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Klimaneutral

Zusatzversicherung Privatpatient für Kinder

  • 100% Privatleistung bei Ärzten mit Kassenzulassung
  • bis 85% ohne Vorleistung der Krankenkasse
  • Kostenübernahme für Privatarzt ambulant
  • stationäre und dentale Absicherung optional

So wird Ihr Kind zum Privatpatienten!

Diese Leistungen für Ihr Kind:

  • Behandlung auf Privatniveau
  • Behandlungen und Medikamente, für die die Krankenkasse sonst nicht leistet.
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Ärzte für Naturheilverfahren und sogar Privatärzte
  • Privatschutz beim Zahnarzt und Krankenhaus optional
  • Arzthonorare werden ohne Begrenzung erstattet
  • günstiger Beitrag für Kinder
  • viele viele Zusatzleistungen
  • Absicherung für den stationören Bereich oder kieferorthopädische Behandlungen

Bessere Behandlung für Ihr Kind

Gesetzlich versicherte Eltern haben die Möglichkeit, ihren Kindern frühzeitig eine hochwertige medizinische Versorgung zu sichern.
Kinder sind meist beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern versichert.
Die meisten Eltern wünschen sich nur das beste für Ihr Kind, und viele suchen nach einer passenden Krankenzusatzversicherung, um ihrem Kind eine hochwertige medizinische Versorgung zu sichern.
Was viele Eltern nicht wissen, ist die Tatsache, dass es Möglichkeiten gibt, ihre Kinder so zu versichern, dass sie Privatpatienten werden.
Dadurch erhalten die Kinder eine gesonderte, wesentlich bessere Behandlung beim Arzt. Es werden sogar Medikamente erstattet, für die die gesetzliche Krankenkasse sonst nicht aufkommt. Die meisten normalen Krankenzusatzversicherungen leisten in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht. Damit ein Kind zum Privatpatient wird, ist folgendermaßen vorzugehen:

So wird Ihr Kind zum Privatpatient

Es besteht die Möglichkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip zu beantragen. Es ist auch möglich dieses Abrechnungsverfahren nur allein für das Kind zu wählen, so dass sich für die Eltern nichts ändert. Dieses Verfahren ist mit einer Reihe von Vorteilen ausgestattet.
Zusätzlich müssen die Eltern eine spezielle ambulante Krankenzusatzversicherung für das Kind abschließen. Diese ambulante Zusatzversicherung ist für Kinder noch sehr günstig, so dass hier ein Abschluss sehr empfehlenswert ist. Wurde das Kostenerstattungsprinzip für das Kind gewählt und besteht der spezielle Versicherungsschutz, so ist das Kind daraufhin richtiger Privatpatient beim Arzt. Ab sofort können dann viele Leistungen in Anspruch genommen werden, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt oder nur sehr beschränkt Leistungen vorsieht. Sogar die Behandlung durch Privatärzte, die oft sehr gut ausgebildet sind und deshalb nur auf Privatrechnung arbeiten, ist ohne weiteres möglich und wird von dieser speziellen ambulanten Zusatzversicherung erstattet.

Diese Vorteile hat Ihr Kind

Viele Eltern kennen das Problem, das Kind ist krank und die Warteschlangen beim Kinderarzt sind schrecklich lang. Das Kind wird quengelig, es geht ihm schlecht. Doch so ohne weiteres kann man als besorgte Mutter oder Vater nichts für das Kind zun, damit man schneller beim Arzt ins Praxiszimmer kommt.
Hat man die Warterei erst überstanden, nimmt sich der Arzt nicht gerade viel Zeit, denn ihm bleibt nichts anderes übrig. Aufgrund des Umstandes, dass auch er Angestellte und Praxismiete zu bezahlen hat, aber von der Krankenkasse nur einen geringen Pauschalpreis pro Quartal für jeden seiner kleinen Patienten erhält, kann er dem Kind einfach nicht soviel Zeit widmen, wie er es gerne würde.
Anders, wenn er eine Privatrechnung stellen darf, hier erhält der Arzt gemäß den Leistungen, die er wirklich erbracht hat, sein Honorar. Nicht mehr und nicht weniger, aber dies stellt eine ehrliche und gerechte Vergütung seiner Mühe und Arbeit dar. Wird das Kind nun zum Privatpatient, so steht auch ihm mehr Zeit und eine bessere Versorgung zu, da der Arzt diese Behandlung einfach bezahlt bekommt.
Genauso ärgerlich ist es, wenn man als Elternteil weiß, dass dem erkrankten Kind eine bestimmte alternative Behandlung helfen würde oder ein spezielles Medikament, für welches die Krankenkasse einfach nicht aufkommen möchte. Darf sie auch nicht, denn Krankenkassen sind an einen festen gesetzlichen Leistungskatalog gebunden.
Wird für das Kind aber das Kostenerstattungsprinzip gewählt und die geeignete ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen, so ist für eine lebenslange hochwertige Behandlung des Kindes gesorgt.

