Photovoltaikanlagen spielen neben der Windenergie eine wesentliche Rolle im Rahmen der Energiewende. Dabei ist nicht nur die Rede von sogenannten Solarfarmen, sondern auch von den zahlreichen privaten Anlagen. Das Stadtbild wird in Ein- und Zweifamilienhausarealen zusehends von gläsernen, spiegelnden Dächern geprägt. Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für die Energiegewinnung auf dem Dach.
Nun handelt es sich bei Photovoltaikanlagen um eine Investition, die entsprechend abgesichert sein sollte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Anlagen handelt.
Photovoltaikanlagen sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Neben Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag können Marder die Kabel zerbeißen oder Schneedruck die empfindlichen Solarzellen zerstören.
Der reinen Absicherung geht allerdings bei der Montage die Risikovorsorge voraus. Dies bedeutet, dass die Montage so erfolgen sollte, dass Schäden durch Naturgefahren so weit es geht, vermieden werden. Für Solarfarmen, Freilandanlagen, gilt, dass gesonderter Schutz vor Diebstahl und Vandalismus notwendig ist. Dazu zählen beispielsweise Zäune oder Videoüberwachungsanlagen.
Vom Prinzip her ist eine Photovoltaikanlage nach den VGB 2000 in der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen. Eine Rücksprache mit dem Versicherer ist aber dennoch notwendig, da eine solche Anlage zwangsläufig zu einer Summenerhöhung des versicherten Objektes führt. Es handelt sich schließlich um einen fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstand. Die meisten Versicherer bieten diesen Einschluss auch für Schäden durch
• Feuer
• Leitungswasser,
• Sturm und Hagel
• Elementare Gefahren
Die VGB 2008 sieht jedoch keinen automatischen Einschluss mehr vor, sondern eine auf Antrag einzuschließende Risikoerweiterung. Spezielle Photovoltaikversicherungen gehen aber deutlich weiter. In der Regel speisen auch die privaten Betreiber Strom in die öffentlichen Netze ein und verdienen damit Geld. Die speziellen Policen ersetzen im Schadensfall den Verdienstausfall für die Dauer von bis zu 180 Tagen.
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung schließen die reinen Photovoltaikversicherungen auch Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder grobe Fahrlässigkeit und Bedienfehler ein.
• Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Kurzschluss
• Leitungswasser, Feuchtigkeit, Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl
• Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Tierbiss und höhere Gewalt
• Ertragsausfall ohne Einschränkung nach Sommer oder Winter
• Schadensuch- und Feuerlöschkosten
• Aus einem Schaden resultierende Arbeiten an Dächern und Fassaden
• Aufräumungs- und Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Entsorgungskosten
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Evtl. Haftpflichtansprüche
Diese Auflistung zeigt, dass die Absicherung nur durch die Wohngebäudeversicherung bei Weitem nicht ausfällt.
Obwohl eine Photovoltaikanlage meist nur auf dem Dach installiert ist, geht doch eine mittelbare Gefährdung von ihr aus. Reißt beispielsweise ein Sturm ein Modul lose und dieses stürzt auf Straße und schädigt einen Dritten, ist der Betreiber der Anlage für alle entstandenen Schäden in der Haftung. Die private Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht ausreichend. Wer Strom in fremde Netze einspeist, betreibt ein Gewerbe. Vor diesem Hintergrund könnte eine gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig sein.
Sofern die Photovoltaikanlage sich auf dem selbst bewohnten Einfamilienhaus befindet, können gute Private Haftpflichtversicherungen (PHV) sowohl eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gebäude, aber auch die Fotovoltaik-Haftpflicht inkl. Netzeinspeisungs-Risiko bereits beinhalten. Wenn man diese Vorgabe in der Filterfunktion eines guten Haftpflichtversicherung Vergleichsrechners festlegt, findet man den ein oder anderen PHV-Tarif, der dann eine zusätzliche Einzel-Haftpflichtversicherung für die Anlage unnötig macht. Dies gilt aber nicht, wenn man die Anlage zu gewerblichen Zwecken auf fremden oder vermieteten Gebäuden betreibt, da eine PHV hier nicht greift.
Das Risiko, dass durch die Fotovoltaikanlage Schäden bei der Einspeisung in das Stromnetz des Netzanbieters verursacht werden, sollte über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Der Aufwand für eine umfassende Absicherung fällt, in Abhängigkeit von der Größe der Anlage, im Vergleich zu den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten marginal aus.
Der Artikel wird regelmäßig aktualisiert, überprüft und überarbeitet durch Dipl. Volkswirt Daniel Steinberger, Experte für Private Krankenversicherung und Sachversicherungen. Zuletzt am 27.08.2024