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Zusatzkrankenversicherung Naturheilverfahren

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Wer erstattet mir Behandlungskosten für Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Behandlungskosten für Naturheilverfahren erstattet bekommen können. Es hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie Sie am besten vorgehen sollten und von wem Sie eine Erstattung erhalten können.

  • Private Krankenversicherung: Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie in den meisten Fällen eine Erstattung für Naturheilverfahren beantragen. Informieren Sie sich vorab über die Bedingungen und Leistungen Ihrer Versicherung, um sicherzustellen, dass Naturheilverfahren abgedeckt sind. Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife an, die auch alternative Behandlungsmethoden abdecken.
  • Gesetzliche Krankenkasse: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten normalerweise keine Kosten für Naturheilverfahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel kann eine Kostenübernahme möglich sein, wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine bestimmte Behandlung bescheinigt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten.
  • Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren: Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Zusatzversicherung, die Naturheilverfahren abdeckt. Diese Versicherungen sind oft günstiger als eine private Krankenversicherung und bieten dennoch eine Erstattung für alternative Behandlungsmethoden. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und prüfen Sie, welche Leistungen in der Zusatzversicherung enthalten sind.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: In einigen Fällen können die Kosten für Naturheilverfahren auch steuerlich abgesetzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel eine ärztliche Verordnung oder eine medizinische Notwendigkeit. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater oder prüfen Sie die aktuellen steuerlichen Richtlinien.

Die beste Möglichkeit für GKV-Versicherte, die Kosten von Naturheilverfahren erstattet zu bekommen, sind entsprechende private Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren oder auch Heilpraktiker Zusatzversicherungen.

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  • Mit und ohne Zusatzleistungen (z.B. Sehhilfen, Ausland etc.)

Zusatzkrankenversicherung Naturheilverfahren Vergleich

Als Online-Makler haben wir uns auf die Beratung rund um die Krankenzusatzversicherung spezialisiert und damit auch ein umfassendes Wissen zum Thema Zusatzkrankenversicherung Naturheilverfahren aufgebaut.

Unter Heilpraktikerversicherung Testsieger erfahren Sie, welche Tarife im Vergleich besonders empfehlenswert sind und die besten Erstattungen bei Naturheilverfahren bieten. Wir haben sämtliche Zusatzversicherungen am Markt, welche nennenswerte Erstattungsleistungen für Naturheilverfahren beinhalten untersucht und bewertet. Unter über 150 Tarifen am Markt haben wir ca. 40 für Sie in unserem Vergleich dargestellt.
Dabei legen wir Wert darauf, dass nur die Tarife in unserem Vergleich aufgenommen werden, die sich derzeit durch eine Besonderheit, sei es aufgrund besonders guter Leistungen, einem besonders günstigen Beitrag oder aufgrund einfacher Annahmerichtlinien, auszeichnen.

Reine Naturheilverfahren Zusatzversicherung

Die besten Zusatzversicherungen mit reiner Naturheilverfahren-Leistung, ohne zusätzliche Einschlüsse für z.B. Vorsorge, Sehhilfen etc. sind die folgenden Tarife:

  • UKV NaturPrivat mit einer Erstattung von bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr und einem Erstattungssatz von 80% (80% von 1.250 Euro)
  • R+V N1U Erstattung 80% von 3000 Euro (2400 Euro) innerhalb von 2 Jahren, allerdings mit strenger Gesundheitsprüfung
  • Nürnberger AMed mit einer Erstattung von 80% von 1.000 Euro pro Versicherungsjahr

Weitere Zusatzleistungen

Die meisten Naturheilverfahren Zusatzkrankenversicherungen erstatten neben Naturheilverfahren sehr umfangreich auch für Sehhilfen, Zuzahlungen gesetzlich Versicherter für Arznei- Heil- und Hilfsmittel. Ebenso gibt es Tarife, die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, oder auch eine Erstattung für LASIK-Operationen versichern.
Wir haben jedoch in unseren Vergleichen das Hauptaugenmerk auf eine möglichst hohe Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker gelegt und dahingehend auch unsere Empfehlungen für einen Tarif ausgesprochen.

Naturheilverfahren Zusatzversicherungen mit derzeit höchster Erstattung

Die Naturheilverfahren Zusatzversicherungen, welche derzeit am meisten erstatten, sind folgende Tarife:

  • Barmenia MehrGesundheitD 2000 mit einer Erstattung von 80% der Rechnung und einer Maximalerstattung von bis zu 2.000 Euro im Kalenderjahr
  • Continentale Easy Ambulant 1200 mit einer Maximalerstattung von 100% bis zu 1.200 Euro pro Kalenderjahr und das ohne anfängliche Wartezeiten
  • Axa MED Komfort-U mit einem Erstattungssatz von 80% von 2500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren. Dieses Budget kann bereits im ersten Kalenderjahr voll ausgeschöpft werden.
  • Universa UniMed Exklusiv – Die Universa Zusatzversicherung erstattet in ihrer Exklusiv-Tarifvariante bis zu 1800 Euro der Kosten von Naturheilverfahren innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (90% von 2000 Euro). Bereits im 1. Versicherungsjahr steht dieses Budget vollständig zur Verfügung.

Für welche Naturheilverfahren leistet eine Zusatzversicherung?

Es gibt viele bekannte Naturheilverfahren, die sich mit einer Zusatzversicherung versichern lassen. Eine Zusatzversicherung kann eine gute Möglichkeit sein, um die Kosten für alternative Heilmethoden abzudecken. Hier sind einige der beliebtesten Naturheilverfahren, die von Zusatzversicherungen abgedeckt werden können:

  • Homöopathie: Die Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die auf dem Prinzip der Ähnlichkeitsregel basiert. Sie verwendet stark verdünnte Substanzen, um den Körper zur Selbstheilung anzuregen. Viele Zusatzversicherungen bieten Deckung für homöopathische Behandlungen.
  • Akupunktur: Die Akupunktur ist eine traditionelle chinesische Heilmethode, bei der feine Nadeln in bestimmte Punkte des Körpers gestochen werden, um den Energiefluss zu regulieren. Viele Zusatzversicherungen decken Akupunkturbehandlungen ab.
  • Osteopathie: Die Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, bei der der Therapeut mit den Händen den Körper untersucht und behandelt. Sie zielt darauf ab, das Gleichgewicht im Körper wiederherzustellen und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Viele Zusatzversicherungen bieten Deckung für osteopathische Behandlungen.
  • Phytotherapie: Die Phytotherapie oder Pflanzenheilkunde verwendet Pflanzen und ihre Wirkstoffe zur Behandlung von Krankheiten. Dies kann in Form von pflanzlichen Arzneimitteln oder Tees erfolgen. Einige Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für phytotherapeutische Behandlungen.
  • Traditionelle chinesische Medizin (TCM): Die TCM umfasst verschiedene Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Kräutermedizin, Ernährungstherapie und Qi-Gong. Viele Zusatzversicherungen bieten Deckung für TCM-Behandlungen.

DIe oben genannten Zusatzversicherungen leisten darüber hinaus für sämtliche weitere Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses, sowie Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)