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Klimaneutral

Krankenversicherung ohne Altersrückstellungen?

Altersrückstellungen werden grundsätzlich gebildet, um einen Anstieg der Versicherungsbeiträge im Alter soweit möglich in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Doch welche Wahlmöglichkeiten hat ein Versicherter hinsichtlich der Bildung von Altersrückstellungen in der Krankenversicherung?

Altersrückstellungen – Nur in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist hinsichtlich ihrer Finanzierung nach anderen Grundsätzen organisiert als die gesetzliche Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wird nach dem Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet, ihre Mitglieder zahlen heute Beiträge ein, die die Gesellschaften für die Bereitstellung ihrer Leistungen ausgeben. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unabhängig von dem Gesundheitszustand und dem Alter des Versicherten. Aus diesem Grund bildet die gesetzliche Krankenversicherung keine Altersrückstellungen.

Anders sieht die Finanzierung in der privaten Krankenversicherung aus. Hier wird der Beitrag des Versicherten aufgrund seines Alters, seines Geschlechts, seines Gesundheitszustands und seiner tariflichen Leistungen festgelegt. Mit steigendem Alter erhöhen sich die Krankheitskosten und damit die Versicherungsbeiträge. Die private Krankenversicherung ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Altersrückstellungen zu bilden. Mindesten zehn Prozent von dem ausgewählten Haupttarif macht der gesetzliche Zuschlag für die Altersrückstellungen aus, allerdings haben die Gesellschaften das Recht, im Interesse ihrer Versicherten auch höhere Altersrückstellungen zu bilden. Sie dienen insgesamt dazu, die Versicherungsbeiträge für einen Versicherten mit zunehmendem Alter in einem bezahlbaren Rahmen zu halten.

Private Krankenvollversicherung – Beitragsstabilität im Alter

Damit hat der Versicherte – sofern die Zugangsvoraussetzungen für die private Krankenversicherung gegeben sind – nur die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ohne Altersrückstellungen und der privaten Krankenversicherung mit Altersrückstellungen in unter Umständen unterschiedlicher Höhe. Ein gänzlicher Verzicht auf Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung ist dagegen nicht möglich.