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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet die Einkommensgrenze bis zu der Arbeiter und Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Überschreiten Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann können sie sich von der Versicherungspflicht in der der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Die Krankenversicherungspflicht erlischt also nicht, Arbeitnehmer müssen auch weiterhin krankenversichert sein, haben allerdings die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Neuerungen für 2021

Im Jahr 2011 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 64.350 Euro Brutto-Arbeitsentgelt. Maßgeblich bei der Berechnung sind nur regelmäßige Zahlungen. Dazu gehören Lohn- und Gehaltszahlungen, aber auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und regelmäßige Zuzahlungen. Einmalige Sonder- oder Bonuszahlungen werden dagegen nicht berücksichtigt.
Privat Krankenversichern kann sich derjenige, der diese Grenze in einem Jahr übertrifft.

Jährliche Anpassungen beachten

Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert sich jährlich und wird vom Bundesarbeitsministerium festgelegt. Als Grundlage dient hier die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Möchte man als Angestellter in eine private Krankenversicherung wechseln, so sollte man zuvor prüfen, ob man über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.