Ihr Weg zur sanften Medizin.
Zusatzversicherungen mit Leistungen für naturheilkundliche und alternativmedizinische Behandlungen erstatten die Kosten der Heilpraktikerbehandlungen (nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH) sowie die meisten Tarife auch Behandlungskosten durch Ärzte für Naturheilverfahren (nach Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ). Was die in diesem Zusammenhang anfallenden Laborkosten jedoch angeht, ist eine bedingungsgemäße Erstattung leider nicht immer eindeutig geregelt.
Die Kosten einer die Naturheilbehandlung begleitenden Laboruntersuchung können mehrere hundert Euro betragen, insofern sollte man darauf achten, eine Zusatzversicherung zu wählen, die im besten Fall auch für diesen Teil der Behandlungskosten aufkommt.
Grundsätzlich wird immer die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt, damit die Laborkosten erstattungsfähig sind. Also rein prohylaktisch erhobene Untersuchungen gelten nicht als medizinisch indzuziert. Es muss jeweils eine Beschwerde, Verdachtsdiagnose oder Diagnose bestehen.
Nicht gänzlich ausgeschlossen ist die Kostenübernahme der Laborkosten bei der Gothaer Mediambulant, jedoch erleben wir hier in der Praxis des öfteren, das Rechnungen für Laborkosten abgelehnt werden. Hier wird im Einzelfall eine Kostenübernahme geprüft. Auch die Continentale CEK Plus übernimmt die Kosten, aber nur in geringem Umfang und wenn nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet, was meist zu deutlichen Kürzungen führt.