Zudem differenzieren sich Hausrat- und Gebäude-Elementarversicherung voneinander. Wie die Namen es schon sagen, kommt eine Hausrat-Elementarversicherungen eher bei elementaren Schädigungen des Hausrats – also der Möbel und der Inneneinrichtung – auf. Die Gebäude-Elementarversicherung deckt elementar verursachte Schäden am Gebäude ab.

Zudem behalten sich die meisten Gebäude-Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Versicherungspaket, Gefährdungsklasse und Beitragshöhe um die 1000 Euro betragen kann. Außerdem fällt in den ersten Monaten oft eine Wartezeit an, in der keine Schäden übernommen werden. Ein ausgiebiger Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich also eindeutig, um für sich die individuell beste Elementarversicherung zu finden.

Asspario Elementar Solo – Elementarversicherung als Ergänzung zu bestehenden Gebäudeversicherungen

  • ab sofort Elementarschäden einzeln versichern
  • Für Gebäude- und Hausrat möglich
  • Pauschalbeitrag 110 Euro/Jahr für Wohngebäude bis 400qm Wohnfläche
  • Vorschäden durch das Sturmtief “Bernd” aus Juli 2021 bleiben unberücksichtigt bezüglich der Versicherbarkeit (stellen also kein Problem dar, obwohl anderer Versicherer hier einen Antrag ablehnen würden).

    Grundsätzlich ist es empfehlenswert die Elementarschadendeckung bei seiner Wohngebäude- und Hausratversicherung mitzuversichern. In einigen Fällen ist dies aber nicht möglich oder auch zu teuer.
    Ab sofort gibt es die Möglichkeit eine eigenständige Elementarversicherung für Gebäude und auch für Hausrat zu versichern.
    Für Gebäude bis 400qm Wohnfläche zahlt man dabei einen Pauschalbeitrag von 110,- Euro brutto im Jahr.
    Weitere Infos zu Asspario Solo Elementar

Die Gefährdungsklassen der Elementarversicherung

Ebenfalls beachtete werden muss das Gebiet, in dem man wohnhaft ist. Denn eine Elementarversicherung unterscheidet nicht nur nach der Größe und dem Wert des zu versichernden Objektes, sondern auch nach dem sogenannten Risikogebiet, in dem es zu finden ist. Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen: diese unterscheiden ob Überschwemmungen selten bis gar nicht vorkommen (Gefährdungsklasse 1), etwa einmal alle 50 bis 100 Jahre (Gefährdungsklasse 2), rund einmal in 10 bis 50 Jahren (Gefährdungsklasse 3) oder häufiger als einmal in 10 Jahren (Gefährdungsklasse 4). Die Beitragshöhe richtet sich immer auch nach der Gefährdungsklasse.