Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert überarbeitet durch Dipl. Betriebswirtin Christina Frese, Expertin für Krankenzusatzversicherungen. Letzte Aktualisierung am 23.08.2024
Nie wieder eine Brille! Augen-Laserbehandlungen als Lösung
Die Refraktive Chirurgie oder umgangssprachlich “Augenlasern” genannt wird heutzutage immer beliebter, denn nicht jeder Mensch mit einer Sehschwächte möchte lebenslang auf eine eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen sein und viele Menschen fühlen sich nicht nur optisch dadurch eingeschränkt
Brechkraftverändernde Augenoperationen sind daher im Trend. Die Kosten für Augen-Laser Behandlungen, welche durchaus bis zu mehreren tausend Euro betragen können, werden jedoch nicht durch die Gesetzliche Krankenversicherung übernommen, da es sich um eine rein kosmetische Eingriffe handelt.
Die Lösung bieten hier Zusatzversicherungen, die die Kosten für Augen-Lasern zumindest zu einem großen Teil übernehmen.
Welche tariflichen Möglichkeiten der Markt anbietet, erfahren Sie hier. Diese Lösungen sind allerdings nur für gesetzlich Krankenversicherte oder Empfänger der Heilfürsorge anwendbar. PKV-Versicherte haben eventuelle “Ansprüche für Augenlasern” gegenüber ihrer Krankenvollversicherung.
Die Kosten einer brechkraftkorrigierenden Laserbehandlung liegen je nach Einzelfall und Art des Verfahrens bei ca. 1.200 bis 2.500 Euro pro Auge. Bei einer Behandlung beider Augen kommen demnach Kosten von wenigstens 2.400 Euro, eher jedoch 3.000 – 4.500 Euro auf einen zu.
Die Absicherung diesbezüglicher Kosten geht zum einen über günstige Sehhilfen-Zusatzversicherungen, welche Augenlaserbehandlungen inkludieren und bereits ab ca. 12 Euro im Monat für einen Erwachsenen zu haben sind.
Eine weitere Möglichkeit Korrekturen durch LASIK und Co abzusichern besteht über ambulante Ergänzungstarife, bei denen zusätzlich zu Sehhilfen und Laserbehandlung-Erstattungen umfangreiche Leistungen für Naturheilverfahren, Vorsorge und Arzneimittel enthalten sind (ca. 15-30 EUR pro Monat).
Wer die höchste Erstattung wünscht und mit das möglichst ohne oder nur einem geringen Eigenanteil, für den bietet sich die “Augenlaser-Luxusabsicherung” durch eine ambulante Restkostenversicherung (“zusammen mit Umstellung auf Kostenerstattungsprinzip) an.
Eine solche Zusatzversicherung erstattet für Behandlungskosten generell ohne Höchsterstattungsgrenzen und ermöglicht dem Versicherten zudem den Privatpatientenstatus im in der ambulanten medizinischen Versorgung. Hier wäre daher auch für Augenlasern deutlich mehr als günstigere Zusatzversicherungen erstattet. (Beitrag jedoch je nach Alter: ca. 100-200 Euro pro Monat).
So erhalten Sie den Augenlaser-Zuschuss
Wer eine Operation zum “Augen lasern” plant und eine zumindest teilweise Erstattung durch eine Zusatzversicherung wünscht, “sollte klug vorgehen und die Augen-OP rechtzeitig vorplanen. Schauen Sie sich dazu den nächsten Abschnitt an und wir erklären, wie das am besten funktioniert. Weiter untern finden Sie zudem eine Auflistung weiterer Zusatzversicherungen für Augenlasern, bei denen eine Bezuschussung möglich ist. Die folgenden 2 Tarife stellen jedoch die sinnvollsten Möglichkeiten dar, da sie am sichersten und schnellsten leisten und ohne komplizierte Gesundheitsfragen abschließbar sind.
Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Kunden, die eine Versicherung suchen, die Ihnen die Kosten für Lasik/Lasek (brechkraftverändernde Augenoperationen) absichern.
Leider kommen die meisten mit dieser Frage erst an, wenn Sie bereits einen Termin für eine solche Operation in den nächsten Wochen geplant haben.
Da entsprechende Sehhilfen/Augen-Zusatzversicherungen eine Leistungsbegrenzung in den ersten 2 (oder mehr) Versicherungsjahren vorsehen, sollte man ein wenig vorplanen, um den höchstmöglichen Zuschuss für die Augenoperation zu erhalten.
Gerade zum Ende eines Kalenderjahres ergeben sich 2 besondere diesbezügliche Tarifempfehlungen, bei den sich die anfängliche Summenbegrenzung insofern stark verkürzt, dass bei diesen Versicherern das erste Kalenderjahr ein Rumpfjahr ist und eine zusätzliche anfängliche Maximalerstattung damit bereits zum 31.12. des nächsten Jahres beendet wäre.
Bei einem Abschluss mit Beginn 1.12.2024 würde die komplette tarifliche Leistung für Lasik/Lasek Operationen damit bereits ab 1.1.2026 zur Verfügung stehen.
