Photovoltaikanlagen spielen neben der Windenergie eine wesentliche Rolle im Rahmen der Energiewende. Dabei ist nicht nur die Rede von sogenannten Solarfarmen, sondern auch von den zahlreichen privaten Anlagen. Das Stadtbild wird in Ein- und Zweifamilienhausarealen zusehends von gläsernen, spiegelnden Dächern geprägt. Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für die Energiegewinnung auf dem Dach. Es werden auch immer häufiger PV-Anlagen als Investitionsobjekt auf fremden Gebäuden von Privatpersonen gekauft und installiert.
Nun handelt es sich bei Photovoltaikanlagen oder PV-Anlagen um eine Investition, die entsprechend abgesichert sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Anlagen handelt.
Eine Photovoltaikversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Risiken abdeckt, die beim Betrieb einer Solaranlage entstehen können. Sie schützt die Anlage nicht nur gegen klassische Schäden wie Feuer oder Sturm, sondern auch gegen Gefahren, die von einer regulären Gebäudeversicherung nicht oder nur unzureichend gedeckt werden.
Eine Photovoltaikversicherung sichert unter anderem folgende Risiken und Schäden ab:
Photovoltaikanlagen sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Neben Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag können Marder die Kabel zerbeißen oder Schneedruck die empfindlichen Solarzellen zerstören.
Der reinen Absicherung geht allerdings bei der Montage die Risikovorsorge voraus. Dies bedeutet, dass die Montage so erfolgen sollte, dass Schäden durch Naturgefahren so weit es geht, vermieden werden. Für Solarfarmen, Freilandanlagen, gilt, dass gesonderter Schutz vor Diebstahl und Vandalismus notwendig ist. Dazu zählen beispielsweise Zäune oder Videoüberwachungsanlagen.
Vom Prinzip her ist eine Photovoltaikanlage nach den VGB 2000 in der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Eine Rücksprache mit dem Versicherer ist aber dennoch notwendig, da eine solche Anlage zwangsläufig zu einer Summenerhöhung des versicherten Objektes führt. Es handelt sich schließlich um einen fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstand. Die meisten Versicherer bieten diesen Einschluss auch für Schäden durch
Die VGB 2008 sieht jedoch keinen automatischen Einschluss mehr vor, sondern eine auf Antrag einzuschließende Risikoerweiterung. Spezielle Photovoltaikversicherungen gehen aber deutlich weiter. In der Regel speisen auch die privaten Betreiber Strom in die öffentlichen Netze ein und verdienen damit Geld. Die speziellen Policen ersetzen im Schadensfall den Verdienstausfall für die Dauer von bis zu 180 Tagen.
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung schließen die reinen Photovoltaikversicherungen auch Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder grobe Fahrlässigkeit und Bedienfehler ein.
Viele neuere Gebäudeversicherungen inkludieren den Versicherungsschutz bezüglich der Grundgefahren ohne Mehrbeitrag. Sie sollten aber in jedem Fall sicherstellen, dass sich Ihre PV-Anlage auf Ihren Dach befindet. Die Domcura Gebäudeversicherung versichert als eine von wenigen auch Anlagen, die sich auf dem Boden befinden, sofern diese durch einen Fachbetrieb installiert wurde.
Eine Zusatzabsicherung für Nutzungsausfall und Elektronikschäden kann in den meisten Fällen nur über entsprechende Zusatzbausteine oder eine eigenständige PV-Anlagenversicherung abgedeckt werden.
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Photovoltaikanlage automatisch über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist. Das ist jedoch nur teilweise richtig – und kann im Schadenfall teuer werden.
Hinzu kommt: Wenn die PV-Anlage vermietet ist (z. B. an den Netzbetreiber) oder als Einnahmequelle genutzt wird, können durch Ausfälle schnell spürbare finanzielle Verluste entstehen. Eine spezielle Photovoltaikversicherung kann hier auch den entgangenen Einspeisevergütungen oder Eigenverbrauch abdecken.
Statistiken zeigen, dass Photovoltaikanlagen besonders häufig durch folgende Einflüsse beschädigt werden:
Ein einzelner solcher Schaden kann schnell mehrere tausend Euro kosten – insbesondere wenn Module oder der Wechselrichter ersetzt werden müssen.
