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Heilpraktikerversicherung Laborkosten

Heilpraktikerversicherung

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Heilpraktikerversicherung – Erstattung von Laborkosten

Zusatzversicherungen mit Leistungen für naturheilkundliche und alternativmedizinische Behandlungen erstatten die Kosten der Heilpraktikerbehandlungen (nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH) sowie die meisten Tarife auch Behandlungskosten durch Ärzte für Naturheilverfahren (nach Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ). Was die in diesem Zusammenhang anfallenden Laborkosten jedoch angeht, ist eine bedingungsgemäße Erstattung leider nicht immer eindeutig geregelt.

Die Kosten einer die Naturheilbehandlung begleitenden Laboruntersuchung können mehrere hundert Euro betragen, insofern sollte man darauf achten, eine Zusatzversicherung zu wählen, die im besten Fall auch für diesen Teil der Behandlungskosten aufkommt.

Diese Tarife leisten für Laborkosten im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung

Grundsätzlich wird immer die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, damit die Laborkosten erstattungsfähig sind. Also rein prohylaktisch erhobene Untersuchungen gelten nicht als medizinisch indzuziert. Es muss jeweils eine Beschwerde, Verdachtsdiagnose oder Diagnose bestehen.

  • Arag 483 : Laborkosten werden im Rahmen der naturheilkundlichen Behandlung, wenn vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren in Auftrag gegeben nach GOÄ erstattet.
  • Allianz AmbulantBest : auch hier sind Laborkosten grundsätzlich im Rahmen des versicherten Gesamtbudgets mitversichert, sofern durch den Arzt oder Heilpraktiker beauftragt und medizinisch notwendig.
  • AXA Med Komfort: sofern durch Heilpraktiker beauftragt im Rahmen der Behandlung (erstattungsfähig nach GebüH), wenn durch Arzt für Naturheilverfahren berauftragt nach GOÄ abgerechnet.
  • UKV NaturPrivat: erstattungsfähig, wenn durch den Heilpraktiker oder den behandelnden Naturheilarzt beauftragt und nach GOÄ abgerechnet.
  • Barmenia Mehr Gesundheit: Laborkosten sind bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig, wenn die Untersuchung durch den Heilpraktiker oder den behandelnden Naturheilarzt beauftragt und nach GOÄ abgerechnet wurde.
  • Signal Iduna Ambulant plus: Die Signal Iduna leistet sogar sehr unkompliziert bezüglich der angefallenen Laborkosten. Wichtig ist, dass diese nach GOÄ durch einen Laborarzt abgerechnet wurden.
  • Münchener Verein Naturmedizin : Laborkosten sind bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig, wenn die Untersuchung durch den Heilpraktiker oder den behandelnden Naturheilarzt beauftragt und nach GOÄ abgerechnet wurde.

Aufgepasst bei diesen Versicherern

Nicht gänzlich ausgeschlossen ist die Kostenübernahme der Laborkosten bei der Gothaer Mediambulant, jedoch erleben wir hier in der Praxis des öfteren, das Rechnungen für Laborkosten abgelehnt werden. Hier wird im Einzelfall eine Kostenübernahme geprüft. Auch die Continentale CEK Plus übernimmt die Kosten, aber nur in geringem Umfang und wenn nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet, was meist zu deutlichen Kürzungen führt.