Der Tarif UKV VorsorgePrivat erstattet 80% der Aufwendungen für Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro (in 2 Kalenderjahren), für brechkraftverändernde Augenoperationen ist ein Zuschuss von je 750 Euro pro Auge vorgesehen, also 1500 Euro insgesamt. Die Leistung ist in den ersten 2 Kalenderjahren auf 500 Euro begrenzt. Insofern würde die Erstattung von 1500 Euro für die Augen-OP ab Januar des übernächsten Kalenderjahres zur Verfügung stehen,
Der Tarif verzichtet darüber hinaus aber auch auf eine Wartezeit , so dass der Versicherte bereits ab Beginn die Sehhilfen-Leistung von 400 Euro Erstattung verwenden könnte.
Bei einem Monatsbeitrag von 17,45 Euro (inkl. 4 Euro Zuschlag für Brillenträger) erhielte man also,
Wenn es rein um den Augen-OP Zuschuss ginge, könnte der Tarif dann zum 31.12.2026 wieder gekündigt werden
Der Tarif Münchener Verein 173 Sehhilfen + Hilfsmittel müsste für einen Beginn in 2024 (und das ist wichtig, damit ab Januar 2026 die volle Summe zur Verfügung steht) bis spätestens 30.11.2024 abgeschlossen werden (Beginn wäre dann 1.12.2024).
Diese Sehhilfen und Augenlaser Zusatzversicherung würde je 800 Euro pro Auge für eine brechkraftverändernde Augenoperation erstatten, also bis zu 1600 Euro insgesamt. Zudem erstattet der Tarif 100% der Kosten für Sehhilfen bis zu 400 Euro (innerhalb von 2 Kalenderjahren).
Da der Tarif die Leistung im ersten Versicherungsjahr nochmal zusätzlich sehr stark einschränkt, würde man bei Abschluss in 2024, die Erstattung der Sehhilfen in Höhe von 400 Euro erst ab Januar 2025 erhalten.
Die maximal 1600 Euro für die Augen-OP würden aber auch hier ab Janurar 2026 zur Verfügung stehen.
Der Tarif leistet zusätzlich für Hilfsmittel und Hörgeräte, sieht aber insgesamt etwas strengere Gesundheitsfragen als UKV VorsorgePrivat
Der Beitrag für diesen Tarif liegt für einen Erwachsenen je nach genauem Alter bei rund 17-18 Euro im Monat.
Möglich sind hier max:
Auch dieser Tarif wäre immer zum Ende des nächsten Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Da die Leistungsregulierung unserer Erfahrung nach bei der UKV deutlich schneller von statten geht, empfehlen wir eher UKV VorsorgePrivat.
Insbesondere aufgrund der strengen Gesundheitsfragen und der Tatsache, dass die Continentale Krankenversicherung Augen-Laser Operationen nur durch niedergelassene Ärzte (keine auf z.B. Augen-LASIK spezialisierte Kliniken, die als GmbH organisiert sind) akzeptiert, ist dieser Tarif nur zu empfehlen, wenn Sie in den letzten 3 Jahren keinerlei Erkrankungen (außer Grippe, Erkältung) hatten und definitiv noch keine Operationen angeraten sind oder eine Voruntersuchung stattgefunden hat.
So akzeptiert die UKV mit dem Tarif Vorsorge Privat beispielsweise auch auf Augenoperationen Spezialanbieter für LASIK/LASEK und ähnliche Verfahren, bei der dort angestellte Fachärzte die Operation durchführen. Da die meisten Operationen in derartigen Einrichtungen durchgeführt werden und diese auch meist günstiger sind, wäre die UKV Vorsorge Privat unserer Meinung nach besser als die Continentale Zusatzversicherung.
Das sind die besten Zusatzversicherungen für Augen Lasern
Brechkraftkorrigierende medizinische Eingriffe an den Augen mit Verfahren wie LASIK oder LASEK werden unter anderem von folgenden Tarifen bezuschusst (Siehe günstige Varianten) oder teilweise sogar komplett übernommen (siehe Premium-Varianten):
Eine Absicherung ohne Maximalerstattung wäre mitversichert in einigen ambulanten Zusatzversicherungen nach dem Kostenerstattungsverfahren.
Diese Tarife stellen eine komplette Privatabsicherung des gesetzlich Versicherten dar und kosten für Kinder und Jugendliche zwischen 45 – 90 Euro pro Monat) für einen Erwachsenen ca. 120- 250 Euro pro Monat je nach Eintrittsalter.
Hier ist natürlich nicht nur die Laserbehandlung der Augen mitversichert, vielmehr stellt eine solche Versicherung einen Kassenversicherten einem Privatversicherten nahezu komplett gleich:
Ansonsten sind die Kosten für Augen-Laserbehandlungen auch in folgenden Brillenversicherungen und Heilpraktikerversicherungen mitversichert. Hier ist die Maximalerstattung allerdings meist begrenzt und zudem innerhalb der ersten Jahre zusätzlich mit Höchsterstattungen beschränkt:
Wichtige Hinweise und Fragen zur Kostenerstattung Augenlasern
Es gibt verschiedene Verfahren für brechkraftkorrigierende Operationen, die je nach den individuellen Bedürfnissen und den spezifischen Anforderungen eines Patienten angewendet werden können. Hier sind einige der gängigsten Verfahren:
LASIK: LASIK steht für Laser-In-situ-Keratomileusis und ist eine der beliebtesten Methoden zur Korrektur von Brechungsfehlern wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung. Bei dieser Methode wird ein dünner Flap auf der Hornhaut erzeugt und anschließend mit einem Laser die Form der Hornhaut korrigiert.
Bei den oben aufgeführten Augenlaser-Zusatzversicherungen von der UKV, Münchener Verein, Continentale sind sämtliche oben aufgeführten Verfahren versichert, da in den Tarifbedingungen nur eine beispielhafte Aufzählung stattfindet und sich nur auf “brechkraft verändernde Korrektur-Verfahren” bezogen wird, so dass ein Verfahren erstattungsfähig ist, sofern dieses geeigent und medizinisch notwendig ist. *Bei den Tarifen Tarif Nürnberger SuH, AXA MED KOMFORT-U, der Arag und der Signal Iduna jedoch beispielsweise sind nur “Laserbehandlungen” der Augen erstattungsfähig, demnach also z.B. LASIK, LASEK, aber beispielsweise kein Austausch der Linse oder ähnliches. Concordia versichert neben Augen-Lasern auch die Kunstlinsen-OP mit.
In Ausnahmefällen, wenn die Sehschwäche bei einem gesetzlich Krankenversicherten derart ausgeprägt ist (deutlich >6 oder -6 Dioptrien) kann sich auch die gesetzliche Krankenkasse an einem Teil der Kosten für die Augen-Korrektur-Operation mittels Laser beteiligen, jedoch nicht, wenn die Behandlung rein aus kosmetischen Gründen stattfinden soll.
Es ist aber nicht davon ausgehen, dass ein solcher Zuschuss ansatzweise für die Gesamtkosten ausreichen wird.
Zusammen mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung, die einen Zuschuss für Sehschärfenkorrektur-Maßnahmen vorsieht, könnte man so jedoch eine entsprechend hohe Kostenübernahme-Quote erreichen.
In jedem Fall sollte man vor Behandlungsbeginn auch bei der Krankenkasse bezüglich einer Kostenbeteiligung anfragen.
Gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingingen der Privaten Krankenversicherung sind nur Behandlungen und Operationen durch niedergelassene Ärzte erstattungsfähig. Mittlerweile haben sich viele Anbieter für brechkraftkorrigierende Eingriffe als GmbHs organisiert, welche keine Kassenzulassung besitzen und bei denen bei der GmbH angestellte Ärzte die Eingriffe vornehmen.
Die kann bei einigen Versicherern wie beispielsweise der Continentale EASY Ambulant zur Ablehnung der Erstattung einer an und für sich korrekt durchgeführten und nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) liquidierten Rechnung führen.
Von der UKV bzw. BBKK (Tarif UKV VorsorgePrivat hingegen wissen wir hingegen, dass dort nur die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung nach GOÄ abgerechnet wird. Die Erstattung ist auch dann problemlos möglich, wenn Sie die Dienste einer so genannten Ärzte-GmbH in Anspruch nehmen, die selbst keine vertragsärztliche Zulassung besitzt..
Wir empfehlen *grundsätzlich vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag für eine geplante Augen-Operaration bzw. das Lasern der Augen beim Versicherer einzureichen und nachzufragen, ob der in Anspruch genommene Dienstleister der Operation die Voraussetzungen erfüllt. Im Zweifel klären Sie mit dem gewünschten Anbieter ab, ob diese nicht zufällig doch eine vertragsärztliche Zulassung besitzen und damit als MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) einzustufen sind, in dem Fall muss der Versicherer die Kosten einer versicherten Operation in jedem Fall übernehmen.
Wichtig, die Zusatzversicherung muss abgeschlossen sein, bevor Sie irgendwelche Voruntersuchungen durchführen lassen und eine Behandlung damit als konkret angeraten/geplant gilt.
Die Kosten für Augen-Laserbehandlungen sind natürlich von der Konstitution der einzelnen Augen eines Patienten, sowie von der Art der verwendeten Operationstechnik abhängig. Sie können seriöserweise auch nur nach einer ärztlichen Voruntersuchung genau beziffert werden. Je nach Behandlungsart liegen die Kosten für 2 Augen zwischen 1.600 – 5.000 Euro. Die meiste Augen-Laserbehandlung werden sich irgendwo in der Mitte dieses Preisgefüges einordnen.
Während beispielsweise eine brechkraftkorrigierende Operations mittels LASEK oder PRK relativ günstig ist, kostet die Behandlungsmethode LASIK mit rund 2.000 bis 4.000 Euro für zwei Augen bereits deutlich mehr.
Insofern reicht die Erstattung durch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung zwar nicht zu 100% aus, um die Gesamtkosten der Behandlung zu decken, jedoch bedeutet ein Zuschuss von 1.600 Euro ja immerhin eine 50%-ige Kostenbeteiligung angesichts oben genannter Behandlungsaufwendungen.