Die Prämie hängt vom Wert der Anlage, dem Umfang der gewünschten Absicherung und dem Standort ab. Für eine durchschnittliche Anlage mit 10 kWp Leistung liegen die Jahresbeiträge meist zwischen 50 und 150 Euro – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zu möglichen Reparaturkosten oder Ertragsausfällen. In unserem Photovoltaikversicherung Vergleichsrechner finden Sie zahlreiche günstige Tarife, bei welchen Sie auswählen können, ob diese zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden soll (dort wären dann die Grundgefahren versichert) oder ob Sie einen über die sonstigen und Elektronikschäden hinausgehenden Gefahren wünschen.
Gute Anbieter von Photovoltaikversicherungen sind beispielsweise die Waldenburger, VHV, Oberösterreichische.
Viele Eigentümer von PV-Anlagen installieren diese ohne eine Fachfirma selbst. Hier muss unbedingt geprüft werden, ob die entsprechende Photovoltaik-Versicherung dies bedinungsgemäß auch versichert.
Die wenigen Anbieter, die selbst installierte PV-Anlagen versichern, schreiben zumindest vor, dass die Anlage durch eine Fachfirma am Ende abgenommen werden muss. Das Abnahmeprotokoll kann im Leistungsfall verlangt werden, ansonsten könnte der Versicherer die Zahlung ablehnen.
Standardmäßig werden die meisten Photovoltaikanlagen auf dem Dach installiert. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen sich die Anlage auf dem Boden des versicherten Grundstücks befindet.
Dieser Umstand muss unbedingt dem Versicherer angezeigt werden, nicht alle PV-Versicherungen decken auch Anlagen ab, die sich nicht in mindestens 2 Metern oder höher befinden. In unserem PV-Versicherungsvergleich finden Sie jedoch auch Optionen, bei denen die Absicherung von auf dem Grund und Boden installierten Anlagen möglich ist.
Fast alle Photovoltaikversicherungen sehen ein Maximalalter für Anlagen vor, die Sie neu versichern möchten. Ist eine Anlage bereits älter als 8-10 Jahre alt, wird es schwierig eine neue Versicherung abzuschließen.
Aus diesem Grund sollten Sie auf keinen Fall voreilig eine bestehende PV-Anlagen-Versicherung kündigen, sofern es sich bei der versicherten Photovoltaikanlage um ein älteres Exemplar handelt.
Gerade Photovoltaikanlagen, die älter als 10 Jahre alt sind, können oft nur noch bezüglich der Grundgefahren im Rahmen der Gebäudeversicherung abgesichert werden, nicht jedoch für die sonstigen Gefahren.
Obwohl eine Photovoltaikanlage meist nur auf dem Dach installiert ist, geht doch eine mittelbare Gefährdung von ihr aus. Reißt beispielsweise ein Sturm ein Modul lose und dieses stürzt auf Straße und schädigt einen Dritten, ist der Betreiber der Anlage für alle entstandenen Schäden in der Haftung. Die private Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht ausreichend. Wer Strom in fremde Netze einspeist, betreibt ein Gewerbe. Vor diesem Hintergrund könnte eine gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig sein.
Sofern die Photovoltaikanlage sich auf dem selbst bewohnten Einfamilienhaus befindet, können gute Private Haftpflichtversicherungen (PHV) sowohl eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gebäude, aber auch die Fotovoltaik-Haftpflicht inkl. Netzeinspeisungs-Risiko bereits beinhalten. Wenn man diese Vorgabe in der Filterfunktion eines guten Haftpflichtversicherung Vergleichsrechners festlegt, findet man den ein oder anderen PHV-Tarif, der dann eine zusätzliche Einzel-Haftpflichtversicherung für die Anlage unnötig macht. Dies gilt aber nicht, wenn man die Anlage zu gewerblichen Zwecken auf fremden oder vermieteten Gebäuden betreibt, da eine PHV hier nicht greift.
Das Risiko, dass durch die Fotovoltaikanlage Schäden bei der Einspeisung in das Stromnetz des Netzanbieters verursacht werden, sollte über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Der Aufwand für eine umfassende Absicherung fällt, in Abhängigkeit von der Größe der Anlage, im Vergleich zu den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten marginal aus.
Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Gebäude- und Sachversicherungen. Zuletzt am 13.06.2025