Warum gerade für Kinder sinnvoll?

Zwar ist die Wahl des Kostenerstattungsprinzips + spezielle ambulante Zusatzversicherung auch für Erwachsene sehr interessant, doch sollte man gerade bei Kindern über diese Alternative nachdenken.
Zum einen sind Kinder in den meisten Fällen noch gesund, leichte Erkrankungen wie Allergien oder Rückenleiden können nämlich dazu führen, dass ein Antrag von der privaten Versicherung mit Risikozuschlägen belegt wird, oder sogar abgelehnt wird.
Zusätzlich sind die Beiträge für Kinder sehr günstig. Für nicht einmal 25 Euro ist eine Absicherung für das Kind als Privatpatient möglich.

Wie muss ich vorgehen, damit mein Kind Privatpatient wird?

Damit Ihr Kind zum Privatpatient wird, muss zunächst die passende ambulante Zusatzversicherung, alternativ mit Schutz fürs Krankenhaus und/oder Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beantragt werden.

Den Antrag können Sie sich bequem per Post oder Email von uns über den Vergleichsrechner zusenden lassen.
Nach dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen, können Sie den Antrag bequem im bereits frankierten Rückumschlag an uns per Post oder auch eingescannt per Email zurücksenden.
Nachdem die private Krankenversicherung die Aufnahme bestätigt hat, kann man das Kostenerstattungsprinzip bei der Krankenkasse über ein spezielles Formular beantragen (nur ratsam für den ambulanten Bereich)
Da private Krankenzusatzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten vorsehen, ist es ratsam das Kostenerstattungsprinzip erst nach dieser Zeit zu beantragen. Gegen Vorlage eines ärztliches Zeugnisses wird jedoch auf diese Wartezeit verzichtet. Dies allerdings nur, sofern die eingehende Arztuntersuchung Gesundheit bescheinigt. Die Kosten der Untersuchung sind vom Antragsteller selbst zu bezahlen (ca. 80-100Euro).
Einige Krankenkassen haben keine speziellen Formulare, dort wird das Kostenerstattungsprinzip über den zu behandelnden Arzt oder Kinderarzt beantragt.
Wenn diese Punkte alle beachtet werden, ist Ihr Kind Privatpatient und genießt damit den hervorragenden Versicherungsschutz auf Privatniveau.

Passende Kostenerstattungstarife für Ihr Kind

Wenn Sie eine Rundumabsicherung für Ihr Kind wünschen, damit dieses im ambulanten und mindestens im stationären Bereich wie ein Privatpatient abgesichert ist, rechnen Sie ca. 50 Euro ein.
Der derzeit leistungsstärkste ambulante Kostenerstattungstarif mit unkomplizierter Risikoprüfung und mit Erlass der Wartezeiten ist der Tarif DKV KAMP. In Kombination mit einer stationären Zusatzversicherung erreichen Sie ein hohes Maß an Absicherung. Auch Kieferorthopädie und Zahnersatz lassen sich mit einem entsprechenden Tarifbaustein zusätzlich versichern.

Eine komplette 100% Absicherung im ambulanten und auch stationären Bereich und beim Zahnarzt und zusätzlich eine sehr gute Absicherung für Kieferorthopädie und Zahnersatz, erreichen Sie über den Kostenerstattungstarif DKV BMG.
Der Beitrag für einen solchen Kostenerstattungs-Rundum-Premiumtarif liegt bei ca. 75 Euro pro Monat.

Empfehlenswert, weil sehr günstig und im Erwachsenenalter elementar wichtig wäre hier noch die Absicherung eines kleinen Pflegetagegeldes wie z.B. DKV PTG, welches nur ca. 1 Euro pro Monat für 150 Euro Leistung im Monat bei Kindern anfänglich kostet und sich dann alle drei Jahre ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht.